Ein Schaden am Auto ist keine schöne Erfahrung. Egal, ob durch einen Unfall oder durch Steinschlag oder gar durch einen Schuldigen, der sich mithilfe von Fahrerflucht der Verantwortung entzieht. Doch was ist nun zu tun? Auf jeden Fall muss man den Kfz Schaden melden. So viel ist sicher. Doch bis wann und bei welcher Versicherung? Reicht es aus, wenn der Unfallverursacher seine Versicherung informiert? Erfahren Sie hier, welche Fristen Sie bei der Meldung eines Schadens oder Unfalls einhalten müssen, welche Versicherung informiert werden muss, wie Sie die Versicherung des Unfallverursachers herausfinden, wenn dieser seine Daten nicht preisgibt und warum es auf jeden Fall sinnvoll ist, als Unfallgeschädigter einen Kfz Gutachter zu beauftragen.
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Das Wichtigste in Kurzform
Alle Kfz Schäden sollten möglichst umgehend sowohl der eigenen Haftpflichtversicherung als auch der des Unfallgegners gemeldet werden.
Dies ist zunächst unabhängig davon, wer die Schuld am Unfall trägt.
Der Unfallgeschädigte sollte außerdem unbedingt einen Kfz Gutachter einschalten, der ein Unfallgutachten erstellen und bei der Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung unterstützen kann.
Falls kein anderes Fahrzeug am Schaden beteiligt war, ist lediglich die eigene Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung zu informieren.
Alle Meldungen sollten innerhalb einer Woche nach dem Unfall erfolgen.
Bei einer verspäteten Meldung kann die Versicherung Leistungen kürzen oder ablehnen.
Eine Meldung bei der Polizei ist nicht in allen Fällen zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert.
Wie kann ich einen Kfz Schaden melden?
Die Meldung eines Kfz Schadens erfolgt jeweils bei der eigenen Versicherung und bei der des Unfallgegners. Falls nicht klar ist, wo der Unfallverursacher versichert ist, können Sie dies durch eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer klären: 0800 250 260 0 innerhalb Deutschlands, aus dem Ausland + 49 40 300 330 300. Sie benötigen dazu lediglich das Kennzeichen sowie Datum und Land des Unfalls.
Wann muss ich einen Kfz Schaden melden?
Sie sollten mit der Meldung eines Schadens oder Unfalls nicht zu lange warten, denn es sind bestimmte Fristen einzuhalten:
Wie lange hat man Zeit, um einen Kfz Schaden zu melden?
Melden Sie den Unfall bzw. den Schaden baldmöglichst, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben. Es gilt eine Frist von einer Woche, die nicht überschritten werden sollte. Die Meldung muss auch erfolgen, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind.
Was passiert, wenn ich einen Kfz Schaden zu spät melde?
Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn Sie einen Schaden oder Unfall nicht rechtzeitig melden. Diese drastische Strafe ist in der Regel jedoch nur dann angemessen, wenn Sie die Meldung vorsätzlich nicht getätigt haben. Im Zweifelsfall müssen Sie der Versicherung glaubwürdig darlegen, aus welchen Gründen Sie der Frist zur Meldung nicht nachkommen konnten.
Wer muss einen Kfz Schaden melden?
Jeder, der in einen Kfz-Unfall verwickelt wurde, muss dies der Versicherung melden. Das ist zunächst unabhängig davon, um welche Schadenshöhe es sich handelt, wer am Unfall schuld ist oder ob der Schaden im Endeffekt selbst bezahlt statt über die Versicherung abgewickelt wird.
Meldung Kfz Schaden durch Geschädigten
Als Unfallgeschädigter müssen Sie sowohl Ihre eigene Versicherung als auch die des Unfallverursachers informieren, falls der Unfallverursacher bekannt ist. Falls letzterer sich weigert, seine Versicherungsdaten mitzuteilen, können diese ganz einfach anhand des Kfz-Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung gebracht werden.
Meldung Kfz Schaden durch Verursacher
Als Unfallverursacher müssen Sie Ihre eigene Versicherung umgehend informieren, da diese für den Unfallschaden zuständig ist. Es ist im Nachhinein trotzdem noch möglich, den Schaden selbst zu bezahlen und dadurch eine Höherstufung in der Versicherung zu vermeiden. Dazu gibt es in der Regel Online-Rechner Ihrer Versicherung. Fragen Sie dort nach!
Was brauche ich, um einen Kfz Schaden zu melden?
In der Regel werden folgende Angaben benötigt:
Kfz-Kennzeichen des eigenen Fahrzeugs
Versicherungsnummer des eigenen Fahrzeugs
Eigene Personendaten (Name, Adresse usw.)
