Eine kleine Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schnell zu einem Unfall führen. Nach einem Unfall muss der Wagen in der Regel zur Reparatur und es entstehen Ausfalltage für den Besitzer. Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, steht Ihnen neben einem kostenlosen Unfallgutachten unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Entschädigung zu. Als Geschädigter können Sie für die Zeit der Reparatur auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Mietwagen nutzen oder alternativ auch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Doch wie hoch ist diese Entschädigung und wie kann man diese beantragen? Wir nennen Ihnen die wichtigsten Fakten und informieren Sie umfassend zu diesem Thema.

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Die wichtigsten Punkte vorab

  • Als Geschädigter haben Sie nach einem Unfall die Wahl zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall­.
  • In der Regel ist die finanzielle Entschädigung im Vergleich zum Mietwagen die lohnendere Alternative.
  • Entscheidend für die Höhe der Entschädigung sind das Fahrzeugalter, Hersteller und Fahrzeugtyp.
  • Der Entschädigungsbetrag richtet sich nach den Angaben in der Nutzungsaus­falltabelle.
  • Beachten Sie eventuelle Abzüge, wenn die Unfallursache nicht eindeutig geklärt werden kann.

Nutzungsausfall: Was bedeutet es & wie bekomme ich es?

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Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Bei einem Unfall steht die Frage nach entweder Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen im Raum

Kann der Geschädigte sein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht nutzen, wird die fehlende Verfügbarkeit als Nutzungsausfall bezeichnet. Eine Entschädigung steht dem Geschädigten rechtlich zu, wenn der Gebrauch des Fahrzeugs einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt und aufgrund des Unfallschadens nicht genutzt werden kann. Relevante Voraussetzungen für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit. Es besteht eine Beweispflicht sowohl für den Nutzungswillen als auch für die Nutzungsmöglichkeit. Der Nutzungswille besteht beispielsweise, wenn Sie Ihr Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit nutzen. Die Nutzungsmöglichkeit liegt dann vor, wenn Sie z. B. durch den Unfall keine Beeinträchtigungen zum Fahren eines Fahrzeugs erlitten haben. Sollten Sie aber das Fahrzeug durch Verletzungen oder einen Urlaub nicht verwenden können, aber ein Familienmitglied auf das Auto angewiesen ist. Dann gilt die Nutzungsmöglichkeit trotzdem.

Wie funktioniert die Entschädigung bei Nutzungsausfall?

Die Entschädigung bei Nutzungsausfall bezieht sich auf die Zeit der Reparatur. Sie erhalten pro Tag, an dem Sie ihr Fahrzeug nicht nutzen können, eine bestimmte Summe, die sich nach den Vorgaben der Nutzungsausfalltabelle richtet. Voraussetzung ist, dass Sie dem Versicherungsunternehmen einen Nachweis über die Reparatur vorlegen. Für eine möglichst reibungslose Beantragung der Entschädigungssumme sollte Ihr Schreiben die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • Betreffzeile: Antrag auf Nutzungsausfall
  • Angaben zum Fahrzeug
  • Dauer des Nutzungsausfalls
  • Höhe des Tagessatzes
  • Gesamtsumme (Dauer in Tagen x Entschädigungssatz)
  • Argumentation, dass Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig nutzen (tägliche Fahrt zur Arbeit, Nutzung durch Familienmitglieder, etc.)

Da die Versicherungsunternehmen meist an möglichst geringen Entschädigungssummen interessiert sind, ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht durchaus empfehlenswert. Ihr Kfz-Gutachter empfiehlt Ihnen bei Bedarf gerne einen Anwalt.

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Welche Vorteile bietet die Entschädigung?

Der gezahlte Betrag ist nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden und kann frei genutzt werden. Sie müssen das Geld somit nicht für Busfahrkarten oder Bahntickets ausgeben und können es ganz nach Wunsch ausgeben.

 

Was ist besser: Mietwagen oder Entschädigung?

Wenn die Schuldfrage bei einem Unfall nicht eindeutig geklärt ist, zeigt sich der entscheidende Nachteil der Mietwagenregelung. In diesem Fall kann die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern und Sie würden im schlimmsten Fall einen Teil oder sogar die gesamten Kosten selbst tragen müssen. Bei der Entscheidung für den Nutzungsausfall würde dies lediglich die Höhe der späteren Auszahlung betreffen, da jedoch keine Mietwagenkosten angefallen sind, müssen Sie diese auch nicht selbst übernehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind kein Unfallverursacher und Sie tragen keine Mitschuld am Unfall
  • Ihr Fahrzeug ist stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist
  • Sie würden das Fahrzeug nutzen, wäre es nicht beschädigt (Der Nutzungswille).
  • Sie können das Fahrzeug fahren, wenn es nicht in Reparatur wäre (Die Nutzungsmöglichkeit).

