Pro Tag ereignen sich unzählige Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Ein Blick auf die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass es von 2.636.190 polizeilich erfassten Unfällen im Jahr 2018 lediglich bei 308.553 Ereignissen zu Personenschäden kam. Bei der überwältigenden Mehrheit entstanden glücklicherweise nur Sachschäden. Ein Autounfall ist ein einschneidendes Erlebnis, dem viele Verkehrsteilnehmer mit Ratlosigkeit begegnen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Unfallregulierung erwartet, welche Fallen drohen und wie Sie richtig reagieren.
Was bedeutet Unfallregulierung?
Der Begriff Unfallregulierung bezeichnet den gesamten Vorgang zur Bearbeitung und Abwicklung eines Schadens, der im Rahmen eines Verkehrsunfalles entstanden ist. Dieser Vorgang umfasst neben Prüfung, Bearbeitung und Abrechnung eines berechtigten Schadenersatzanspruches auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Auch wenn Ihre Forderungen berechtigt sind und das Verkehrsrecht grundsätzlich die Rechte der Geschädigten schützt, ist bei jeder Schadenregulierung Vorsicht geboten. Grundsätzlich handelt jedes Versicherungsunternehmen in erster Linie im eigenen Interesse und ist daher an einer möglichst kostengünstigen Regulierung interessiert.
Benötige ich einen Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Lassen Sie sich keinesfalls auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein und beauftragen Sie unbedingt einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht. Die Versicherer sind Spezialisten auf dem Gebiet der Regulierung von Unfallschäden. Für Laien ist es daher nicht immer einfach, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Ohne anwaltliche Unterstützung kann es vorkommen, dass der Versicherer des Unfallverursachers bestimmte Schadenspositionen kürzt. Wenn Sie einen Anwalt einschalten, profitieren Sie von entscheidenden Vorteilen:
- Der Fachmann weiß genau, welche Kosten das gegnerische Versicherungsunternehmen übernehmen muss.
- Die Meldung des Schadens sowie weitere Bürokratiehürden müssen Sie nicht selbst bewältigen.
- Unberechtigte Kürzungen von Schadenspositionen werden von Ihrem Anwalt abgewehrt.
- Der Fachanwalt überwacht die Regulierung und kann bei Bedarf für eine zügigere Bearbeitung sorgen.
- Sie müssen keine hohen Anwaltskosten fürchten, da das Honorar von der Versicherung des Verursachers gezahlt wird.
Wie läuft die Unfallregulierung ab?
Sie können bereits am Unfallort dazu beitragen, dass die Unfallregulierung reibungslos erfolgt und es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Für Geschädigte ist die Einschaltung der Polizei sinnvoll, die den Unfallhergang protokolliert, die Daten der Unfallbeteiligten aufnimmt und einen Unfallbericht erstellt. Nehmen Sie Fotos der Unfallsituation auf und erstellen Sie zusammen mit dem Unfallverursacher einen Unfallbericht.
Achtung: Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind – unterzeichnen Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis!
In der Regel erfolgt die Regulierung nach folgendem Schema:
- Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und vermeiden Sie so möglicherweise spätere Probleme. Ihr Anwalt wird sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und die weiteren Schritte einleiten. Dies umfasst auch die Meldung des Schadens sowie Ihrer Ansprüche.
- Beauftragen Sie einen versierten Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Unfallwagens. Er nimmt die Beschädigung am Fahrzeug in Augenschein und erstellt ein unabhängiges Gutachten zur Schadenhöhe. Sie sollten keinesfalls den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Hier besteht die Gefahr, dass der Schaden im Gutachten zu gering beziffert wird. Als Anspruchsinhaber steht Ihnen nach einem Unfall das Recht zur freien Wahl eines Sachverständigen zu.
- Der Sachverständige erstellt das Gutachten und sendet es in der Regel direkt an den zuständigen Versicherer.
