Unfall verursacht – Checkliste:

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ruhe zu bewahren und alles Notwendige zu veranlassen.

Unfallort absichern

  • Stellen Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck ca. 100 Meter entfernt auf.
  • Bei geringfügigen Schäden sollte der Unfallort schnellstmöglich geräumt werden. Bei größeren Schäden sollten keine Spuren beseitigt werden, lassen Sie die KFZ so stehen, bis der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde.
Vor 2 Autos die einen Unfall hatten steht eine Frau die sich Sorgen macht.
Unfall wird telefonisch gemeldet an Polizei

Ziehen Sie eine Warnweste an, stellen Sie das Warndreieck auf und melden Sie den Unfall telefonisch an Polizei & Rettungskräfte

Versorgung von Verletzten & Rettungskräfte informieren

Wählen Sie die 110 oder 112 (kostenlos vom Handy, von einer Notrufsäule oder von einer Telefonzelle).

Teilen Sie unbedingt Folgendes mit – halten Sie sich dabei an das W-Schema:

  • Wer meldet? (Name & Standort)
  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele KFZ sind involviert?
  • Wer ist verletzt?

Polizei informieren

Bei kleineren Blechschäden ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei hinzuzuziehen. Es ist aber auch nicht verboten. Unbedingt sollte die Polizei informiert werden, falls Personen verletzt sind oder größere Schäden entstanden sind oder falls die Schuldfrage nicht ganz klar ist. Bezüglich der Schuldfrage gilt der Grundsatz: Keinesfalls sollten Sie bereits am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

Dokumentation des Unfalls

Lassen Sie sich die Ausweispapiere aller am Unfall Beteiligten zeigen und notieren Sie die wichtigsten Daten (Namen, Anschrift) und die Kennzeichen aller am Unfall beteiligten KFZ. Lassen Sie sich von den Fahrern aller KFZ den Versicherer und die Versicherungsnummer mitteilen und notieren Sie – falls der Fahrer nicht der Halter des KFZ ist – Namen und Anschrift des Halters, diese stehen im Fahrzeugschein.

Notieren Sie weiterhin die genaue Zeit des Unfalls und den Unfallort. Machen Sie – wenn irgendwie möglich – Fotos vom Unfallort und von den Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen. Fertigen Sie ggfs. schon eine kleine Skizze vom Unfallhergang an.

Weiterhin ist es sehr wichtig, Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen zu notieren.

Dies alles zusammen ergibt den Unfallbericht. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich einen ausgedruckten Blanco-Bericht ins Auto legen und ausfüllen. Eine Vorlage finden Sie hier.

Schaden bei der Versicherung melden

Falls Sie den Unfall verursacht haben, melden Sie den Schaden Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt dann die weitere Abwicklung. Die Information an die Versicherung ist zwingend vorgeschrieben, die Fristen hierfür stehen im Vertrag. Am besten nehmen Sie die Meldung unverzüglich vor, je nach Vertrag haben Sie jedoch bis zu einer Woche Zeit.

Sachschaden an zwei Fahrzeugen nach Unfall

Für Schäden an den Fahrzeugen sind verschiedene Versicherungen zuständig.

Wer bezahlt den Schaden?

 

Personenschaden

Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten für Personenschäden (Verletzungen & Tod), die aufgrund des Unfalls beim Unfallgeschädigten auftreten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch Schmerzensgeld an die Geschädigten gezahlt. Gezahlt wird nur an die Geschädigten, nicht an den Unfallverursacher. Heilbehandlungen beim Unfallverursacher übernimmt dessen Krankenkasse.

 

Schaden an Fahrzeugen der Unfallgegner

Ihre Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden der Unfallgegner zu 100%, wenn Sie die Alleinschuld tragen. Hat der Unfallgegner eine Teilschuld, wird gekürzt.

Beachten Sie, dass der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit beeinträchtigt werden kann, siehe auch (interne Verlinkung auf Unfall verursacht unter Alkoholeinfluss)

Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung wird Sie ggfs. höher einstufen, sobald die Versicherung Leistungen erbringen muss, d.h. Ihre Versicherung wird in Zukunft teurer. Die Regelungen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

 

Schaden am eigenen Fahrzeug

KFZ-Haftpflichtversicherung

Ihre Versicherung zahlt lediglich die Schäden des Unfallgegners, nicht die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Sollte dem Unfallgegner eine Teilschuld zugewiesen werden, wäre die KFZ-Versicherung des Unfallgegners für den Schaden an Ihrem KFZ zuständig. Ansprüche sind dann an diese Versicherung zu stellen.

Teilkasko

Eine Teilkasko Versicherung übernimmt keine Unfallschäden an Ihrem eigenen PKW, sie tritt nur ein bei sogenannten Elementarschäden, für die Sie keine Schuld trifft (Schaden durch Wild oder Hagel usw.).