Ein Beispiel: Sie sind durch den Unfall verletzt und können kein Auto fahren, dann erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung.

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So wird die Entschädigung bei Nutzungsausfall berechnet

Versicherer und Gutachter nutzen die Nutzungsausfalltabelle zur Ermittlung der Entschädigungshöhe. Die Liste wird halbjährlich aktualisiert und listet Fahrzeugtypen un elf Kategorien auf. Nachstehend finden Sie ein Beispiel für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung:

 

Ihr Fahrzeug: Audi A3, Fahrzeugalter = 2 Jahre

Kategorie laut Tabelle: E / Tagessatz = 43 Euro

Reparaturdauer = 10 Tage

Rechnung: 10 Tage x 43 Euro = 430 Euro Nutzungsausfallentschädigung.

Gibt es eine Frist für den Nutzungsausfall?

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Nutzungsausfall: Wie lange wird die Entschädigung gewährt?

Im Verkehrsrecht gibt es keine Angaben, für welche Dauer die Entschädigung bei Nutzungsausfall gezahlt wird. Entscheidend ist in der Regel, wie lange die Reparatur des Autos dauert. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter zu beauftragen. Wird durch den Sachverständigen festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, erhalten Sie die Entschädigung bis zur Beschaffung eines Ersatzwagens. In der Regel sieht das Gutachten hier einen Zeitraum von 14 Tagen vor.

Bei längerer Dauer kann es durchaus zu Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung kommen. Im Februar 2013 legte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil jedoch fest, dass auch für die Zeiträume von Schadensfeststellung und Werkstattsuche ein Nutzungsausfall gezahlt werden muss. Wichtig ist insbesondere, dass Sie sich um eine schnelle Reparatur bemühen oder zeitnah ein Ersatzfahrzeug finden.

Damit Sie dies dem Versicherungsunternehmen nachweisen können, ist eine schriftliche Dokumentation der einzelnen Schritte empfehlenswert. Als Nachweis können Sie beispielsweise eine Telefonverbindungsliste einreichen, die Ihre Suche nach der Werkstatt dokumentiert.

Wie viel Nutzungsausfall steht dir zu?

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Nutzungsausfall PKW Tabelle 2020

Die Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalles ist die Tabelle von Sander/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn (EurotaxSchwacke). Hier sind in 11 Kategorien (A bis L) insgesamt rund 38.000 Fahrzeugmodelle aufgelistet und die Tagessätze reichen von 23 Euro (Kategorie A) bis 175 Euro (Kategorie L). Neben dem Modell spielt auch das Fahrzeugalter eine maßgebliche Rolle. Ist Ihr Fahrzeug beispielsweise älter als 5 Jahre, erfolgt eine Rückstufung um eine Gruppe. Ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren ist eine Reduzierung bis zu angemessenen oder realen Vorhaltekosten möglich (siehe BGH NJW 1984, 484).

Wichtig: Ein Kfz-Gutachter kann den Wert eines Fahrzeugs feststellen und dieser kann durchaus höher sein, als altersmäßig zu erwarten ist. So kann z.B. ein sechs Jahre altes Fahrzeug durchaus noch den Wert eines z.B. vier Jahre alten Fahrzeugs haben. Falls dies für Ihren Wagen zutrifft, sollten Sie mit Hilfe eines Anwalts versuchen, eine höhere Entschädigung zu verlangen.

FAHRZEUGKATEGORIE NUTZUNGSWERT IN EURO BEISPIELFAHRZEUG
1 / A 23,00 EUR Renault Twingo
2 / B 29,00 EUR VW Polo
3 / C 35,00 EUR Opel Astra (74 kW)
4 / D 38,00 EUR Toyota Corolla 2.0 D XL
5 /E 43,00 EUR Audi A3 1.8
6 / F 50,00 EUR Ford S-Max 1.6
7 / G 59,00 EUR Audi A4 3.0
8 / H 65,00 EUR BMW 330
9 / J 79,00 EUR Mercedes C 300
10 / K 119,00 EUR Porsche Panamera 3.0
11 / L 175,00 EUR BMW 750i

Dies ist nur eine Liste mit Beispielmodellen. Ihrem Kfz-Gutachter liegt eine vollständige Liste mit allen Modellen vor.

