Plötzlich kracht es, Glas splittert, Sie schrecken auf – Sie hatten einen Unfall! Nun gilt vor allem: Ruhe bewahren! Und planmäßig vorgehen!
Den Unfall können Sie jetzt nicht mehr ungeschehen machen – aber Sie können vermeiden, dass noch mehr passiert. Wie Sie sich nach einem Unfall verhalten, erfahren Sie hier!
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Guter Tipp!
Damit Sie im Falle eines Unfalls diese Tipps auch befolgen können, raten wir Ihnen, entweder diesen Artikel auf Ihrem Handy zu speichern oder die beigefügte Liste ausgedruckt in Ihr Handschuhfach zu legen, zusammen mit einem Vordruck für den Unfallbericht.
Das Wichtigste vorab
Was tun bei einem Unfall?
1. Ruhe bewahren!
2. Unfallstelle sichern.
3. Sich selbst in Sicherheit bringen.
4. Hilfe holen und Erste Hilfe leisten.
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Halten Sie sich bei einem Unfall an diese Checkliste
1. Phase ROT: Sichern & Überblick gewinnen
• Warnblinker anstellen
• Warnwesten anziehen (besonders auf Autobahnen und bei Dunkelheit)
• Unfallstelle sichern: Warndreieck aufstellen
• Unfallstelle räumen bei hoher Gefahrenlage (z.B. auf Autobahnen oder Schnellstraßen)
2. Phase GELB: Selbstschutz & Hilfe
• Auch bei Unfällen mit Personenschäden zunächst die Unfallstelle sichern.
• Zuerst sich selbst aus der Gefahrenzone retten, danach um Hilfe kümmern.
• Hilfe holen (Notruf 112 anrufen) bei Personenschäden.
▪ Wo ist der Unfall passiert?
▪ Was ist passiert?
▪ Wie viele Personen sind verletzt?
▪ Welche Verletzungen liegen eventuell vor?
• Erste Hilfe leisten (erst nach Notruf!)
3. Phase GRÜN: Dokumentation & Daten austauschen
• Polizei informieren (kein Muss, bei größeren Schäden jedoch sinnvoll)
• Daten austauschen mit allen Unfallbeteiligten (Kfz-Kennzeichen, Personendaten)
• Unfallbericht ausfüllen & Unfallskizze erstellen
Wer bezahlt den Unfallschaden?
Die Frage, wer den Unfallschaden bezahlt, können Sie eventuell nicht abschließend am Unfallort klären. Teilweise wird die Polizei schon Bußgelder erheben, die endgültige Klärung ist jedoch ein rechtlicher Prozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. Hier einige Informationen, wie Unfallschäden in der Regel bezahlt werden.
Wer zahlt den Unfallschaden bei unverschuldeten Unfall?
Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Ihnen entstandenen Personen- und Sachschäden zahlen. Am besten, Sie beauftragen sowohl einen Unfallgutachter, der alle Schäden an Ihrem Fahrzeug detailliert dokumentiert als auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend macht. Sie sparen so wertvolle Zeit, Nerven und Geld. Denn alle Kosten, sowohl für das Unfallgutachten als auch für den Anwalt sowie alle Schäden werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Trifft Sie eine Teilschuld, sind alle Schäden und Kosten anteilig zu zahlen.
Wer zahlt den Unfallschaden bei einem selbst verschuldeten Unfall?
AlsUnfallverursacher zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung alle Personen- und Sachschäden des Unfallgeschädigten. Bei Ihren eigenen Schäden kommt es auf die Art der Versicherung an, die Sie abgeschlossen haben. Eine Vollkasko-Versicherung zahlt – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Falls Sie keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie den Schaden selbst tragen.
Wer zahlt den Unfallschaden bei Wildunfällen?
Die meisten Wildunfälle in Deutschland passieren bei einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein.
Bei Unfallschäden durch Wild ist in der Regel die Teilkasko-Versicherung der richtige Ansprechpartner. Es gibt jedoch sehr unterschiedliche Regelungen, je nach Versicherung und je nach Art des Tieres. Bitte prüfen Sie eingehend die Versicherungsbedingungen Ihrer Teilkasko-Versicherung.