Ort des Unfalls
Zeitpunkt des Unfalls
Beschreibung des Unfalls
Beschreibung des Schadens
Personendaten des Unfallgegners
Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners
Personendaten eventueller Zeugen bzw. weiterer Geschädigter
Die erste Meldungkann in der Regel telefonisch erfolgen. Die meisten Versicherungen halten dazu eine Hotline bereit. Es ist unbedingt ratsam, zusätzlich das Unfallformular anzufordern und auszufüllen. Dann können Sie Ihre Angaben noch einmal genau überprüfen. Es ist außerdem empfehlenswert, eine Unfallskizze anzufertigen und diese der Unfallmeldung beizulegen.
Welche Versicherung ist für einen Kfz Schaden zuständig?
Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung? Wer ist zuständig? Welche Versicherung bei welcher Art von Schaden zu informieren ist, erfahren Sie hier.
Welche Versicherung bei Unfall mit zwei oder mehr Fahrzeugen?
Grundsätzlich ist bei allen Unfällen, die in Verbindung mit anderen Kfz entstehen, die Haftpflichtversicherung zuständig. Diese Versicherung ist von allen Unfallbeteiligten zu informieren. Zusätzlich ist vom Unfallgeschädigten die Versicherung des Unfallverursachers zwecks Schadensabwicklung zu kontaktieren.
Welche Versicherung bei Unfällen mit Personenschaden?
Bei Personenschäden, die durch Unfälle mit mehr als einem Fahrzeug verursacht werden, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des/der Unfallverursacher ein. Personenschäden im Fahrzeug des Unfallverursachers werden von der eigenen Haftpflichtversicherung nur für Mitfahrende übernommen, nicht für den Fahrer selbst. Um diesen abzusichern, kann eine Fahrerunfallversicherung abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt auch, falls der Personenschaden durch einen Wildunfall verursacht wurde.
Bei Steinschlag, Hagel und damit verbundenem Glasbruch ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Die Erstattung erfolgt in der Regel abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, teilweise muss die Reparatur auch in bestimmten Vertragswerkstätten erfolgen.
Welche Versicherung bei Unwetter, Schnee & Glatteis?
Ein Großteil der Kfz-Schäden entstehen wärend oder durch schlechte Witterungsbedingungen.
Die Frage, welche Versicherung bei Schäden eintritt, diedurch Witterungseinflüsse ausgelöst werden, ist nicht eindeutig zu beantworten. Es kommt auf den Zusammenhang an. Falls das vorausfahrende Fahrzeug zum Beispiel nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurde, diese Schicht sich dann löst und Ihr Fahrzeug beschädigt, wäre die Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Kfz zuständig. In anderen Fällen wird ein Glasbruch in der Frontscheibe durch Schnee und Eis auch von der Teilkaskoversicherung übernommen. Falls Sie selbst durch Glatteis ins Rutschen geraten und ein anderes Fahrzeug beschädigten, würde Ihre Haftpflichtversicherung eintreten. In der Regel ist bei schlechter Witterung und Glatteis jedoch kein eindeutig Schuldiger am Unfall auszumachen. Daher wird größtenteils von einer Teilschuld bzw. einer nicht der Witterung angepassten Fahrweise ausgegangen. In diesem Fall wären die Haftpflichtversicherungen aller Unfallbeteiligten in der Pflicht. Für den eigenen Anteil am Schaden ist dann selbst aufzukommen bzw. eine entsprechende Vollkaskoversicherung notwendig.
Welche Versicherung bei Einbruch ins Auto?
Nach einem Einbruch in ein Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung sowohl die Behebung der beim Einbruch entstandenen Schäden (z.B. eingeschlagene Scheiben o.ä.) als auch die Kosten für gestohlene Ausstattung, allerdings nur, wenn diese fest mit dem Fahrzeug verbunden waren (z.B. eingebautes Navi, eingebautes Radio o.ä.). Für mobil im Fahrzeug vorhandene Gegenstände (separates Navi, Smartphone, Jacken o.ä.) wäre die Hausratversicherung zuständig.
Welche Versicherung bei Diebstahl?
Wird ein Fahrzeug gestohlen, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Diese erstattet den aktuellen Wert des gestohlenen Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde und das Fahrzeug abgemeldet werden kann.
Welche Versicherung bei Parkrempler?
Falls ein Fahrzeug beim Parken beschädigt wurde, der Verursacher jedoch Fahrerflucht begangen hat, kann bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Den Schaden bei einem Parkrempler muss allerdings der Geschädigte in der Regel selbst bezahlen. Nur eine Vollkaskoversicherung, die auch bei Fahrerflucht eintritt, würde hier eintreten und wäre zu informieren.
