Ihr Weg zum Kaskogutachten:
Das sollten Sie wissen
Besonders bei Kaskogutachten benötigen Sie einen erfahrenen Gutachter.
Ein Kaskogutachten benötigt man bei Schäden am Fahrzeug, die man selbst verursacht hat, bzw. für die niemand anderes in Haftung genommen werden kann. Dieses Gutachten ist vom Aufbau dem Unfallgutachten gleich.
Auch ein Gutachten für die Voll- oder Teilkasko-Versicherung kann als fiktive Aufwendung abgerechnet werden. Hierzu gab es erst im November 2015 ein wichtiges Urteil. Das können Sie bei Interesse hier nachlesen: BGH Urteil (original).
Aufgepasst, wenn die Kfz-Versicherung keinen Gutachter schickt!
Besonders hellhörig sollten Sie werden, wenn im Schadenfall Ihre Kfz-Versicherung keinen Sachverständigen zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs schicken will. Allzu oft wird nach Einreichung eines Kostenvoranschlags an die Versicherung die Reparatur gutgläubig in Auftrag gegeben und durchgeführt. Nach der Reparatur kommt es aber häufig zu Problemen bei der Begleichung der Rechnung. Nicht selten wollen dann die Versicherungen einzelne Teile nicht bezahlen, weil diese angeblich nicht beschädigt worden seien oder die von Ihrer Werkstatt vorgeschlagene Art der Reparatur wird als falsch eingestuft und schlussendlich die Reparaturrechnung nur teilweise bezahlt.
Die Werkstatt möchte aber natürlich Ihr Geld haben, die Versicherung bezahlt nicht und schon gibt es Probleme: Den Differenzbetrag fordert die Werkstatt natürlich von Ihnen als Auftraggeber ein.

In welchen Fällen ist ein Gutachten zur Kfz-Schadensregulierung (Kaskogutachten) erforderlich? Ein Gutachten zur Kfz-Schadensregulierung, auch Kaskogutachten genannt, wird bei selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Fahrzeug benötigt oder wenn der oder die Verursacher nicht feststellbar sind, zum Beispiel bei Vandalismus oder mutwilliger Beschädigung durch unbekannte Randalierer an Ihrem Fahrzeug.
Rechtssichere Beweise mit dem Kaskogutachten
Sie sollten bei Vollkasko- oder Teilkaskoschäden umgehend rechtssichere Beweise anfertigen lassen und zwar unbedingt vor Reparaturbeginn! Fragen Sie dazu nachdrücklich bei Ihrer Versicherung nach und lassen Sie sich keinesfalls auf eine Regulierung ohne Kaskogutachten ein! Im Gutachten zur Kfz-Schadensregulierung wird, entweder bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten in der Bruchstraße 76 in Düsseldorf, der Zeitwert Ihres Fahrzeugs, beziehungsweise bei Totalschaden der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Weiterhin folgt selbstverständlich eine akribische Dokumentation mit Lichtbildern und einer genauen Kalkulation der schadenbedingten Reparaturkosten im Kaskogutachten. Als Kfz-Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für Gutachten zur Kfz-Schadensregulierung in Düsseldorf und Umgebung. Ihr Kfz-Unfallgutachten (Kaskogutachten) ist innerhalb von 24 Stunden abholbereit.