In der Hektik des Alltags kann es schnell passieren, dass beim Ausparken oder Rangieren ein anderes Auto touchiert, die Beschädigung vom Fahrer jedoch nicht bemerkt wird. Ist das in jedem Fall Fahrerflucht? Welche Strafen können drohen? Wie kann man Strafen nach einem Unfall mit Fahrerflucht vermeiden? Was tun, wenn man ein Auto touchiert und es nicht bemerkt hat? Erfahren Sie hier mehr darüber, wann eine Strafe wegen Unfallflucht droht, welche Regelungen es dazu im Verkehrsrecht gibt und was Sie als betroffener Fahrer unbedingt beachten müssen.
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Das Wichtigste in Kurzform
Falls Sie einen Unfall nicht bemerkt haben und der Fahrerflucht bezichtigt werden, nehmen Sie unbedingt Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch.
Entscheidend ist, ob Sie den Unfall überhaupt wahrnehmen konnten.
Die Schadenshöhe spielt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine große Rolle.
Ein Unfallgutachten kann sowohl die Wahrnehmbarkeit als auch das Ausmaß des Schadens belegen.
Ignorieren Sie keinesfalls bewusst einen Unfall, falls Sie ein Auto touchieren, auch wenn der Schaden vermeintlich unerheblich ist.
Verlassen Sie nicht den Unfallort und teilen Sie dem Geschädigten Ihre Kontaktdaten mit.
Ein Zettel am Auto reicht nicht aus, falls Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigen, rufen Sie unbedingt die Polizei an.
Bei Fahrerflucht drohen hohe Geld- und teilweise auch Freiheitsstrafen!
Fahrerflucht – Definition
Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne die Erhebung von Daten zu seiner Person, dem Fahrzeug, der Unfallbeteiligung und zum Unfallhergang zu gewähren und ohne eine angemessene Zeit darauf zu warten, diese Informationen an andere Unfallbeteiligte geben zu können.
Wann liegt Fahrerflucht vor?
Unfallflucht (Fahrerflucht) ist ein Deutschland ein Verkehrsdelikt, das im Strafrecht in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter der Bezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt wird. In diesem Gesetz wird dargelegt, wann der Tatbestand erfüllt ist und welche Strafen für dieses Fehlverhalten drohen. Eindeutig um Fahrerflucht handelt es sich, wenn der Verursacher den Schaden bemerkt hat und sich dann bewusst vom Unfallort entfernt hat. Dies wird als vorsätzliche Tat betrachtet. Falls der Verursacher den Unfall nicht bemerkt hat, liegt somit kein Vorsatzdelikt vor. Allerdings kann dies im Streitfall hinsichtlich Wahrnehmbarkeit und Schadenshöhe überprüft werden.
Die Bedeutung von Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht
Die Wahrnehmung eines Unfalls kann durch verschiedene Aspekte beeinflusst werden. So ist die optische Wahrnehmung oft durch häufige Blickwechsel beim Ein- oder Ausparken oder „tote Winkel“ eingeschränkt. Weiterhin können laute Außengeräusche oder streitende Kinder auf dem Rücksitz die akustische Wahrnehmung eines Zusammenstoßes beeinträchtigen. Die sensorische Wahrnehmung von leichten Zusammenstößen kann durch ungünstige Sitzpositionen oder dicke Winterkleidung beeinträchtigt sein. All diese Faktoren können plausible Argumente sein, warum ein Unfall nicht wahrgenommen wurde.
Persönliche Faktoren, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen und Alter als Grund für mangelnde Wahrnehmung sollten dagegen mit Vorsicht eingebracht werden, da damit die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs insgesamt angezweifelt werden können. Die Staatsanwaltschaft könnten die Fahrererlaubnisbehörde informieren und eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden.
Die Bedeutung der Schadenshöhe bei Fahrerflucht
Falls der entstandene Schaden unter der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 700 Euro liegt, kann wird die Behauptung, dass der Schaden nicht wahrgenommen wurde, eher anerkannt werden als bei höheren Schäden.