Vollkasko

Eine Vollkasko Versicherung kommt für selbstverschuldete Schäden an Ihrem eigenen PKW auf. Die Höchstgrenze bei Totalschäden wird in der Regel durch den Zeitwert begrenzt. Eine Vollkasko Versicherung ist im Vergleich zu einer Teilkasko Versicherung meist wesentlich teurer und lohnt sich in der Regel nur bei neuwertigen Wagen bis zu einem Alter von ca. 5 Jahren. Beachten Sie, dass Sie nach einem Schadensfall auch in der Vollkasko Versicherung hochgestuft werden.

Bezüglich der Schadensabwicklung bei einem Vollkasko Schaden empfiehlt sich die Erstellung eines Gutachtens, wir beraten Sie gerne!

Was kommt an Strafen oder Bußgeld auf mich zu?

Verwarngeld bzw. Bußgeld

Sollte die Polizei ein Verwarngeld direkt am Unfallort erheben, muss dies nicht zwingend direkt von Ihnen gezahlt werden. Es kann allerdings zu einem Bußgeldverfahren kommen, damit könnten die Kosten steigen. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob das Verwarngeld besser direkt gezahlt werden und damit Bußgeld und ggfs. Punkte in Flensburg verhindert werden können oder ob das Ganze später in Ruhe geklärt werden soll. Falls Sie unsicher sind, ob Sie wirklich die alleinige Schuld am Unfall trifft, zahlen Sie besser nicht sofort. Bedenken Sie auch, dass Sie aufgrund des Schocks in Ihrer Urteilsfähigkeit eingeschränkt sind. Dies wird auch juristisch entsprechend bewertet.

Wichtiger Hinweis:

Keinesfalls sollten Sie bereits am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre Versicherung aufs Spiel setzen. Sie sind lediglich verpflichtet, dem Unfallgegner Ihre Kontaktdaten mitzuteilen.

Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg sind erst ab einer gewissen Höhe des Bußgeldes zu erwarten. Eine Auflistung finden Sie hier.

Weitere Fragen

 

Paar im Auto mit Handy schreit auf, weil sie gerade einen Unfall verursachen.

Der Schrecken ist groß, sobald man durch Handy am Steuer einen Unfall verursacht.

Unfall verursacht durch Handy

Ablenkung durch Gebrauch eines Handys beim Autofahren gilt als eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Die Strafe ist daher hoch: Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Weiterhin kann die Versicherung ein grob fahrlässiges Verhalten annehmen und die Schadensregulierung ablehnen. Also: Kein Handy am Steuer!

 

Unfall verursacht unter Alkoholeinfluss

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Schon ab 0,3 Promille kann es als Straftat gewertet werden und nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss sind mindestens 500 Euro zu zahlen und es gibt einen Monat Fahrverbot.

Viel wichtiger jedoch ist, dass bei Unfällen nach Alkoholgenuss auch der Versicherungsschutz eingeschränkt werden kann.

 

Unfall verursacht beim Führerschein auf Probe

Gerade Führerschein-Neulinge sind noch unsicher und ein Unfall kann zu schwerwiegenden Sanktionen führen. Die Art der Sanktionen ist vom Ausmaß des Schadens und von der Unfallursache abhängig. Neben Verwarngeld, Bußgeld, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg sind auch Probezeitmaßnahmen, wie z.B. eine Probezeitverlängerung oder eine Nachschulung als Folgen möglich. Trotz aller Sanktionen sollte nie die Variante Fahrerflucht gewählt werden. Dies ist ein Strafbestand und kann mit Geld- und Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Unfall verursacht ohne Führerschein

Fahren ohne Führerschein ist ein Strafbestand und einen Unfall verursachen ohne Führerschein führt dann zusammengerechnet zu zwei Straftaten. Es sind sowohl Strafen als auch hohe Regressforderungen der Haftpflichtversicherung zu zahlen. Freiheitsstrafe und Schadensersatzforderungen können dazukommen.

 

Unfall verursacht ohne TÜV

War der TÜV abgelaufen und der Unfall selbstverschuldet, zahlt die KFZ-Versicherung trotzdem die Schäden von Dritten. Allerdings wird ggfs. ein Gutachter beauftragt, den Zustand des Wagens zu prüfen. Stellt sich heraus, dass das KFZ zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war, kann der Versicherte in Regress genommen werden. Er muss dann eventuell zumindest einen Teil seines eigenen Schadens zahlen.

 

Unfall verursacht ohne Brille

Falls Sie beim Autofahren zum Tragen einer Brille verpflichtet sind, diese aber nicht tragen, ist dies mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einem Unfall, kann es auch ein Strafbestandteil sein und die Versicherung kann außerdem Regress fordern.

