Wer bekommt die Wertminderung nach einem Unfall ausgezahlt?
Die Wertminderung nach einem Unfall steht dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Dieser muss das Fahrzeug dazu nicht zwingend reparieren lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten auf Grundlage eines Gutachtens auszahlen zu lassen. Bei Leasingfahrzeugen erhält der Leasinggeber – nicht der Fahrer – die Wertminderung. Bei finanzierten Fahrzeugen erhält die finanzierende Bank die Auszahlung.
Nähere Informationen zu Wertminderung bei Leasingfahrzeugen und finanzierten Fahrzeugen finden Sie weiter unten im Text!
Wer zahlt die Wertminderung nach einem Unfall?
Verantwortlich für die Zahlung der Reparaturen, des Gutachtens und der Wertminderung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Vollkasko-Versicherungen zahlen in der Regel keine Wertminderungen, es sei denn, die Versicherung bietet es ausdrücklich an.
Sonderfall: Vollkasko Wertminderung
Lt. Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung ist es grundsätzlich nicht vorgesehen, dass im Rahmen eines Vollkasko-Schadens eine Wertminderung gezahlt wird. Es sind jedoch abweichende Vereinbarungen mit Versicherungen möglich. Prüfen Sie daher bei einem selbstverschuldeten Unfall die Versicherungsbedingungen Ihrer Vollkasko-Versicherung dahingehen, ob eine Wertminderung angerechnet werden kann.
Weitere Fragen zum Thema Wertminderung
Wir haben für Sie hier noch einige weitere Informationen zusammengestellt, die beim Thema Wertminderung nach Unfall auftreten können:
Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug
Grundsätzlich steht die Wertminderung dem Leasinggeber zu, dieser ist und bleibt Eigentümer des Fahrzeugs. Informieren Sie den Leasingeber sofort nach dem Unfall. Der Leasingvertrag enthält stets genaue Angaben dazu, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat.
Wertminderung bei einem finanzierten Auto
Bei einem finanzierten Auto steht die Wertminderung zunächst der finanzierenden Bank zu. Diese rechnet die Wertminderung jedoch auf den Restfinanzierungsbetrag an, so dass es sich lediglich um eine Verschiebung in der Wertekette handelt. Sie sollten Rücksprache mit der finanzierenden Bank halten, ob die Wertminderung nicht doch direkt an Sie gezahlt werden kann.
Wertminderung nach Unfall in Österreich
Falls der Unfall in Österreich passiert, findet österreichisches Recht Anwendung. Gutachterkosten werden auch nach österreichischem Recht grundsätzlich erstattet, allerdings nur, falls der Schaden nicht vorab durch die österreichische Versicherung besichtigt wurde – was der Versicherung vorab ermöglicht werden sollte. Die Wertminderung wird nach österreichischen Formeln berechnet und für höchstens zwei bis drei Jahre alte Fahrzeuge ohne Vorschäden gezahlt.
Unbedingt beachten: In Österreich verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren!
Wertminderung nach Unfall im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland greifen i.d.R. die jeweils nationales Gesetze. Hier kann es zu teilweise wesentlich weniger Schadensersatz kommen.
Der Schadenersatz richtet sich bei einem Unfall im Ausland nicht nach deutschem Recht, sondern nach dem Recht des Staates, in dem der Unfall passiert – es sei denn, der Unfallgegner ist ebenfalls aus Deutschland. Dann gilt deutsches Recht.
Die Regeln für den Schadenersatz unterscheiden sich erheblich, selbst innerhalb der EU. Oft wird deutlich weniger gezahlt als in Deutschland. In Frankreich und Spanien werden Anwaltskosten meist nicht ersetzt. Wertminderung, Mietwagen und Gutachterkosten muss das Unfallopfer oft selbst tragen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt einzuschalten – auch wenn dieser oft selbst zu zahlen ist. Dies gilt vor allem bei Unfällen außerhalb Europas. Die Schadenregulierung mit ausländischen Versicherern ist häufig nervenaufreibend und langwierig und dauert oft Monate.
Wertminderung bei einem LKW
Oft wird von Versicherungen angenommen, dass bei LKW keine merkantile Wertminderung eintritt. Lt. Rechtsprechung des BGH gibt es jedoch bei Nutzfahrzeugen und auch bei LKW grundsätzlich die Möglichkeit, eine Wertminderung anzurechnen, sobald für solche Fahrzeuge ein Gebrauchtwagenmarkt besteht.
Weitere Berechnungsmodelle
Neben der oben genannten Methode nach Ruhkopf / Sahm gibt es eine Vielzahl weiterer Modelle, die jedoch teilweise nur regional und oder eher selten angewendet werden.
Wertminderung nach dem Hamburger Modell
Das Hamburger Modell zur Berechnung der Wertminderung wurde 1981 vom hanseatischen Oberlandesgericht entwickelt und wird vor allem regional in Hamburg angewendet.
Bei diesem Modell wird die Wertminderung anhand der Prozente der Reparaturkosten in Relation zur Laufleistung des Fahrzeuges ermittelt.
3 Kommentare
Ich finde die Ruhkopf / Sahm Formel am besten. Danke, dass Sie die verschiedenen Berechnungsmodelle vorstellen. Gilt ein Lackschaden-Auto auch als Unfallwagen? Ich hatte keinen Gutachter, habe es einfach in die Autolackiererei gebracht, der Verursacher hat diese Rechnung gezahlt.
Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Wertminderung etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Das ist gut zu wissen, dass man von einem Anwalt beraten lassen soll. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.
Ich wusste nicht, dass es verschiedene Modelle von Wertminderung gibt. Das Bremer Modell ergibt Sinn, weil das Auto eine Wertminderung in Relation zum Fahrzeugalter bekommt. In dem Fall, dass man einen Unfall hat, soll er eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle finden.