Fahrerflucht bei Unfall nicht bemerkt
Sie haben den Unfall nicht bemerkt und sehen sich nun mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert? Dann ist Unterstützung durch einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht unbedingt ratsam. Dieser kann Sie umfassend beraten und gemeinsam mit Ihnen eine Argumentation erarbeiten, warum Sie den Unfall nicht wahrgenommen haben.
Fahrerflucht bei Unfall bemerkt & als unerheblich erachtet
Aus den Vorgaben in § 142 StGB geht hervor, dass ein Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gewertet wird, wenn sich ein Unfall ereignet hat und ein nicht unerheblicher Sach- und/oder Personenschaden entstanden ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie beispielsweise bei einem kleinen Kratzer einfach den Unfallort verlassen sollten. Der Zusatz „nicht unerheblich“ ist zwar gesetzlich nicht eindeutig definiert, für Laien ist die Einschätzung eines Sachschadens in der Regel jedoch nur schwer möglich. Meist sehen die Gerichte diese Grenze bei etwa 25 bis 50 Euro und nicht bei der Bagatellgrenze von etwa 700 Euro.
Falls Sie also beispielsweise einen Kratzer im Lack nicht als erheblichen Schaden ansehen, kann ein Verlassen des Unfallortes dennoch riskant sein. In diesem Fall könnten Sie durchaus der Fahrerflucht bezichtigt werden. Steht dieser Vorwurf im Raum, wird zunächst der eigentliche Schaden in Augenschein genommen. So kann geklärt werden, ob der Schaden tatsächlich unerheblich war und möglicherweise übersehen werden konnte und oder ob der Schaden größer war und somit tendenziell Vorsatz vorlag.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Nach § 142 StGB droht bei Unfallflucht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zusätzlich kann mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, beispielsweise Punkte in Flensburg oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Entscheidend für die Höhe der Strafe ist in der Regel die Schadenshöhe:
Schaden bis 600 Euro: Geldauflage, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Schaden bis bis 1.300 Euro: Geldstrafe + zwei Punkte in Flensburg + maximal drei Monate Fahrverbot.
Schaden über 1.300 Euro: Hohe Geldstrafe (meist Nettomonatsgehalt) + drei Punkte in Flensburg + Entzug der Fahrerlaubnis.
Personenschäden (fahrlässige Körperverletzung): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre (je nach Schwere der Verletzung) + 3 Punkte in Flensburg + Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis (abhängig vom Grad der Verletzung).
Personenschäden (fahrlässige Tötung): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre + 3 Punkte in Flensburg + Entzug der Fahrerlaubnis.
Unfall nicht bemerkt und Anklage wegen Fahrerflucht – Was tun?
Falls Sie wegen Fahrerflucht angezeigt werden, den Unfall jedoch nicht bemerkt haben, sollten Sie folgendes tun:
Unbedingt Anwalt einschalten bei Vorwurf Fahrerflucht!
Sie haben einen Unfall nicht bemerkt? Dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, sobald Sie die Anzeige erreicht. Antworten Sie nicht spontan: „Ich habe die Fahrerflucht nicht bemerkt!“, denn diese Aussagen werden von den ermittelnden Behörden meist als Schutzbehauptung angesehen. Äußern Sie sich daher keinesfalls ohne anwaltliche Beratung zu diesem Vorfall. Machen Sie stattdessen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ihr Anwalt wird Akteneinsicht nehmen und gegebenenfalls eine Einlassung aufgrund fehlender Wahrnehmbarkeit vornehmen.
Vorwurf der Schutzbehauptung möglichst entkräften
Die Justiz sieht die Aussage, ein Unfall sei nicht bemerkt worden, meist als Schutzbehauptung an. Der fehlende Vorsatz ist dabei ein wesentlicher Punkt, denn eine Fahrerflucht kann nach den gesetzlichen Vorgaben nur vorsätzlich erfolgen. Wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, liegt somit kein Vorsatz vor. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft, die dem Beschuldigten eine vorsätzliche Handlung nachweisen muss. Häufig wird daher ein Unfallgutachten angefordert, da ein Gutachter mit großer Zuverlässigkeit Lautstärke und mögliche Vibration eines Unfalls bestimmen kann. Daraus kann geschlossen werden, ob der Verursacher den Schaden bemerkt haben kann oder nicht. Bestätigt der Gutachter die Wahrnehmbarkeit des Unfalles, kann durchaus die Beauftragung eines Gegengutachtens sinnvoll sein.