Welche Fristen muss ich als Unfallgeschädigter beachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihre Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners stellen. Am besten baldmöglichst, damit Sie auch baldmöglichst das Geld erhalten. Falls der Unfallverursacher seine Versicherungsdaten nicht nennen will, so ist dies kein Problem. Sie benötigen lediglich das Kennzeichen, dann wird der Halter ermittelt. Schalten Sie am besten sowohl einen Gutachter als auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein. Diese übernehmen für Sie den ganzen Papierkram und besorgen Ihnen bei Bedarf einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur. Sie sollten Ihre Ansprüche innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall anmelden, falls der Unfallverursacher bekannt ist. Die Ansprüche selbst verjähren erst nach drei Jahren, falls vorher nichts unternommen wurde.
Was ist zu beachten nach einem Unfall mit Fahrerflucht?
Falls der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, schalten Sie bitte unverzüglich die Polizei ein, melden Sie die Fahrerflucht und erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt. Versuchen Sie unbedingt, mögliche Zeugen zu finden, die den Unfall eventuell gesehen haben könnten.
Leider müssen Sie bei einen Unfall mit Fahrerflucht so lange warten, bis der Fahrer gefunden wurde, um den Schaden erstattet zu bekommen. Wird der Fahrer nicht gefunden, bleibt Ihnen nichts anderes, als den Schaden selbst zu regulieren, also selbst zu zahlen. Falls Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hatten, zahlt diese Schäden durch Vandalismus. Allerdings müssen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen.
Soll ich als Unfallgeschädigter ein Unfallgutachten anfertigen lassen?
Lassen Sie sich also nicht zu schnell mit dem Hinweis auf Bagatellschäden überreden, keinen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Hier gibt es nur eine Antwort: Unbedingt Ja! Falls Sie der Unfallgeschädigte sind und nicht schuld am Unfall, dann sollten Sie unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Dieser dokumentiert alle Unfallschäden.Die Kosten für das Gutachten müssen Sie nicht tragen, dies übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie werden teilweise überrascht sein, welche Schäden auf den ersten Blick gar nicht zu sehen waren. Bei absoluten Bagatellschäden (ca. 500 – 700 Euro Schaden) benötigen Sie eigentlich keinen Gutachter. Aber: Als Laie sieht man manche Schäden nicht. Lassen Sie sich also nicht zu schnell mit dem Hinweis auf Bagatellschäden überreden, keinen eigenen Gutachter zu beauftragen. Beim geringsten Zweifel an der Schadenshöhe sollten Sie mit einem Gutachter sprechen. Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne!
Weitere Fragen zum richtigen Verhalten bei Unfällen
Wie zeichnet man eine Unfallskizze?
Eine gute Unfalldokumentation ist für die Schadensabwicklung bei einem Unfall sehr wichtig. Dazu gehört auch eine Unfallskizze. Keine Angst, Sie müssen kein talentierter Künstler sein, um eine solche Skizze anzufertigen. Wie genau Sie vorgehen können, finden Sie hier.
Was mache ich, wenn meine Auto nach einem Unfall abgeschleppt wird?
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Unfall sehr stark beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig ist, muss es abgeschleppt werden. Falls Sie auf ein Auto angewiesen sind, können Sie sich anschließend einen Leihwagen mieten. Die Kosten dafür übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Falls Sie also selbst nicht der Unfallverursacher sind, schalten Sie auf jeden Fall sicherheitshalber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, damit Ihre Ansprüche bezüglich Leihwagen und Übernahme der Abschleppgebühren entsprechend geltend gemacht werden. Bei einem solch gravierenden Unfallschaden ist außerdem die Erstellung eines Unfallgutachtens dringend zu empfehlen.
Was ist zu tun bei einem Unfall auf der Autobahn?
