Seitenübersicht
Autounfall im Ausland: Darauf müssen Sie achten, wenn Sie in einen Unfall im Ausland verwickelt sind
Es ist der Horror in jedem Urlaub: Eine kleine Unaufmerksamkeit eines anderen Fahrers und es entsteht ein Unfall im anderen Land. Sprachbarrieren, Temperamentunterschiede, möglicherweise unterschiedliche Rechtsgrundlagen im Unfallland: All das steht einer stressfreien Unfallabwicklung im Weg. Vermeiden Sie Stress im Urlaub und informieren Sie sich vorher darüber, was Sie im Falle eines Unfalls im Urlaub beachten sollten.
Unmittelbar nach dem Unfall im Ausland: Die ersten Schritte
Auch im Ausland müssen Sie nach einem Autounfall die Unfallstelle richtig absichern: Dazu gehört nicht nur, das Warnblinklicht einzuschalten und die Warnweste überzuziehen, sondern auch, das Warndreieck aufzustellen. Versorgen Sie, wenn nötig, verletzte Personen. Europaweit gilt übrigens die 112 als Notfallnummer. Räumen Sie anschließend die Unfallstelle so, dass der Verkehr weiter fließen kann.
Unfall im Urlaub: Muss ich die Polizei rufen?
Nicht in allen Ländern ist es vorgeschrieben, nach einem Unfall die Polizei zu rufen. Sollte ein Personenschaden oder ein schwerer Unfall im Ausland erfolgt sein, stehen Sie allerdings in der Pflicht, die Beamten zu alarmieren. Da die Schuldfrage aber bei einem Unfall im Ausland oft ein Streitpunkt ist, empfehlen wir gerade im Ausland die Polizei zu alarmieren. In jedem Fall sollten Sie mit der Handykamera selbst Schäden dokumentieren und das Unfallfahrzeug aus unterschiedlichen Positionen fotografieren. Achten Sie auch auf Bremsspuren, auf Fahrzeugreste, zum Beispiel Glassplitter oder Blechteile. Fotografieren Sie auch diese. Wichtig ist, die Daten der Person aufzunehmen, die in den Unfall verwickelt ist: Schreiben Sie sich das Autokennzeichen, den Namen und die Kontaktdaten auf. Überprüfen Sie, ob der Halter des Fahrzeugs und der Fahrer identisch sind. Notieren Sie anschließend bei abweichenden Daten auch diese. Weiterhin halten Sie Ort und Zeit des Unfalls im Ausland fest und notieren die Kontaktdaten von möglichen Zeugen.
Unfall im Ausland: Europäischer Unfallbericht
Bei der Abwicklung Ihrer Schadensdokumentation hilft Ihnen der Europäische Unfallbericht, den es in allen Sprachen zu downloaden gibt. Wir empfehlen Ihnen, davon gleich mehrere Exemplare in der Landessprache Ihres Urlaubslandes, in Ihrer Sprache und vielleicht auch in Englisch mitzuführen. Füllen Sie den Bericht gemeinsam mit allen Beteiligten aus. Vorsicht: Der Europäische Unfallbericht ist nur gültig, wenn am unteren Ende der Kästchenreihe die Summe der angekreuzten Kästchen eingetragen ist und wenn sowohl Sie als auch die andere beteiligte Person den Unfallbericht unterschreibt. Unterschreiben Sie keine Formulare in einer anderen Sprache, die Sie nach dem Unfall im Ausland nicht verstehen: Die Unterschrift ist nicht wieder rückgängig zu machen. Europäische Unfallberichte in unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier.
Unfall im Urlaub: Die grüne Karte & der Zentralruf der Autoversicherer
Rufen Sie vor Ihrer Autofahrt ins Ausland bei Ihrer Versicherung an und beantragen Sie die „grüne Karte“, eine internationale Versicherungskarte, die in 46 Ländern als Versicherungsnachweis gilt. Das Mitführen der Karte, die die Haftpflichtversicherung bescheinigt, ist in vielen Ländern Pflicht.
Führt der Unfallgegner keine grüne Karte mit, können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer durch Mitteilen des KFZ-Kennzeichens herausfinden, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist (Telefonnummer: 0180/25026). Vorsicht: Die Abfrage der Versicherung im Falle eines Unfalls im Ausland erspart nicht die Einleitung einer Schadensregulierung.
