Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, reguliert die gegnerische Kfz-Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, reguliert die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Der Unfallschaden muss präzise und sorgfältig beurteilt werden und die Schadenshöhe muss genau beziffert werden. Daher ist in der Regel die Einschaltung eines Sachverständigen unumgänglich. Das Gutachten eines Sachverständigen bestimmt den Wert des Fahrzeugs und informiert über die Kosten der anstehenden Reparaturen. Wir klären Sie umfassend rund um das Thema Kfz-Gutachten auf, informieren Sie über die Kosten und wann die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen sinnvoll ist.
Die wichtigsten Punkte vorab
- Akzeptieren Sie keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten Gutachter, Sie haben Entscheidungsfreiheit über den Kfz-Sachverständigen.
- Ein Bagatellschaden bis etwa 750 Euro erfordert seitens der Kfz-Haftpflichtversicherer meist kein Gutachten. Hier empfiehlt sich ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
- Die Höhe des Honorars für den Sachverständigen wird von der Schadenshöhe bestimmt.
- Ein Kfz- Sachverständiger rechnet in der Regel direkt mit der Versicherung ab.
Wann wird ein Gutachter bestellt?

Akzeptieren Sie keinesfalls ein Gutachter der gegnerischen Versicherung, da hier die Gefahr besteht, dass dieser im Interesse der Versicherung den Schaden geringer einschätzt.
Nach einem Autounfall sind viele Geschädigte unsicher, ob sie einen Kfz-Gutachter einschalten dürfen und wer im Falle der Beauftragung die Kosten trägt. In jedem Fall sollte man einen Gutachter kontaktieren dieser kann im Zweifel feststellen ob, ein Gutachten notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht (dies entscheidet meist der Gutachter vor Ort).
Das Unfallgutachten ist notwendig, um den Umfang der entstandenen Schäden am Fahrzeug zu ermitteln und um die Höhe des Schadens genau einschätzen zu können. Ein Geschädigter kann grundsätzlich frei wählen, welcher Kfz-Sachverständige den Schaden begutachten soll. Akzeptieren Sie keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten Gutachter, da hier die Gefahr besteht, dass bei einer Besichtigung in erster Linie die Interessen der gegnerischen Versicherung im Vordergrund stehen. Neben dem Kfz-Haftpflichtschaden kann auch bei einem Kaskoschaden ein Gutachten erforderlich sein. Hierzu muss im Gegensatz zum Haftpflichtgutachten erst die eigene Versicherung kontaktiert werden. Diese gibt dann an ob ein Gutachten erforderlich ist.
Welche Arten von Gutachten gibt es?
Die Art des Gutachtens hängt maßgeblich von dem jeweiligen Grund ab. Grundsätzlich gibt es folgende Gutachten-Arten:
- Kurzgutachten
- Unfallgutachten / Schadengutachten (bei Kfz-Haftpflichtschäden)
- Wertgutachten
- Oldtimergutachten
Bei einem Bagatellschaden bis etwa 750 Euro verzichten die meisten Kfz-Haftpflichtversicherer auf die Anforderung eines Gutachtens. Als Alternative zum Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt kann im Haftpflichtfall mit Bagatellschaden ein Kurzgutachten erstellt werden. Es ist günstiger als ein klassisches Unfallgutachten und umfangreicher als ein einfacher Kostenvoranschlag.
Was kostet ein Kfz Gutachten?
Nach einem Unfall nimmt der Sachverständige eine umfassende Besichtigung des Fahrzeuges vor, bewertet den Zustand, dokumentiert die Schäden am Auto und schätzt die Reparaturkosten sowie den aktuellen Wert ein. Grundsätzlich hängen die Kosten für ein Kfz-Gutachten vom Umfang des Schadens ab. In die Kalkulation der jeweiligen Preise fließen unterschiedliche Faktoren ein, daher kann die Höhe der Kosten von Fall zu Fall variieren. Folgende Faktoren spielen neben dem Honorar des Sachverständigen ebenfalls eine Rolle für die Kalkulation:
- Fahrtkosten
- Fotokosten
- EDV Abrufgebühren
- Schreibkosten
- sonstige Nebenkosten (Telefon, Porto, etc.)