Grundsätzlich ist bei einem Unfall auf der Autobahn das Gleiche zu tun wie bei einem sonstigen Unfall: Ruhe bewahren, Gefahrenstelle sichern, Selbstschutz, Hilfe holen und Erste Hilfe leisten. Allerdings ist durch die hohe Geschwindigkeit auf Autobahnen der Aspekt des Selbstschutzes und der Sicherung der Gefahrenstellen noch wichtiger. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Was passiert, wenn ein Kind den Unfall verursacht hat?
Der Rat bleibt gleich: immer vorsichtig fahren und noch vorsichtiger, wenn Kinder in der Umgebung sind.
Unfälle, die von Kindern verursacht werden, sind tatsächlich eine sehr komplizierte Angelegenheit. Falls z.B. ein Kind urplötzlich auf die Straße läuft, so ist dies bis zu einem Alter von ca. 7 Jahren dem Kind nicht anzulasten, verantwortlich für den Unfall ist der Fahrer des Kfz. Ist ein Kind 7-10 Jahre alt, kann nur dann die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes in Anspruch genommen werden, wenn das Kind offensichtlich vorsätzlich gehandelt hat. Das Gleiche gilt im Grunde genommen für alle Kinder bis 18 Jahre. Nur dann, wenn die Kinder bei der Begehung der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben, tritt die Haftpflichtversicherung der Eltern ein. Daher ist es unumgänglich, im Umfeld von Kindern besonders vorsichtig und umsichtig zu fahren.
Was ist zu beachten bei einem Unfall mit Fahrradfahrern?
Zum Glück enden die meisten Unfälle mit Fahrradfahrern mit leichten Verletzungen und mit recht geringen Sachschäden. Insgesamt gilt jedoch, dass das Verhalten nach Unfällen mit Fahrradfahrern genauso ablaufen sollte wie bei anderen Unfällen. Falls der Fahrradfahrer der Unfallverursacher war, ist dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, falls der Autofahrer der Unfallverursacher war, ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in der Pflicht. Mehr Informationen über das Thema sind hier zu finden.
Was ist zu tun bei einem Unfall auf einem Parkplatz mit Parkrempler?
Ein Unfallschaden auf einem Parkplatz entsteht schnell. Und leider ist oft der Unfallverursacher nicht mehr vor Ort. Allerdings kann dies den Parkrempler teuer zu stehen kommen: Auch bei Bagatellschäden kann das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gewertet werden!Falls Sie also selbst einmal ein parkendes Fahrzeug beschädigen: Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Melden Sie den Vorfall der Polizei, falls der Fahrer des Wagens innerhalb einer angemessenen Zeit nicht erscheint. Die Schäden werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert. Falls der Fahrer nicht mehr zu ermitteln ist, übernimmt eine eventuell vorhandene Vollkasko-Versicherung den Schaden, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und unter Hochstufung in der Versicherung.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland?
Ein Unfall im Ausland ist je nach Land eine komplexe Herausforderung. Die Regelungen, wie nach einem Unfall zu verfahren ist, sind teilweise sehr unterschiedlich. Besonders wichtig ist dann, dass der Unfall sehr detailliert dokumentiert wird. Wichtige Informationen finden Sie hier.
Fazit
Falls Sie in einen Unfall verwickelt werden, ist der wichtigste Rat, den Sie beherzigen sollten: „Ruhig bleiben“. Weder die Schuldfrage noch die Frage der Reparaturkosten sollte in diesem Augenblick im Mittelpunkt stehen. Es geht vor allem darum, weitere Schäden zu vermeiden. Um die Schäden an Ihrem Fahrzeug kümmern wir uns danach. Denken Sie daran, bei einem unverschuldeten Unfall immer einen Gutachter Ihrer eigenen Wahl zu beauftragen. Wir stehen gerne 24 Stunden täglich zur Verfügung.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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*Wenn Sie ein Unfallgutachten wünschen, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung! Für alle anderen inhaltlichen oder themenspezifischen Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unter dem Artikel. So kann ich Ihnen schnell und effizient weiterhelfen!