Arten von Leasing
Es gibt verschiedene Arten von Leasing bei Fahrzeugen, die wir hier kurz vorstellen:
Restwertleasing

Laufzeit des Leasingvertrags und Restwert des Fahrzeugs werden vorab vereinbart.
Beim sogenannten Restwertleasing werden eine bestimmte Laufzeit des Vertrages und ein damit verbundener Restwert des Fahrzeugs vereinbart. Der Leasingnehmer trägt hier das volle Restwertrisiko und genau zu diesem Punkt gibt es erfahrungsgemäß die meisten Probleme bei der Leasingrückgabe. Liegt der Restwert des Wagens laut Leasinggeber unter dem vereinbarten Wert, hat der Leasingnehmer diese Wertminderung zusätzlich zu zahlen. Oft wird bei solchen Verträgen zusätzlich eine bestimmte Kilometeranzahl vereinbart. Normale Abnutzungserscheinungen können den Wert nicht mindern, Schäden allerdings schon. Dabei gibt es oft unterschiedlich Ansichten darüber, was normale Gebrauchsspuren sind und was Schäden sind, die zu einer Wertminderung führen.
Um Problemen dieser Art vorzubeugen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um eine Wertermittlung des Fahrzeugs zu kümmern. Es kann sich lohnen, ein Wertgutachten von einem unabhängigen Gutachter anfertigen zu lassen, das den Zeitwert des Wagens neutral beurteilt. Dieses Gutachten kostet zwar, kann aber vor hohen Nachzahlungen im vierstelligen Bereich schützen. Außerdem kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug mehr wert ist, als ursprünglich gedacht. Dann würde dem Leasingnehmer eine Ausgleichszahlung (meist 75% des Mehrwertes) zustehen.
Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine objektive Wertbeurteilung des Leasingfahrzeugs. Verlassen Sie sich nicht auf Gutachten, die vom Leasinggeber erstellt werden. Falls der Leasinggeber im Streitfall einen Gutachter vorschlägt, widersprechen Sie und nennen Sie den Gutachter Ihrer Wahl!
Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing wird für eine bestimmte Leasingdauer eine festgelegte Kilometerzahl im Leasingvertrag vereinbart. Oft sind es standardmäßig 10.000 Kilometer pro Jahr, dies kann jedoch individuell nach oben angepasst werden. Für eine Überschreitung der Kilometerzahl wird bei der Endabrechnung pro Kilometer eine Nachbelastung gefordert, werden weniger Kilometer als vereinbart gefahren, erfolgt eine Erstattung.
Tipp: Kalkulieren Sie die Kilometerzahl möglichst genau. Es können sonst hohe Kosten auf Sie zukommen. Es wird zwar meist eine Kulanz von ca. 2.500 Kilometern vereinbart, diese reicht jedoch oft nicht aus und wird auch bei Mindernutzung nicht erstattet.
Mietleasing
Diese auch als Serviceleasing oder Full-Service-Leasing bezeichnete Form des Leasing umfasst nicht nur das Leasing des Fahrzeugs, sondern auch Versicherungsbeiträge und Kosten für Inspektionen und Verschleißteile. Es handelt sich hierbei um eine recht kostenintensive aber auch sehr bequeme Form des Leasing. Als Leasingnehmer braucht man sich keine Sorgen um Inspektionen oder Restwert zu machen, nutzt das Fahrzeug nach Belieben und gibt es nach der Laufzeit einfach zurück.
Manche Formen von Carsharing kann man mit einem Mietleasing vergleichen, rechtlich gesehen existieren jedoch Unterschiede.