Egal wie vorsichtig Sie auch fahren, Sie werden als Autofahrer die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden nie ganz ausschließen können. Es braucht auch gar nicht Ihre Schuld zu sein. Eine kleine Unachtsamkeit eines anderen Fahrers, oder auch die Unsicherheit und mangelnde Erfahrung eines Führerscheinneulings, reicht aus, um einen Unfall auszulösen. Dann hat natürlich die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden an Ihrem Auto aufzukommen, doch zuerst muss die Höhe der Kosten ermittelt werden und dabei kommt es häufig zu Streitigkeiten oder Verwirrung. Was also sollten Sie beachten, wenn Sie einen Unfallschaden erlitten haben?
Welche Möglichkeiten gibt es um die Schadenshöhe zu ermitteln?
Grundsätzlich gibt es zwei Methoden zur Ermittlung der Kosten nach einem Autounfall. Sie können mittels Kostenvoranschlag oder mittels Kfz-Gutachten dokumentiert werden. Welche der beiden Methoden Sie wählen, kann jedoch einen entscheidenden Einfluss darauf haben wie viel der gegnerische Versicherer am Ende tatsächlich zahlt. Überlassen Sie also die Schadensermittlung auf keinen Fall der Versicherung und akzeptieren Sie auch keinen von ihr benannten Gutachter. Auch er würde den Schaden so niedrig wie möglich schätzen.
Schadensregulierung aufgrund eines Gutachtens
Viele Leute vermeiden die Beauftragung eines Gutachters aus Angst vor höheren Kosten, doch meist ist diese Angst unbegründet. Sofern es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt sind auch die Kosten für das Gutachten durch die Versicherung des Unfallverursachers erstattungsfähig. Dadurch wird die Beauftragung eines Gutachters für Sie als Geschädigten kostenlos. Das Gutachten hat vor allem den Vorteil, dass es umfassender ist als ein Kostenvoranschlag und neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfallschaden beziffert.
Sie sollten also auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen, wenn Sie überlegen auf die tatsächliche Reparatur zu verzichten und das Unfallauto stattdessen zu verkaufen. In diesem Fall können Sie von der Versicherung des Unfallverursachers die Erstattung der Differenz vom Restwert zum Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall Unfall fordern. In einem Kostenvoranschlag wäre diese nicht ersichtlich.
Beispiel: (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) im Vergleich zum (Restwert nach dem Unfall) = Differenz 10.000 EUR (Wert des Fahrzeug vor dem Unfall) - 8.000 EUR (Restwert des Fahrzeugs) Dies bedeutet eine Differenz von 2.000 EUR, die zur Erstattung eingereicht werden kann.
Auch wenn Sie das Auto zu einem späteren Zeitpunkt weiterverkaufen wollen, kann ein Gutachten nützlich sein. Durch die nach dem Unfall durchgeführte Reparatur liegt eine bleibende Wertminderung vor, da es sich nun um ein Unfallauto handelt, für das ein Käufer eine Preisminderung fordern kann. Das Gutachten dient dann als Beleg der Höhe dieser Wertminderung.
Zusätzlich trifft das Gutachten Aussagen über den Unfallhergang und enthält fotografisches Beweismaterial über den Fahrzeugzustand vor der Reparatur. Das ist vor allem dann nützlich wenn es zu einem Rechtsstreit über das Verschulden oder den Umfang der Schäden kommt.
Falls Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für den Ausfall Ihres Autos in Anspruch nehmen wollen ist das Gutachten ebenfalls hilfreich, da es auch die voraussichtliche Dauer der Reparaturen und die Höhe des Tagessatzes angibt.
1 Kommentar
Danke, dass Sie zwei Methoden, einen Schaden schätzen zu lassen, erwähnen. Bei meinem Lackschaden hat die Autolackiererei einen Kostenvoranschlag gemacht. Ein KFZ-Gutachten brauchten wir nicht.