 

Unfallursachen nach Häufigkeit

Hier sehen Sie, welche Unfallursachen am häufigsten vorkommen.

Unfall verursacht mit geliehenem Auto

Bei einem Unfall – egal wer gefahren ist – zahlt die Haftpflichtversicherung des Halters den Schaden. Zu Problemen kann der Tatbestand führen, dass die Versicherung den Schadensfreirabatt herunterstuft und die Versicherungsprämien damit steigen. Dies kann ggfs. einige hundert Euro pro Jahr ausmachen, die der Fahrzeughalter dann zahlen muss. Und dies kann sich negativ auf Freundschaften auswirken, wenn der Halter den Wagen einfach nur mal kurz ausgeliehen hat und der Freund dann einen Unfall verursacht. Daher wäre es hier sinnvoll, Regelungen für solche Fälle vor dem Verleih zu klären.

 

Unfall verursacht mit Mietwagen oder Car Sharing Auto

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen oder einem Car Sharing Auto gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei Unfällen mit dem eigenen Wagen. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, die Polizei hinzuzuziehen. Welche Selbstbeteiligung eventuell auf den Mieter zukommt, hängt vom Vertrag mit der Mietwagenfirma oder mit dem Car Sharing Anbieter ab. Es werden stets gegen Gebühr Versicherungen angeboten, die auch im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls die volle Haftung übernehmen. Es ist wirklich abzuwägen, ob es nicht besser ist, diese höhere Gebühr für die Versicherung zu zahlen als ggfs. eine hohe Selbstbeteiligung.

 

Fahrrad und Helm liegen am Boden nach Unfall

Unfälle mit Fahrrädern können tragisch enden.

Unfall verursacht mit Fahrrad

Verursachen Sie als Fahrradfahrer einen Unfall, reguliert Ihre Privathaftpflichtversicherung (nicht Ihre KFZ-Versicherung!) den Schaden des Unfallgegners. Ihren eigenen Schaden müssen Sie selbst zahlen. Trifft den KFZ-Fahrer eine Mitschuld, ist dessen KFZ-Versicherung anteilig für Ihre Schäden zuständig.

 

Unfall verursacht durch Rückwärtsfahren

Schuld ist immer derjenige, der andere durch das Rückwärtsfahren beschädigt. Allerdings lässt sich dies in solchen Fällen nicht immer so leicht beweisen, da es den Anschein haben kann, als sei der Geschädigte aufgefahren. Es empfiehlt sich, die Polizei zu rufen oder zumindest eine Beweissicherung durchzuführen.

 

Unfall verursacht und nicht bemerkt

Eine kurze Berührung beim Vorbeifahren oder Einparken – manchmal merken Fahrer diesen kleinen Unfall nicht einmal.  Dann ist es auch keine Fahrerflucht im Sinne des StGB. Allerdings können die Schäden nach Anzeige von einem Gutachter geprüft werden, dieser stellt dann fest, ob dieser Schaden tatsächlich nicht merkbar gewesen sein kann. Daher ein „Nichtbemerken“ nie vorgeben. Fahrerflucht ist ein Strafbestand.

 

Kind läuft auf Strasse und verursacht Unfall

Kinder können plötzlich auf die Strasse laufen und so Unfälle verursachen

Kind verursacht Unfall

Kinder sind im fließenden Straßenverkehr bis zu einem Alter von 10 Jahren Deliktunfähig, d.h. sie können nicht für Schäden in diesem Bereich verantwortlich gemacht werden. Da das Kind nicht haftet, haftet auch dessen private Haftpflichtversicherung nicht.

 

Katze verursacht Unfall

Viele Autofahrer versuchen reflexartig, einer Katze auszuweichen. Falls dadurch ein Unfall entsteht, hat der Fahrer zumindest eine Mitschuld. Bei Haustieren gilt nämlich, dass die Sicherheit im Straßenverkehr einen höheren Stellenwert hat als das Überleben des Kleintieres. Bei Wildtieren sieht es anders aus, hier greift die Teilkasko Versicherung.

 

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Ein Unfall, der auf direktem Weg von oder zur Arbeit geschieht, gilt als sogenannter Wegeunfall. Die Heilbehandlungen, die daraus eventuell entstehen, werden über die gesetzliche Unfallversicherung abgewickelt. Auf die Schadensregulierung der Sachschäden via Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung hat das keinen Einfluss, dies wird wie bei anderen Unfällen abgewickelt.

Fazit

Ein Unfall ist immer ein Schock. Aber machen Sie sich klar, dass Sie die Situation mit Ruhe und Gelassenheit am besten meistern können. Bleiben Sie im ganzen Verlauf fair & ehrlich – auch wenn die Schuldfrage sie belastet. Und melden Sie sich gerne bei uns, um Fragen zur Schadensregulierung zu klären. Wir sind immer für Sie da!

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