Wer zahlt den Unfallschaden bei Wildunfällen?

Die meisten Wildunfälle in Deutschland passieren bei einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein.
Bei Unfallschäden durch Wild ist in der Regel die Teilkasko-Versicherung der richtige Ansprechpartner. Es gibt jedoch sehr unterschiedliche Regelungen, je nach Versicherung und je nach Art des Tieres. Bitte prüfen Sie eingehend die Versicherungsbedingungen Ihrer Teilkasko-Versicherung.
Welche Fristen muss ich als Unfallgeschädigter beachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihre Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners stellen. Am besten baldmöglichst, damit Sie auch baldmöglichst das Geld erhalten. Falls der Unfallverursacher seine Versicherungsdaten nicht nennen will, so ist dies kein Problem. Sie benötigen lediglich das Kennzeichen, dann wird der Halter ermittelt. Schalten Sie am besten sowohl einen Gutachter als auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein. Diese übernehmen für Sie den ganzen Papierkram und besorgen Ihnen bei Bedarf einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur. Sie sollten Ihre Ansprüche innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall anmelden, falls der Unfallverursacher bekannt ist. Die Ansprüche selbst verjähren erst nach drei Jahren, falls vorher nichts unternommen wurde.