Auswirkungen der Schadenshöhe auf Anzeige Fahrerflucht
Die Schadenhöhe ist ein relevanter Punkt. Handelt es sich um einen Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von rund 700 Euro, ist die Behauptung „Fahrerflucht nicht bemerkt“ relativ unwahrscheinlich. In diesem Fall sollte unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153, 153a StPO oder § 170 Absatz 2 StPO anstreben kann.
Wichtig: Gutachten bei Fahrerflucht
Durch ein Gutachten können nicht nur die Wahrnehmbarkeit eines Unfalls, sondern auch alle entstandenen Schäden vollständig erkannt und dokumentiert werden. Dies kann entscheidend für ein Verfahren zur Fahrerflucht sein.
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Sollten Sie themenspezifische und inhaltliche Fragen zu Ihrem speziellen Anliegen haben, hinterlassen Sie uns bitte einen Kommentar direkt unter diesem Artikel! Da wir für solche Anfragen keine telefonischen Kapazitäten haben, ermöglicht uns die Kommentarfunktion, Ihre Fragen dennoch effizient und detailliert zu beantworten.
Fahrerflucht erst im Nachhinein bemerkt – Was tun?
Falls Sie erst später bemerken, dass Sie möglicherweise Fahrerflucht begangen haben, sollten Sie von einer Selbstanzeige unbedingt absehen. Dieses Verhalten nennt der Gesetzgeber „tätige Reue“. Mildernde Umstände durch die späte Ehrlichkeit können Sie nur erwarten, wenn der Schaden bisher noch nicht entdeckt wurde. Ohne anwaltliche Unterstützung sollten Sie diesen Schritt somit keinesfalls gehen, daher ist eine Rücksprache mit einem Fachanwalt empfehlenswert.
Fahrerflucht vermeiden
Wenn Sie bemerkt haben, dass Sie einen Unfall verursacht haben, sollten Sie dies nicht ignorieren!
Entfernen Sie sich keinesfalls vom Unfallort.
Ignorieren Sie den Unfall nicht aufgrund vermeintlich unerheblicher Schäden. Dies können Sie als Laie nicht beurteilen.
Fotografieren Sie jedoch möglichst Ihr Fahrzeug und das des Geschädigten.
Teilen Sie dem Geschädigten Ihre Personalien mit.
Falls Sie ein geparktes Auto beschädigt haben, kann es sein, dass der Besitzer nicht vor Ort ist. Warten Sie dann eine angemessene Zeitspanne.
Die angemessene Wartezeit beträgt dabei etwa 20 -60 Minuten (abhängig von Tageszeit & anderen Faktoren).
Benachrichtigen Sie danach auf jeden Fall die Polizei, falls kein Besitzer auftaucht.
Die Polizei kommt entweder zum Unfallort oder teilt Ihnen mit, was zu tun ist.
Lediglich einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen, reicht nicht aus! Dieser kann beschädigt werden, unleserlich sein oder verschwinden.
Fazit
Fahrerflucht sollten Sie unbedingt vermeiden. Falls Sie also einen Unfall bemerken, sollten Sie diesen nicht ignorieren oder als unwichtig ansehen. Falls Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben und Ihnen später Fahrerflucht vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Ein Gutachten ist in diesen Fällen sehr hilfreich.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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*Wenn Sie ein Unfallgutachten wünschen, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung! Für alle anderen inhaltlichen oder themenspezifischen Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unter dem Artikel. So kann ich Ihnen schnell und effizient weiterhelfen!
Ein Freund von mir hat ein anderes Auto angerempelt und hatte nicht die Zeit zu warten. Er hat einen Zettel hinterlassen mit seinen Daten drauf, um in Kontakt zu kommen. Gibt es eine Möglichkeit den Fahrer rückwirkend zu erreichen über das Nummernschild. Er hat das Nummernschild aufgenommen, könnte ihm das dabei helfen?
