Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers und Ausstellungsjahr des Führerscheins. Um den Überblick zu behalten, finden Sie hier die wichtigsten Fristen:
- Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998)
- Jahrgänge 1953-1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Jahrgang 1959-1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- Jahrgang 1965-1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 und später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Für Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999):
- Ausstellungsjahr 1999-2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002-2004: Umtausch bis spätestens 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005-2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- Ausgabejahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausgabejahr 2009-2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Diese gestaffelten Fristen ermöglichen eine gleichmäßige Verteilung der Umtauschanträge und vermeiden eine Überlastung der Behörden.
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Führerscheinstellen oder Bürgerämter sind die passenden Anlaufstellen, um seine Führerschein umzutauschen.
Sie können Ihren Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umtauschen. In der Regel sind dies die Führerscheinstellen oder Bürgerämter Ihrer Stadt oder Gemeinde. Hier einige Tipps und Beispiele für einen reibungslosen Umtausch:
- Terminvereinbarung für den Umtausch vom Führerschein:
- Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt. Viele Behörden bieten die Möglichkeit, Termine online oder telefonisch zu buchen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist es ratsam, frühzeitig zu planen.
- Notwendige Dokumente:
- Bringen Sie Ihren alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mit. Einige Behörden bieten Fotostationen vor Ort an, wo Sie das Foto direkt machen können.
- Gebühren:
- Die Gebühr für den Umtausch beträgt in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Behörde über die genauen Kosten und Zahlungsmodalitäten.
- Bearbeitungszeit:
- Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde variieren. Planen Sie daher genügend Zeit ein, bis Sie Ihren neuen Kartenführerschein erhalten.
- Besondere Hinweise:
- Wenn Sie noch zusätzliche Klassen (wie z.B. C oder D für LKW und Bus) in Ihrem Führerschein haben, kann es zusätzliche Anforderungen geben. Informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn Sie diese Hinweise beachten, können Sie sicher sein, dass der Umtausch Ihres Führerscheins reibungslos verläuft und Sie rechtzeitig im Besitz Ihres neuen Führerscheindokuments sind.
Pflichtumtausch des Führerscheins: Weitere Details und Hinweise
Welche Führerscheinklassen sind betroffen?
- Der Umtausch betrifft alle Führerscheinklassen, unabhängig davon, ob es sich um einen Motorrad-, PKW-, LKW- oder Busführerschein handelt. Der neue Kartenführerschein übernimmt alle bisherigen Klassen und Berechtigungen.
Besondere Umtauschfristen für ältere Führerscheine:
- Für Personen, die vor 1953 geboren sind, gilt eine besondere Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033. Diese Regelung soll ältere Führerscheininhaber entlasten.
Was passiert, wenn die Umtauschfrist versäumt wird?
- Wird der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, droht ein Verwarnungsgeld. Außerdem kann es zu Problemen bei Verkehrskontrollen kommen, da der alte Führerschein dann nicht mehr als gültiges Dokument anerkannt wird.
Vorgehen bei Verlust oder Beschädigung des alten Führerscheins:
- Ist der alte Führerschein verloren gegangen oder stark beschädigt worden, muss dies bei der Führerscheinstelle angezeigt werden. In der Regel ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust erforderlich. Auch hier fallen Gebühren an.
Online-Umtausch und Digitalisierung:
- Einige Städte und Gemeinden bieten inzwischen digitale Antragsverfahren an, bei denen der Umtausch des Führerscheins online beantragt werden kann. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fahrerlaubnisbehörde, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.
Ausnahmen und Sonderfälle:
- In bestimmten Sonderfällen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Einschränkungen, kann die Behörde zusätzliche Nachweise oder Untersuchungen verlangen, bevor der neue Führerschein ausgestellt wird.