Nutzungsausfall: Entschädigung beim Motorrad

Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein Motorrad, gibt es meist Probleme mit der gegnerischen Versicherung. Häufig wird eine Zahlung mit dem Argument verweigert, dass dieses Motorrad nicht fortlaufend genutzt wird und somit kein Nutzungswille vorliegt. Dieses Argument können Sie entkräften, wenn Sie nachweisen, dass Sie das Motorrad regelmäßig nutzen (Fahrt zur Arbeit, etc.). Bei einem Zweitwagen gibt es in der Regel ähnliche Probleme. Wenn die Versicherung eine Zahlung des Nutzungsausfalles verweigert, können Sie jedoch anführen, dass dieses Fahrzeug regelmäßig von einem Familienangehörigen genutzt wird.

Nutzungsausfallentschädigung Musterbrief

Hier finden Sie einen vorgefertigten Musterbrief um fachgerecht die Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen. Bitte ersetzen Sie die entsprechenden Stellen einfach mit ihren fallspezifischen Angaben.

Max Mustermann
Musterstraße 3
50674 Köln

 


Muster Versicherung
Straße 4
93654 Musterort



Datum: dd.mm.jjjj
 
Betreff: Beantragung Nutzungsausfallentschädigung


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit beantrage ich eine Nutzungsausfallentschädigung für meinen Pkw [Pkw-Modell & Baujahr]. Der Unfall ereignete sich am [Tag.Monat.Jahr] mit ihrem Versicherungsnehmer [Name Schädiger einfügen]. Laut Euro-Schwacke-Tabelle befindet sich mein Fahrzeug, Audi A3, Fahrzeugalter 2 Jahre, in der Kategorie E. Bei einem Nutzungsausfall für die Reparatur von 10 Tagen und einer Nutzungsausfallentschädigung von 43 EUR pro Tag, beläuft sich mein Anspruch auf 430 EUR.

Mein Fahrzeug benutze ich täglich für die Fahrt zur Arbeit. Durch den Ausfall meines Pkws musste ich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.
Bitte überweisen Sie mir die Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von [Betrag einfügen] auf folgendes Konto:

[Kto. Inhaber einfügen]
[IBAN einfügen]
[BIC einfügen]


Mit freundlichen Grüßen,

_______________________
Ort, Datum, Unterschrift

Download Nutzungsausfallentschädigung Musterbrief

Hier finden Sie eine Mustervorlage für die Beantragung Ihres Nutzungsausfalls. Laden Sie sich das entsprechende Dokument bequem als .docx oder .pdf herunter und ergänzen Sie ihre persönlichen Angaben.

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  • Als .pdf und .docx verfügbar
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Häufige Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung

Wie lange besteht bei einem Totalschaden Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

Totalschaden

Bei einem Totalschden spielen der Zeitraum zur Gutachtenerstellung, die Überlegungsfrist und die Dauer der Wiederbeschaffung eine Rolle

Generell können Geschädigte Nutzungsausfall für maximal 14 Tagen ab dem Unfallzeitpunkt erhalten. Bei einem Totalschaden kann es jedoch durchaus länger dauern, bis alle Formalitäten erledigt sind. In die Berechnung fließen hier neben der Zeit für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges auch weitere Faktoren ein. Das OLG Celle entschied mit Urteil vom 13.2.2014 (Az. 5 U 159/13), dass ein Geschädigter die Erstellung des Gutachtens abwarten und sich anschließend für ein bis drei Tage in Ruhe mit der Entscheidung befassen darf. Erst im Anschluss an diesen Zeitraum beginnt die Frist für die Wiederbeschaffung eines Autos, die in diesem Fall vom Sachverständigen mit einer Dauer von 14 bis 16 Tagen veranschlagt wurde. Für die Ermittlung der Dauer sind folgende Faktoren relevant:

  • Zeitraum für die Erstellung des Gutachtens
  • angemessene Überlegungsfrist von ein bis drei Tagen
  • im Gutachten angesetzte Dauer für die Wiederbeschaffung

 

Wann wird keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?