Unfall im Ausland: Versicherung informieren
Lassen Sie sich Vorort nie zu einem Schuldeingeständnis zwingen und informieren Sie nach dem Unfall umgehend alle betreffenden Versicherungen. Das ist auf jeden Fall Ihre Kfz-Versicherung und wenn vorhanden die Rechtschutzversicherung oder die Versicherung Ihres Auslandschutzbriefes. Haben Sie körperliche Schäden, lassen Sie sich diese von einem Arzt attestieren.
Sind sie selbst der Verursacher des Unfalls benötigen Sie bei Sachschäden nicht unbedingt einen Anwalt, sollte es jedoch einen Personenschaden geben, verzichten Sie nicht darauf, einen Rechtsbeistand zu nehmen. Auch wenn Sie selbst körperlich Schaden genommen haben, hilft Ihnen ein Anwalt, mögliche Ansprüche einzufordern. Informieren Sie sich bei einem Unfall im Ausland darüber, ob es möglicherweise einen deutschsprachigen Anwalt gibt.
Unfall im Ausland: Wer zahlt? Seien Sie bei Ihrer Autoreise in den Urlaub gut abgesichert!
Wenn Sie selbst Schuld am Unfall im Ausland Schuld sind, übernimmt Ihre Versicherung die Schadensabwicklung. Sollten Sie am Unfall im Urlaub nicht Schuld sein, sind Sie auf die Kooperation des Unfallverursachers angewiesen. Nicht alle Kosten werden im Ausland von der gegnerischen Versicherung übernommen: Denken Sie daran, dass es trotzdem die Pflicht gibt, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Sollte das Auto durch ein paar Handgriffe fahrbar gemacht werden, sodass Sie es nach Deutschland überführen können, gibt es die Pflicht, das auszuführen. Wenn der Unfall korrekt aufgenommen wurde, können Sie auch aus Deutschland noch Ansprüche geltend machen.
Unfall im Ausland: Was tun, wenn der Verursacher nicht zahlt
Sollte nach drei Monaten nach dem Unfall im Urlaub noch kein Entschädigungsangebot da sein, steht Ihnen die Verkehrsopferhilfe als Ansprechpartner zur Verfügung. Möglicherweise springt diese bei Nichtzahlung ein.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
7 Kommentare
Danke für die Tipps, was man bei einem Unfall im Ausland machen sollte. Meine Cousine hatte mal einen kleinen Autounfall in der Schweiz. Da kein großer Schaden entstanden ist, haben sich beide Parteien geeinigt, nur die Versicherung zu benachrichtigen. Die haben dann auch gleich ein KFZ Schadengutachten erstellen lassen.
Recht vielen Dank für den Tipp zur Informierung über den Unfallhergang! Wird von dem Zentralruf der Autoversicherer auch die Begutachtung der beteiligten Fahrzeuge und Abschleppen im Notfall ausgeführt? Wie ich begriffen habe, ist die Versicherung wohl die beste Schutzlösung. Den Tipp nehme ich in Gebrauch für meine sommerliche Reise!
Es wäre wirklich ein Horror wenn im Ausland mir eine Unfall mit dem Fahrzeug passieren würde. Schließlich ist im Ausland dann alles ein wenig anders. Und die Abwicklung mit den Behörden kann auch sehr schwer werden.
Vielen Dank für die Tipps bei einem Verkehrsunfall im Ausland. Ein Bekannter war in Italien und hat ein Auto gemietet. Er hatte einen Unfall mit der örtlichen Straßenreinigung während die Straßen gereinigt wurden. Zum Glück gab es keinen Personenschaden, weswegen die Polizei nicht gerufen wurde.
Oh, gerade im Ausland sollte das nicht passieren. Mein Kollege meinte, dass sein KFZ-Sachverständiger ihm dazu riet den Wagen vor einer langen Reise zu überprüfen. Ich wüsste gar nicht, an wen ich mich wenden sollte.
Ich hatte als KFZ-Sachverständiger einen aufregenden Alltag. Mittlerweile habe ich umgeschult. Wollte nur noch einmal etwas anderes machen.
Interessant, dass man nicht in allen Fällen im Ausland die Polizei rufen muss. Ich denke, es könnte hilfreich sein, wenn man sich im Voraus eine Nummer notiert. Wenn ich diesen Sommer nach Italien fahre, werde ich das auf jeden Fall mal machen.