Die Probezeit mit Erwerb des Führerscheins ist gedacht dafür, die Häufung von Verkehrsunfällen junger Fahrer zu reduzieren. Seit 1999 kann diese Probezeit von aktuell 2 Jahren auch noch einmal verlängert werden, wenn gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung amtskundig wurden.
Welche Zeitrahmen sich genau und ab wann ergeben, haben wir in diesem Beitrag detailliert für Sie zusammengestellt. Gleich ob Verkehrssünden oder Unfälle, Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren sollen durch vermehrte Aufmerksamkeit davor bewahrt werden.
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Das Wichtigste in Kurzform
Die Probezeit für Führerschein-Neulinge dauert 2 Jahre unabhängig vom Alter.
Eine Verlängerung der Führerschein Probezeit kann erfolgen, wenn 1 Delikt aus der Kategorie A oder 2 Delikate aus der Kategorie B aktenkundig sind.
Für den Führerschein auf Probe gilt 0,0 Promille Alkohol im Blut, auch wenn das 21. Lebensjahr bereits erreicht wurde.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann die Probezeit auf bis zu 4 Jahre verlängert werden.
Was ist die Probezeit beim Führerschein?
Die Probezeit beim Führerschein im Jahr 2024 gilt, wie schon seit 1999 im Gesetzestext verankert, für 2 Jahre, wenn der Führerschein erstmalig gemacht wird. Dieser Führerschein auf Probe gilt bereits ab 16 Jahren, wenn die Fahrerlaubnis für ein Moped erteilt wird. Einzige Ausnahme dieser Regelung besteht für landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Kleinkrafträder.
Wie lange Probezeit Führerschein?
Generell wird der Führerschein mit Probezeit für 2 Jahre erteilt. Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Probezeit verlängern kann, wenn Verkehrssünden oder Unfälle während dieser 2 Jahre aufgezeichnet werden.
Werden keine Verkehrsvergehen aufgezeichnet, weil gar kein Auto oder Motorrad bewegt wird, läuft die Probezeit dennoch ab. Sie ist also mit keinerlei Auflagen verbunden, das Fahrzeug in dieser Zeit auch zu bewegen und sich mehr Sicherheit im Straßenverkehr anzueignen.
Fährt der Führerschein-Neuling mit dem Auto und begeht verschiedene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, kann diese Probezeit noch einmal um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Selbstverständlich kann bei schweren Vergehen auch der Führerschein auf Probe entzogen werden.
Die Probezeit für den Fahrzeugführer ist verbunden mit der Fahrzeug- und Führerscheinklasse.
Für wen gilt die Probezeit beim Führerschein?
Die Probezeit für den Führerschein ist unabhängig vom Alter des Fahrers. Sie ist verbunden mit den Fahrzeug- oder Führerscheinklassen. Betroffen sind die Klassen A für Motorräder, B für Personenwagen, C für Lastkraftwagen und D für Autobusse.
Der Führerschein der Klasse B für Pkw ist eine Grundvoraussetzung für die Klassen C und D. Wird noch während der Probezeit für B der Führerschein auch für C oder D gemacht, verlängert sich die Probezeit dadurch nicht. Sie gilt immer nur ab dem Ersterwerb eines Führerscheins.
Probezeit für Führerschein mit 17 – die Ausnahme von der Regel
Wie immer in deutschen Verordnungen findet sich eine Ausnahme. Im Falle des Führerscheins auf Probe gilt diese Ausnahme der Probezeit für den Führerschein mit 17 und das begleitete Fahren. Besitzt der Neuling des Führerscheins der Klasse B bereits einen Führerschein für Mofa oder Moped und die Prüfung wurde mit 16 abgelegt, so wird die Zeit bis zum begleiteten Fahren mit Führerschein ab 17 nicht angerechnet. Die 2 Jahre Probezeit für den Führerschein beginnen erneut.
Die Idee des begleiteten Fahrens bei einem Probeführerschein mit 17 soll bewirken, dass Jugendliche unter Aufsicht ihre Fähigkeiten im Straßenverkehr verbessern können. Fürsorgliche Eltern erwerben dafür gerne ein gebrauchtes Auto, welches der junge Fahrer ab 18 sein Eigen nennen darf und natürlich weiter nutzen soll. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Fahrer neben seiner Sicherheit im Straßenverkehr auch Kenntnisse über sein eigenes Fahrzeug und seine Reaktionen gut kennenlernen kann.
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Die Probezeit kann verlängert werden, wenn ein Verstoß aus der Kategorie der A Delikte oder zwei Verstöße aus den B Delikten vorliegen. Treten diese Verkehrsverstöße schon zu Beginn der Probezeit für den Führerschein auf, kann sich diese auf bis zu 4 Jahre insgesamt verlängern!
Insbesondere die Delikte aus der Kategorie A können auch strafrechtliche Ahndungen nach sich ziehen, während die B Delikte weniger gravierend sind und eher durch Punkte und/oder Geldstrafen geahndet werden.
A Delikte
B Delikte
– Alkohol am Steuer
– Missachtung der Kfz-Ausrüstung nach Wetter
– das Überfahren roter Ampeln
– Stoppschild überfahren
– Drängeln
– Unfallstelle falsch oder nicht absichern
– über 20 km/h Geschwindigkeit überschreiten
– Fahren ohne Licht
– Hilfe bei Unfällen unterlassen
– Nutzung Mobiltelefon beim Fahren
– Vorfahrt nehmen
Natürlich ist für Fahranfänger auch interessant, wann sich die Führerschein-Probezeit nicht verlängert. Hier eine kleine Liste, zusätzlich noch in Stichpunkten:
Falschparken oder Parken ohne Parkschein sowie Parkdauerüberschreitungen
Verwarngelder für Verkehrssünden bis zu 60 € gelten als Ordnungswidrigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung bis max. 20 km/h durch Fremdverschulden
Das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit kann zu einer Verlängerung der Probezeit führen.