Nach einem Unfall können Geschädigte zwischen einem Mietwagen und der Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung wählen. Diese Zahlung können Sie jedoch nur erhalten, wenn Sie die direkte Beeinträchtigung nachweisen. Für die Berechtigung müssen somit Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorliegen. In den meisten Fällen genügt die Reparaturrechnung als Nachweis – eine fiktive Abrechnung ist bei Nutzungsausfall nicht möglich. Wenn Sie keine Reparatur des Fahrzeuges durchführen lassen, wird dies als fehlender Nutzungswille ausgelegt. Auch in anderen Fällen kann es zu fehlender Berechtigung kommen, beispielsweise wenn dem Geschädigten der Führerschein entzogen wurde oder er im Krankenhaus liegt. Hier fehlen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Dies ist auch der Fall, wenn Sie in Urlaub fahren (siehe BGH VA 2008, 145). Bei einem Zweitwagen kann die Nutzungsausfallentschädigung vom Versicherer verweigert werden, wenn dieses Fahrzeug nicht ständig durch einen Familienangehörigen genutzt wird.

 

Gibt es Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Selbstreparatur?

Bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt gibt es in den meisten Fällen keine Probleme mit dem erforderlichen Nachweis. Nimmt der Geschädigte die Reparatur des Fahrzeuges selbst vor, verweigern viele Versicherungen jedoch die Zahlung. Für den Nachweis gelten strenge Anforderungen. Im Zweifelsfall sollten Sie Fotos des Fahrzeuges vor und nach der Reparatur vorlegen und zusätzlich Rechnungen von gekauften Ersatzteilen einreichen. Ebenfalls empfehlenswert ist es, wenn Sie Zeugen für die von Ihnen durchgeführte Reparatur nennen können.

 

Gibt es Nutzungsausfallentschädigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag?

In diesem Punkt hat der BGH entschieden, dass Autokäufer unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag Anspruch auf Nutzungsausfall haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Rücktritt aufgrund von Sachmängeln erfolgte und somit keine Nutzung des Fahrzeuges möglich ist.

 

Welche Regelungen gelten für die Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Fahrzeugen?

Bei älteren Fahrzeugen ist es gängige Praxis, dass die Nutzungsausfallentschädigung im Vergleich zu neueren Autos etwas geringer ausfällt. Meist wird bei Fahrzeugen ab einem Alter von fünf bis zehn Jahren eine Herabstufung um eine Fahrzeuggruppe vorgenommen. Ist das Fahrzeug älter als zehn Jahre, kann sogar ein Abzug bis zu den realen Vorhaltekosten erfolgen. Diesbezüglich wird jedoch von Experten regelmäßig Kritik geäußert, da hier der Erhaltungszustand nicht berücksichtigt wird.

 

Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung bei Wasserschaden?

Kommt es durch Hochwasser zu einem Wasserschaden am abgestellten Auto, greift in der Regel die Teilkaskoversicherung. Hier wird jedoch ausschließlich der eigentliche Sachschaden abgerechnet, ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht nicht.

 

Welche Regelungen gelten für die Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Fahrzeug?

Bei gewerblicher Nutzung kommt es hinsichtlich der Ausfallentschädigung häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen. Grundsätzlich muss der Geschädigte seinen Anspruch konkret berechnen und nachweisen. Dies ist auch der Fall, wenn ein Gewinnausfall dargelegt werden soll, eine pauschale Abrechnung ist hier nicht möglich. Liegt eine private und gewerbliche Mischnutzung vor, muss eine gequotelte Berechnung erfolgen.

 

Gibt es Nutzungsausfallentschädigung bei einem Wildunfall?

Ebenso wie bei einem Wasserschaden erfolgt auch beim Wildunfall die Schadenregulierung durch die Teilkaskoversicherung. Somit werden bei einem Wildunfall bestimmte Nebenforderungen wie Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls nicht gezahlt.

 

Kann eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Zweitwagen gefordert werden?

In der Regel ist dies von der Nutzung des Fahrzeuges abhängig. Bei einem als Zweitwagen angemeldeten Oldtimer ist dies meist nicht möglich, da die Nutzungsausfallentschädigung ausschließlich für Fahrzeuge gezahlt wird, auf die ein Geschädigter dauerhaft angewiesen ist. Wird der Zweitwagen jedoch dauerhaft von einem Familienmitglied genutzt, kann auch bei einem Zweitwagen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.

Fazit

Sie erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall nur dann, wenn auf den Mietwagen verzichtet wird und Ihr Auto unverzichtbar im Alltag ist. Dabei ist zu beachten, dass keine Schuld am Unfall bestehen darf. Die Nutzungsausfallentschädigung überbrückt bei leichten Schäden die Reparaturzeit als auch bei Totalschäden bis zum Neukauf eines Fahrzeugs. Der Geschädigte hat hier aber die Pflicht zur Schadensminimierung und darf die Reparatur oder den Neukauf nicht hinauszögern.

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