Kfz Gutachter Essen
Wo viel Verkehr herrscht, kommt es häufig zu Unfällen. Schnell sind auch Sie in einen Unfall verwickelt, obwohl Sie sich an sämtliche Verkehrsregeln halten und aufmerksam fahren. Nach dem ersten Schock stellen sich viele Fragen, wie z.B. wie finde ich einen guten, kompetenten und vertrauenswürdigen Kfz Gutachter in Essen? Und vor allem: Ist die Gutachten-Erstellung für mich als Geschädigten vollkommen kostenlos?
Gut, wenn Sie dann auf die Hilfe eines Experten zurückgreifen können. Wir vom Kfz-Sachverständigenbüro Amawi stehen Ihnen in dieser Situation in und um Essen gerne zur Seite und beraten Sie, welche Schritte nun wichtig sind.
Ihr Kfz Gutachter in Essen steht Ihnen schnell zur Seite
Aus unserer Erfahrung als Kfz-Sachverständigenbüro heraus empfehlen wir stets, uns unmittelbar nach dem Unfall anzurufen, damit wir uns noch an Ort und Stelle den Schaden ansehen können. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu den wichtigen nächsten Schritten. Als Kfz Gutachter kennen wir zuverlässige Kooperationswerkstätten in und um Essen und stehen Ihnen auch diesbezüglich gerne zur Verfügung.

Ihr Team von Kfz Gutachter Amawi in Essen
Kfz Gutachter Essen – Wir regeln das für Sie
Im Büro anrufen & Termin vereinbaren
Gutachter kommt kostenfrei* zu Ihnen
Gutachten wird angefertigt & Formulare ausgefüllt
Auszahlung der Schadenssumme
Warum Sie sich für Amawi entscheiden sollten
Spezialist für
Gutachten in Essen
Kostenlos für
den Geschädigten
Zuverlässiger Service
bis zum Gelderhalt
+ 10 Jahre Erfahrung & über
5.000 Gutachten
Mittagspausen-Service
Moderne & digitale
Schadensaufzeichnung
Lassen Sie uns jetzt über Ihr Kfz Gutachten sprechen

FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Kfz Gutachten in Essen
In den meisten Fällen 3-7 Werktage nach dem Unfall. Die Versicherung
hat aber gesetzlich bis zu 6 Wochen Zeit, um den Schaden zu regulieren.
Sie können sich unser Kfz-Gutachten Muster ansehen. Das Original bekommt die Versicherung
und optional ein Anwalt. Ein Duplikat geht parallelimmer postalisch an den Kunden.
Nein, alle Kosten trägt beim Geschädigten die gegnerische Versicherung. Es muss
jedoch ausgeschlossen werden, dass kein Bagatellschaden vorliegt, da sonst die
Gutachterkosten von der Versicherung abgewiesen werden. Hier gibt es klare
gesetzliche Bagatellgrenzen. Diese deklarieren Schäden unterhalb max. €770,00
als Bagatelle ab. Weiter unten finden Sie genauere Infos. Auch unter diesem Link
finden Sie Erklärungen der entsprechenden Rechtssprechung.