Geblitzt in der Führerschein-Probezeit?
Wie viele Punkte in Flensburg eingetragen werden oder wie hoch das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist, kann jeweils mit der Angabe der zusätzlichen km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit einfach HIER nachgelesen werden.
Für Fahrer mit Führerschein auf Probe gilt es, die Grenze von 20 km/h nicht zu überschreiten. Diese beinahe schon magische Grenze kann zur Verlängerung der Probezeit führen. Eine weitere magische Grenze ist das zu schnelle Fahren mit maximal 10 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Sie wird nur als Ordnungswidrigkeit geahndet und bedeutet auch für die Probezeit keine Konsequenzen.
Probezeit: Führerschein und Alkohol!
Vieldiskutiert ist die Promillegrenze in Deutschland. Nach wie vor ist für Fahrer eines Pkw die Grenze von 0,5 Promille gültig. Vorausgesetzt, er befindet sich außerhalb seiner Führerschein-Probezeit. Für Neulinge im Straßenverkehr gilt während dieser Probezeit eine Promillegrenze von 0,0!
Die Ausnahme von dieser Regel betrifft alle Autofahrer oder auch Fahrer mit der Führerscheinklasse A1 bis zum Alter von 21 Jahren. Es ist dabei ganz gleich, wie lange die Probezeit schon hinter einem liegt! Abgesehen davon, kann nicht oft genug betont werden, dass Alkohol auch nach dieser Altersgrenze tabu bleiben sollte, wenn man sich noch an das Steuer setzt.
Strafmaße in der Probezeit?
Wie bereits vielfach erklärt, sollten sich nicht nur Führerschein-Neulinge an Regeln und Straßenverkehrsordnung halten. Während der Probezeit ist es allerdings noch wichtiger, da die Konsequenzen für Übertretungen schwerwiegender sind und bis zur Auflage einer Neuerteilung des Führerscheins führen können.
Die wichtigsten Strafmaßnahmen, welchen sich Inhaber eines Führerscheins auf Probe bei gravierenden Verstößen gegenübersehen können, wollen wir hier noch kurz erklären. Sie gelten übrigens auch für alte Hasen im Straßenverkehr, unter teilweise anderen Voraussetzungen.
VPB
Zu verkehrspsychologischen Beratungen wird ein Fahrzeuglenker aufgefordert, wenn er ein A Delikt oder zwei B Delikte eingetragen hat. Sie wird empfohlen, ist aber im Gegensatz zum Aufbauseminar bis jetzt nicht verpflichtend!
MPU
Wird die Fahrerlaubnis entzogen oder wurden nach erfolgreicher Teilnahme auf Aufbauseminar weitere Verstöße begangen, wird es eine Anordnung auf eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung nach sich ziehen. Die MPU wird vor allem bei Drogen- oder Alkohol-Delikten am Steuer angeordnet. Sie ist mit Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden.
Aufbauseminar
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet, wenn man seine Probezeit verlängert bekommt, also entweder ein A Delikt oder zwei B Delikte begangen hat. Für die Kursteilnahme hat der Fahrer 2 Monate Zeit. Läuft die Frist ohne Teilnahme aus, wird der Führerschein entzogen.
Fazit:
Entspannt durch die Probezeit beim Führerschein kommt derjenige, der die Straßenverkehrsordnung verinnerlicht hat. Genauso, wie er sie in Theorie und Praxis in seiner Fahrschule gelernt hat. Trotz der Freude über die neue Freiheit, sich unabhängig von A nach B zu bewegen, sind alle anderen Verkehrsteilnehmer vor dem eigenen Übermut zu beschützen. Ein kleiner Blick in den Bußgeldkatalog oder das Punktesystem in Flensburg kann auch nach der Probezeit noch vor größeren Schwierigkeiten bewahren.
Wann wird in der Probezeit der Führerschein entzogen?
Bei Verstößen gegen Delikte A oder B werden Punkte, Bußgeldbescheide und neben einem Aufbauseminar auch eine Verlängerung der Probezeit verhängt. Werden danach weitere Delikte begangen, wird der Führerschein eingezogen.
Was darf man alles nicht in der Probezeit?
In der Führerschein-Probezeit darf man grundsätzlich dieselben Dinge nicht, wie man sie auch später nicht darf, beispielsweise Stoppschilder oder rote Ampeln überfahren. Während aber nach Erreichen des 21. Lebensjahres der Alkoholgehalt bei 0,5 Promille liegt, gilt während der Probezeit 0,0 Promille unabhängig vom Alter des Führerscheinbesitzers.
Wie viele Verstöße darf man in der Probezeit haben?
Generell gilt, dass zwei Verstöße gegen B Delikte gleichwertig mit einem Verstoß der Kategorie A sind. Bei bereits 2 Verstößen gegen A Delikte bekommt man neben einer Verwarnung und den damit verbundenen Punkten und Strafbescheiden auch die Empfehlung zur Teilnahme an einer VPU. Spätestens bei 3 Verstößen gegen Delikte aus der Kategorie A wird der Führerschein auf Probe entzogen.
Was fällt unter A Delikte in der Probezeit für den Führerschein?
Neben dem Überfahren von roten Ampeln, einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h der erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder Fahrens unter Alkoholeinfluss gilt auch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer als A Delikt.
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