Täglich kommt es in Deutschland zu Unfällen im Straßenverkehr, die für Verursacher und Geschädigte ungeahnte Folgen haben können. Häufig wird erst ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultiert, wenn es bereits zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Wir zeigen Ihnen, wie Ihnen ein Anwalt nach einem Unfall weiterhilft und wer die Anwaltskosten trägt.
Seitenübersicht
Die wichtigsten Punkte vorab
- Unfallopfer ohne Mitschuld sollen nach der Regulierung des Schadens wieder so gestellt werden, wie vor dem Unfall.
- Wenn Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Rechtsanwaltskosten komplett.
- Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert.
- Lassen Sie sich von der vermeintlichen Freundlichkeit der Versicherung der Gegenseite nicht blenden und schalten Sie einen eigenen Verkehrsrechtsanwalt ein.
Kampf mit ungleichen Waffen
Die Versicherungsunternehmen sind in den meisten Fällen daran interessiert, dass die Kosten nach einem Verkehrsunfall möglichst niedrig bleiben. Im Gegensatz zu den meisten Geschädigten besitzen die Versicherer große Erfahrung auf dem Gebiet der Schadensabwicklung, kennen sich genau mit den Regelungen des Verkehrsrechts aus und verfügen meist über eigene Rechtsanwälte oder ganze Rechtsabteilungen. Geschädigte finden sich somit in einem Kampf mit ungleichen Mitteln wieder. Entsprechend groß ist somit meist auch die Unsicherheit und ohne anwaltliche Unterstützung kann es schnell vorkommen, dass sich die Geschädigten in der schwachen Position befinden und Ihre Rechte nur unzureichend durchsetzen können. Zur Gewährleistung des Prinzips der Waffengleichheit steht Ihnen als Geschädigter daher ein Rechtsbeistand zu.
Wer zahlt die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?
Im deutschen Verkehrsrecht ist unmissverständlich geregelt, dass Unfallopfer ohne Mitschuld am Unfallgeschehen nach der Regulierung des Schadens wieder so gestellt werden, wie vor dem Unfall. Viele Menschen scheuen davor zurück, einen Anwalt nach einem Unfall einzuschalten, da sie hohe Kosten befürchten. Diese Bedenken sind jedoch in vielen Fällen unbegründet, denn bei einem Autounfall ist nach den rechtlichen Vorgaben grundsätzlich der Verursacher bzw. dessen Versicherung für die Übernahme der Kosten verpflichtet, die dem Geschädigten entstehen. Dies bezieht sich neben Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, Gutachter und Reparatur auch auf die Anwaltskosten. Wenn Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Rechtsanwaltskosten komplett. Tragen Sie einen Teil der Schuld, übernimmt die gegnerische Versicherung lediglich den Teil der Kosten, die sich auf den Schuldanteil Ihres Unfallgegners bezieht.
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Höhe der Anwaltskosten
Auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, sollten Sie nicht auf die Einschaltung eines Anwalts verzichten, denn auch bei voller oder teilweiser Schuld kann er durchaus zur Reduzierung der Kosten beitragen. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Bei einem Verkehrsunfall gibt es hinsichtlich der Berechnung jedoch einige Besonderheiten, da unterschiedliche Schadenspositionen entstehen. Nach § 22 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) werden die einzelnen Positionen addiert, wenn Sie sich auf das gleiche Ereignis beziehen. Dazu zählen beispielsweise auch Mietwagen-, Gutachter- und Heilbehandlungskosten. In den seltensten Fällen gelingt die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall reibungslos und ohne Probleme. Auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder wenn Sie eindeutig die Schuld tragen, sollten Sie nicht auf die Beauftragung eines Rechtsanwalts verzichten. Für Verkehrsteilnehmer ist es generell ratsam, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, die insbesondere bei Unfällen mit unklarer Schuldfrage sehr hilfreich sein kann.
Warum einen Fachanwalt aufsuchen?
Bei vielen Verkehrsunfällen meldet sich der Versicherer der Gegenseite relativ schnell und signalisiert Hilfsbereitschaft. Meist erhalten Geschädigte das Angebot, dass sich das Versicherungsunternehmen um alle relevanten Schritte kümmert. Lassen Sie sich von dieser vermeintlichen Freundlichkeit jedoch nicht blenden, denn die Versicherungsunternehmen handeln hier ausschließlich in eigenem Interesse und nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit. Ein Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen und gewährleistet, dass Ihre Ansprüche an die gegnerische Versicherung ordnungsgemäß abgewickelt werden. Die meisten Menschen sind nach einem Verkehrsunfall verunsichert und wissen nicht, welche Ansprüche sie stellen können. Hier steht Ihnen ein versierter Rechtsanwalt beratend zur Seite, nennt Ihnen die unterschiedlichen Schadenspositionen und informiert Sie umfassend zur weiteren Vorgehensweise. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Aufgrund der einschlägigen Kenntnisse auf diesem Fachgebiet kann ein Fachanwalt gewährleisten, dass die Gegenseite keine unrechtmäßigen Kürzungen vornimmt. Nach dem Prinzip der Waffengleichheit verbessern Sie Ihre Ausgangsposition und müssen sich somit nicht alleine dem Kampf mit der gegnerischen Versicherung stellen.
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