Die Höhe des eigentlichen Honorars wird von der Schadenshöhe bestimmt. Bei einem Schaden von 500 Euro liegt das Honorar bei 135 Euro und bei einem Schaden in Höhe von 14.000 Euro wird ein Honorar von 1081 Euro fällig. Nachstehend finden Sie eine übersichtliche Honorartabelle von Gutachten-Amawi:

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Kfz-Gutachten Kosten Honorartabelle:
Schadenhöhe | Grundhonorar |
100,00 € | 10 € |
250,00 € | 25 € |
500,00 € | 135 € |
600,00 € | 172 € |
750,00 € | 271 € |
1.000,00 € | 314 € |
1.250,00 € | 347 € |
1.500,00 € | 386 € |
1.750,00 € | 413 € |
2.000,00 € | 432 € |
2.250,00 € | 453 € |
2.500,00 € | 474 € |
2.750,00 € | 494 € |
3.000,00 € | 511 € |
3.250,00 € | 530 € |
3.500,00 € | 541 € |
3.750,00 € | 559 € |
4.000,00 € | 591 € |
4.250,00 € | 609 € |
4.500,00 € | 624 € |
4.750,00 € | 640 € |
5.000,00 € | 653 € |
5.250,00 € | 668 € |
5.500,00 € | 683 € |
5.750,00 € | 698 € |
6.000,00 € | 713 € |
6.500,00 € | 736€ |
7.000,00 € | 759 € |
7.500,00 € | 782 € |
8.000,00 € | 806 € |
8.500,00 € | 831 € |
9.000,00 € | 856 € |
Schadenhöhe | Grundhonorar |
9.500,00 € | 881 € |
10.000,00 € | 909 € |
10.500,00 € | 935 € |
11.000,00 € | 959 € |
11.500,00 € | 984 € |
12.000,00 € | 1.007 € |
12.500,00 € | 1.031 € |
13.000,00 € | 1.056 € |
14.000,00 € | 1.081€ |
14.500,00 € | 1.123 € |
15.000,00 € | 1.165 € |
16.000,00 € | 1.207 € |
17.000,00 € | 1.246 € |
18.000,00 € | 1.288 € |
19.000,00 € | 1.331 € |
20.000,00 € | 1.372 € |
21.000,00 € | 1.417 € |
22.000,00 € | 1.461 € |
23.000,00 € | 1.503 € |
24.000,00 € | 1.1544€ |
25.000,00 € | 1.590 € |
26.000,00 € | 1.650 € |
27.000,00 € | 1.688 € |
28.000,00 € | 1.732 € |
29.000,00 € | 1.771 € |
30.000,00 € | 1.825 € |
31.000,00 € | 1.845 € |
32.000,00 € | 1.868 € |
33.000,00 € | 1.889 € |
34.000,00 € | 1.908 € |
35.000,00 € | 1.929 € |
36.000,00 € | 1.945 € |
Ab wann entstehen für einen Gutachter Kosten?
Als Geschädigter tragen Sie das Kostenrisiko für ein Kfz-Gutachten nicht selbst, da die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernimmt. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie den Sachverständigen des Versicherers nicht akzeptieren und einen eigenen Gutachter beauftragen möchten. Geschädigte unterliegen der Schadenminderungspflicht, daher kann es bei einem Bagatellschaden vorkommen, dass die gegnerische Versicherung die Kosten eines umfangreichen Gutachtens nicht übernimmt. Wenn die Versicherung hier auf ein Gutachten verzichtet und Sie dennoch einen Sachverständigen einschalten, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen.
In diesem Fall ist daher ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag deutlich empfehlenswerter. Damit es später nicht zu Problemen hinsichtlich der Regulierung der Kfz-Gutachten-Kosten kommt, sollten Sie jedoch vor der Beauftragung in jedem Fall Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Versicherungsunternehmens halten. Bei einem Kaskoschaden werden die Kosten für das Gutachten von Ihrer Kfz-Versicherung übernommen. Das Versicherungsunternehmen beauftragt in diesem Fall einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Wenn Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, müssen Sie die Gutachterkosten bei einem Kaskoschaden selbst tragen.
