TÜV 1 Monat überziehen
Eine Überziehung des TÜV von 1 Monat ist streng genommen nicht erlaubt, führt aber nicht zu einem Bußgeld. Liegen technische Mängel am Fahrzeug vor, die zu einem Unfall führen, kann die Versicherung allerdings die Zahlung verweigern. Hierfür muss nachgewiesen sein, dass der Unfall durch den Mangel entstanden ist, welcher bei einer Hauptuntersuchung aufgefallen wäre und zu deren Nichtbestehen geführt hätte.
TÜV 2-4 Monate überziehen
Wenn die Hauptuntersuchung 2-4 Monate überfällig ist, wird fürs TÜV überziehen eine Strafe von 15 Euro fällig. Bei der anschließenden Hauptuntersuchung können die Kosten ca. 20% höher ausfallen. Ein Bußgeld wird nur erhoben, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV von Polizei oder Ordnungsamt erwischt werden. Die Prüfstelle selbst sorgt nicht für ein Bußgeld, wenn Sie dort mit abgelaufenem TÜV erscheinen.
TÜV 4-8 Monate überziehen
Eine Überziehungsdauer von 4-8 Monaten ist mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro verbunden. Auch hier kommen möglicherweise durch TÜV überziehen weitere Kosten auf Sie zu, da statt der normalen Hauptuntersuchung eine erweiterte HU bei der nächsten TÜV-Prüfung durchgeführt werden muss. Wenn Sie nicht aufgrund von technischen Mängeln am Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sind, hat auch diese Überziehungsdauer neben dem Bußgeld und den zusätzlichen Kosten bei der HU keine weiteren Konsequenzen für Sie.
TÜV mehr als 8 Monate überziehen
Überziehen Sie den TÜV um mehr als 8 Monate, kann Ihnen das ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg einbringen. Diese höhere Strafe stellt einen Bezug zur gesteigerten Gefahr her, dass ein länger ungeprüftes Fahrzeug mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen kann. Trotzdem gilt auch hier bei einem Unfall, dass die Versicherung den Schaden nur dann nicht übernehmen muss, wenn er nachweislich aufgrund von technischen Mängeln entstanden ist.
Für Fahranfänger in der Probezeit stellt TÜV überziehen von mehr als 8 Monaten zudem einen B-Verstoß dar, der zu einer Verlängerung der Probezeit führen kann.