- Ihr Rechtsanwalt macht neben den Kosten für die Reparatur und den Anwaltskosten weitere Ansprüche für Sie geltend, dazu zählen beispielsweise Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
- Der Versicherer prüft die eingereichten Unterlagen und zahlt die beantragten Kosten. Ihr Rechtsanwalt prüft das Endergebnis der Schadensregulierung abschließend und teilt Ihnen mit, ob weitere Schritte erforderlich sind oder nicht.
Welche Ansprüche stehen mir zu?
Im Gegensatz zum gegnerischen Versicherungsunternehmen verfügen die meisten Geschädigten nicht über das erforderliche Erfahrungspotenzial, um einen reibungslosen Regulierungsablauf zu gewährleisten. Ein Rechtsanwalt weiß genau, welche Ansprüche Sie anmelden und welche Rechte Sie in Anspruch nehmen können. Die genaue Konstellation der Schadensersatzforderungen hängt maßgeblich vom Unfallgeschehen sowie von den späteren Folgen ab. Im Einzelfall ist insbesondere der Sachverhalt entscheidend für die Relevanz der Ansprüche. Grundsätzlich können folgende Kosten erstattet werden:
- Kosten der Reparatur
- Abschleppkosten
- Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
- unfallbedingte Fahrtkosten (zum Krankenhaus, etc.)
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall (nur möglich, wenn kein Mietwagen beansprucht wird)
- Wertminderung
- Kosten der Heilbehandlung
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienstausfall
- Finanzierungskosten
Wenn Sie aufgrund des Unfalles einen Kredit aufnehmen müssen, werden die entstehenden Kosten unter bestimmten Bedingungen übernommen. In der Regel genügt jedoch bereits die Ankündigung einer möglichen Kreditanfrage, um die gegnerische Versicherung zu einer schnelleren Regulierung zu bewegen.
Wie lange dauert eine Unfallregulierung?
Die Dauer der Regulierung variiert im Einzelfall und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Eine Zahlung kann erst abschließend erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Schuldfrage, da sich die Bearbeitung verzögern kann, wenn noch nicht alle Gutachten vorliegen oder eine Teilschuld angenommen wird. Bei unkomplizierten Fällen kann die Regulierung je nach Versicherer bereits innerhalb von zwei bis drei Wochen erfolgen. Durchschnittlich liegt der gängige Zeitrahmen für die Regulierung eines Kfz-Schadens bei etwa vier bis sechs Wochen. Sollte die Einsicht weiterer Dokumente (polizeiliche Fallakten, etc.) erforderlich sein, ist eine Regulierungsdauer von sieben bis neun Wochen realistisch.
Probleme bei der Regulierung
Nicht bei jedem Schaden ist der Sachverhalt sofort klar. Bestreitet der Verursacher seine Schuld, kommt es ohne die Hilfe eines versierten Fachanwalts zu großen Problemen. In der Regel kann die Sachlage jedoch von einem erfahrenen Unfallanalytiker geklärt werden. Ein Sachverständiger kann eine Kollisionsanalyse erstellen, die als Darlegung des von Ihnen geschilderten Unfallherganges dient.
Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung zur Einschaltung der Polizei. In § 142 Strafgesetzbuch ist geregelt, dass die Unfallbeteiligten in diesem Fall bestimmte Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts vornehmen müssen. Wichtig sind insbesondere Angaben zum Fahrzeug, sowie die Mitteilung wichtiger Personendaten wie Name und Adresse.
Der Schadenverursacher meldet den Schaden in der Regel seiner Versicherung. Tut er das nicht, kann das Versicherungsunternehmen auch keine Regulierung vornehmen. Wenn Sie nicht wissen, welcher Versicherer zuständig ist, können Sie diese Information beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Sie benötigen lediglich das Autokennzeichen des Schadengegners und geben zusätzlich das Datum des Schadentages an. Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie generell einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, der sich um die Abwendung von Problemen kümmert.