Anforderungen an einen Sachverständigen
- Grundsätzlich muss ein Gutachter keine Qualifikationen vorweisen.
- ABER um das Gutachten bei Gericht verwenden zu können, sollte der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein.
- Eine unter Eid abgelegte und bestandene Fachprüfung bestätigt objektive und unabhängige Gutachten.
- Die Kosten für einen vereidigten Sachverständigen liegen höher als bei einem unvereidigten Sachverständigen.
Wie rechnet ein Kfz Gutachter ab?
Wenn Sie einen Sachverständigen einschalten, wird der Experte das Fahrzeug eingehend untersuchen und alle Schäden, Defekte und weitere Mängel dokumentieren. Dabei achtet der Gutachter neben unfallbedingten Schäden auch auf ältere Beschädigungen, die bereits vor dem Unfall entstanden sind. Er listet die Fakten auf und führt eine entsprechende Beurteilung durch. Folgende Informationen werden im Gutachten festgehalten:
- technische Angaben zum Fahrzeug
- Besonderheiten & Ausstattungsmerkmale
- Lichtbilder des Fahrzeuges und der Beschädigungen
- Dokumentation möglicher Altschäden
- detaillierte Beschreibung der Schäden
- Auflistung der erforderlichen Reparaturen
- Kalkulation der Kosten für die Reparatur
- Einschätzung zum Zeitaufwand der Reparatur
- wirtschaftlicher Totalschaden?
- Wertminderung und Restwert
- aktueller Wiederbeschaffungswert
- geschätzte Ausfallzeit
Der Sachverständige wird in der Regel direkt mit der zuständigen Versicherung abrechnen, als Geschädigter müssen Sie somit nicht in Vorleistung treten.
Was kostet ein Oldtimer Wertgutachten?
Das Alter eines Autos ist nicht der einzige Faktor, der einen alten Gebrauchtwagen in einen wertvollen Oldtimer verwandelt. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, dass für die Zulassung als Oldtimer ein entsprechendes Oldtimer-Gutachten vorliegen muss. Wenn Ihr Auto das begehrte H-Kennzeichen erhalten soll, ist somit ein entsprechendes Wertgutachten unerlässlich. Zudem verlangen auch viele Versicherer die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens, um das Fahrzeug in den günstigen Oldtimertarif einstufen zu können. Mit welchen Kosten Sie für die Erstellung eines Oldtimer-Gutachtens rechnen müssen, hängt vom Arbeitsaufwand und Fahrzeug ab.
Bei einem Oldtimergutachten wird das Fahrzeug zuerst von Außen geprüft, dabei wird die Lackschicht gemessen und nach Kratzern und Rost gesucht. Auch der Unterboden wird auf Undichtigkeiten geprüft.
Als nächstes wird die Funktionstüchtigkeit des Oldtimers überprüft. Hierbei spielen Abgasanlage, Bremsen, Motor, Getriebe und das Fahrverhalten eine Rolle. Am Ende erhält das Fahrzeug eine Bewertung von 1 „makellos“ bis hin zu 5 „restaurierungsbedürftig“.

Download Kfz-Gutachten Beispiel
Hier finden Sie ein Kfz-Gutachten Beispiel. So können Sie sich einen guten Eindruck davon verschaffen wie genau so ein Kfz-Gutachten im Detail aussieht. Laden Sie sich das entsprechende Dokument bequem als .pdf herunter.
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Fazit
Als Unfallgeschädigter haben Sie die freie Wahl bei der Suche nach einem Kfz-Sachverständigen. Tragen Sie als Geschädigter keine Teilschuld oder Mithaftung an dem Unfall, dann entstehen für Sie für die Erstellung eines Kfz-Gutachten keine Kosten. Diese Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Der Kfz-Sachverständige rechnet diese direkt mit der Versicherung ab. Somit ist auch keine Vorstreckung der Kosten von Seite des Geschädigten notwendig.