Hallo Mailin – danke für Deine Anfrage und sehr guten Kommentar. In diesem Fall dürfen wir leider den Halter über das Kennzeichen nicht ermitteln. Dies wäre m.E. Aufgabe der Polizei, die Euch da gerne weiterhelfen wird. Viele Grüße, Dein Team vom SV Büro Amawi
Ich finde es ganz schlimm, wenn man an einem Unfall beteiligt war und dann Fahrerflucht begeht. Daher finde ich es auch angemessen, dass wenn man erwischt wird auch eine hohe Strafe zahlen muss. Es ist ein guter Tipp im Nachhinein bemerkte Fahrerflucht nur mit einem Anwalt zu melden. Dieser weiß am besten wie man diese Sache angehen muss.
Gut zu wissen, dass man nur Fahrerflucht begeht, wenn man einen Schaden bemerkt hat. Vor einer Woche gab es einen Unfall vor meiner Haustür, aber einer der Fahrer ist weg gefahren. Zum Glück hat die Straßenreinigung nach dem Verkehrsunfall sich darum gekümmert.
Fahrerflucht ist schrecklich. Dafür muss man auf jeden Fall bestraft werden. Sollte man es später merken, dass man Fahrerflucht begangen hat, sollte man auf jeden Fall Selbstanzeige machen. Ich denke auch es ist wichtig dafür einen Anwalt zu haben.
Gut zu wissen, dass man eine Selbstanzeige nur mit einem Anwalt unternehmen sollte. Ich habe beim parken ein Auto gestreift und dachte mir es wäre nicht so schlimm. Jetzt überlege ich aber schon einen Anwalt für Finanzstrafrecht einzuschalten, danke für die Tipps!
7 Kommentare
Ein Freund von mir hat ein anderes Auto angerempelt und hatte nicht die Zeit zu warten. Er hat einen Zettel hinterlassen mit seinen Daten drauf, um in Kontakt zu kommen. Gibt es eine Möglichkeit den Fahrer rückwirkend zu erreichen über das Nummernschild. Er hat das Nummernschild aufgenommen, könnte ihm das dabei helfen?
Hallo Mailin – danke für Deine Anfrage und sehr guten Kommentar. In diesem Fall dürfen wir leider den Halter über das Kennzeichen nicht ermitteln. Dies wäre m.E. Aufgabe der Polizei, die Euch da gerne weiterhelfen wird. Viele Grüße, Dein Team vom SV Büro Amawi
Ich finde es ganz schlimm, wenn man an einem Unfall beteiligt war und dann Fahrerflucht begeht. Daher finde ich es auch angemessen, dass wenn man erwischt wird auch eine hohe Strafe zahlen muss. Es ist ein guter Tipp im Nachhinein bemerkte Fahrerflucht nur mit einem Anwalt zu melden. Dieser weiß am besten wie man diese Sache angehen muss.
Ich hatte auch einmal eine Schaden leider nicht bemerkt. Dann kam der Anruf der Polizei. War das ein stress… Ist halt ein heikles Thema das Ganze…
Gut zu wissen, dass man nur Fahrerflucht begeht, wenn man einen Schaden bemerkt hat. Vor einer Woche gab es einen Unfall vor meiner Haustür, aber einer der Fahrer ist weg gefahren. Zum Glück hat die Straßenreinigung nach dem Verkehrsunfall sich darum gekümmert.
Fahrerflucht ist schrecklich. Dafür muss man auf jeden Fall bestraft werden. Sollte man es später merken, dass man Fahrerflucht begangen hat, sollte man auf jeden Fall Selbstanzeige machen. Ich denke auch es ist wichtig dafür einen Anwalt zu haben.
Gut zu wissen, dass man eine Selbstanzeige nur mit einem Anwalt unternehmen sollte. Ich habe beim parken ein Auto gestreift und dachte mir es wäre nicht so schlimm. Jetzt überlege ich aber schon einen Anwalt für Finanzstrafrecht einzuschalten, danke für die Tipps!