Unfallregulierung bei Leasingfahrzeug, Mietwagen oder finanziertem Fahrzeug
Neben dem Geschädigten wird bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall häufig auch das Leasingunternehmen Ansprüche anmelden. In vielen Fällen ist der Leasingnehmer zur Wiederinstandsetzung vertraglich verpflichtet und die anfallenden Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Wenn Sie ein Fahrzeug geleast haben und trotz erfolgter Reparatur eine Wertminderung besteht, muss dieser Faktor ebenfalls vom Gegner reguliert werden.
Wurde das Fahrzeug finanziert, gelten ähnliche Regelungen. In bestimmten Fällen können Sie auch hier einen Wertverlust regulieren lassen. Dies ist in der Regel jedoch nur bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von fünf Jahren und einer Laufleistung von weniger als 100.000 Kilometern möglich.
Wenn Sie einen Mietwagen nutzen und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie die Polizei einschalten und den Schaden umfassend dokumentieren. Dieser Schaden wird ebenfalls von der Kfz-Versicherung des Verursachers reguliert. Rufen Sie schnellstmöglich den zuständigen Autoversicherer an und teilen Sie die Daten des Verursachers mit.
Regulierung nach Unfall im Ausland
Für die Regulierung von Unfallschäden im Ausland gilt grundsätzlich das Verkehrsrecht des Staates, in dem sich der Unfall ereignet hat. Seit dem Jahr 2003 gilt in den Mitgliedsstaaten der EU die 4. KH-Regelung, die in solchen Fällen eine Regulierung erleichtern soll. Nach dieser Vorschrift muss jeder Versicherungsträger einen Schadensregulierer im EU-Ausland benennen, der bei Verkehrsunfällen für die Abwicklung der Schäden verantwortlich ist. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt auf Anfrage den zuständigen Schadensregulierer.
Fazit:
Schalten Sie nach einem fremdverschuldeten Unfall einen Fachanwalt ein und lassen Sie sich keinesfalls auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung ein. Wenn Sie Fragen zu Unfallregulierung oder Gutachten-Erstellung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir freuen uns auf Ihren Anruf!
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
6 Kommentare
[…] Interesse möglichst frühzeitig erfolgen, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen in der Schadensregulierung kommt. Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 195 BGB greift auch hier die regelmäßige […]
Ich kann mir vorstellen, dass es nicht einfach ist ohne Anwalt Schadenersatz zu bekommen. Außerdem kann es sein, dass wenn es klappt, man einfacher weniger bekommt. Diese Erfahrungen hatte mein Bruder auch.
Ich stimme zu, dass man das Schadensmanagement nicht von der gegnerischen Versicherung regeln lassen sollte und auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen sollte. Es ist gut zu wissen, dass die die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Die Erfahrung hat auch meine Schwester gemacht.
Als Betreiber einer Autovermietung sehe ich mich häufig mit der Bearbeitung von Verkehrsunfällen konfrontiert. Vor allem für die gewerbliche, aber sicherlich auch für die private Bearbeitung von Verkehrsunfällen ist eine entsprechende Anwaltskanzlei zu konsultieren. Wie Sie bereits selbst anführen, ist seitens der gegnerischen Versicherung das Schadenmanagement womöglich von Kürzungen betroffen, welche ein Laie nicht durchsieht. Vielen Dank.
Ich denke, dass sich gerade bei einem Unfallschaden der entsprechend repariert werden muss das Engagieren eines Fachmanns nicht verkehrt ist. Klar, sollte man seine Kompetenz, Seriösität und nicht zuletzt die Kosten in Erfahrung bringen. Ich denke je nach Größe und Umfang des Unfallschadens ist dies gesondert abzuwägen.
Mein Bruder hatte am Wochenende einen Autounfall. Er ist nun auf der Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht, da er auch Schmerzensgeld beanspruchen möchte. Ich habe irgendwo gelesen, dass diese Schaden anhand von Tabellen festgestellt werden. Können wir diese Tabellen irgendwo einsehen?