Wer kann bei der Abwicklung von Kfz Schäden helfen?
Nicht jeder Fahrzeugschaden wird gemeldet, daher wir die Anzahl der begangenen Unfallfluchten noch höher geschätzt.
Die ganze Abwicklung nach einem Kfz Schadensfall kann sehr nervenaufreibend sein. Suchen Sie sich deshalb Hilfe! Die besten Tipps dazu hier:
Kfz Gutachter
Beauftragen Sie unbedingt einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl, falls es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie am Unfall nicht schuld waren. Der Sachverständige wird die Schäden an Ihrem Fahrzeug umfangreich dokumentieren, den Aufwand für die notwendigen Reparaturen (oder alternativ einen Totalschaden) feststellen und darüber ein Unfallgutachten erstellen. Dies können Sie dann bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Der Gutachter kann dabei auch die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen!
Falls es sich um einen Kaskoschaden handelt, wird die zuständige Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter auswählen. Sie haben dann lediglich die Möglichkeit, ein zusätzliches, selbst zu zahlendes Gutachten erstellen zu lassen, falls Sie mit dem Vorliegenden der Versicherung nicht zufrieden sind.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann sowohl bei schwierigen Sachverhalten bezüglich Teilschuld Ihre Interessen vertreten als auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Falls Sie keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht kennen, fragen Sie gerne Ihren Kfz Gutachter. Diese arbeiten häufig mit Anwälten zusammen und kennen sich aus.
Hatten Sie kürzlich einen Unfall und brauchen ein Gutachten?
Dann rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!
Sollten Sie themenspezifische und inhaltliche Fragen zu Ihrem speziellen Anliegen haben, hinterlassen Sie uns bitte einen Kommentar direkt unter diesem Artikel! Da wir für solche Anfragen keine telefonischen Kapazitäten haben, ermöglicht uns die Kommentarfunktion, Ihre Fragen dennoch effizient und detailliert zu beantworten.
Was tun bei Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland?
Falls es sich beim Unfallverursacher um ein Fahrzeug aus dem Ausland handelt, kann der Halter nicht über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Zuständig ist hier der DBGK (Deutsches Büro Grüne Karte). Dort erfahren Sie die Kontaktdaten des deutschen Regulierers, an den dann die Unfallmeldung erfolgen kann.
Muss ein Kfz Schaden der Polizei gemeldet werden?
Nach einem Unfall muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden, in vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll. Bei offensichtlichen Bagatellschäden können Sie, müssen aber nicht die Polizei anrufen. Unbedingt die Polizei informieren sollten Sie bei verletzten Personen, wählen Sie dann die 110. Wie Sie sich ansonsten am besten bei Unfällen verhalten, erfahren Sie hier.
Nach einem Wildunfall sollten Sie ebenfalls die Polizei anrufen. Diese kümmert sich dann auch um die Information der zuständigen Forstbehörde. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwar derzeit keine Meldepflicht bei Wildunfällen, in den meisten anderen Bundesländern schon. Da Sie darüber hinaus für die Regulierung mit der Versicherung eine Bestätigung des Wildunfalls benötigen, sind Sie stets auf der sicheren Seite, wenn Sie die Polizei rufen.
Fazit:
Bewahren Sie nach einem Unfall am besten Ruhe, zumindest so weit wie möglich. Melden Sie den Unfall anschließend zügig Ihrer eigenen und der gegnerischen Versicherung. Falls Sie nicht am Unfall schuld sind, sollten Sie danach unbedingt einen Kfz Gutachter anrufen. Dieser wird ein Unfallgutachten erstellen und Sie darüber hinaus gerne bei der Abwicklung mit der Versicherung unterstützen. Als erfahrene Gutachter stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Welcher Versicherung melde ich einen Kfz Schaden nach einem Wildunfall?
Bei einem Wildunfall tritt die Teilkaskoversicherung ein, diese übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist die Bestätigung, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Diese kann durch die herbeigerufene Polizei ausgestellt werden.
Kann ich einen Kfz Schaden melden und trotzdem später selbst bezahlen?
Falls Sie einen sogenannten Bagatellschaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben, diesen jedoch wahrscheinlich selbst bezahlen möchten, um eine Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollten Sie den Schaden zunächst trotzdem unbedingt melden und Sie können sich später noch für das selbst zahlen entscheiden.
Wer kann mir nach einem Kfz Schaden helfen mit der Versicherung?
Falls Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, können Sie einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, der ein Unfallgutachten erstellt und Ihnen hilft, dieses bei der Versicherung einzureichen. Das Gutachten ist für Sie in diesem Fall kostenlos, da dies die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen muss.
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