Viele Autofahrer sind im Falle eines Unfalls häufig unsicher, welche Kosten die Versicherung tragen muss und ob es rechtmäßige Möglichkeiten zur Kürzung von bestimmten Posten gibt. Die Taktik, prinzipiell kein Gutachten ohne Streichung gerade von Kleinbeträgen durchzuwinken, ist bei den Versicherungen gang und gäbe.
In jüngster Zeit gab es einige Urteile von verschiedenen Amtsgerichten, die mehr Rechtssicherheit für den geschädigten Autofahrer bringen und Altbekanntes erneut bestätigt haben. Wir haben das Wichtigste in Kürze für Euch zusammengefasst.
Die KfZ-Haftpflicht darf sich nicht vor Folgekosten drücken
Im Jahr 2016 wurde vom Amtsgericht Konstanz klar bestätigt, dass die KfZ-Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls nicht nur die unmittelbaren Reparaturkosten tragen muss, sondern auch die Kosten, die in der Folge der Reparatur anfallen. Im konkreten Fall geht es um eine Probefahrt und die Endreinigung. Diese wurde von der zuständigen Versicherung aus der Rechnung heraus gekürzt. Hier ist das Urteil eindeutig zugunsten des Geschädigten. Die Haftpflichtversicherung muss sämtliche Kosten übernehmen, die durch den Unfall entstehen. Die Kürzung ist somit rechtswidrig.
Obwohl das entsprechende Urteil bereits zwei Jahre zurückliegt, weist die DAV
(Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein) aktuell mit Nachdruck auf das eindeutige Urteil. Denn Versicherer versuchen immer wieder, diese und ähnliche Kürzungen vorzunehmen.
Ein Gutachter darf frei gewählt werden
Eigentlich ist es schon lange klar, doch das Amtsgericht Pfaffenhofen hat ein Urteil des Amtsgerichts München unlängst bestätigt und damit nochmals bekräftigt, dass die Wahl eines unabhängigen Gutachters dem Geschädigten frei überlassen wird. Die gegnerische Versicherung muss die anfallenden Kosten für das Gutachten übernehmen.
Die Begründung ist einleuchtend: die Unabhängigkeit der von der Versicherung bestellten Gutachten wird- häufig zurecht- in Zweifel gezogen. Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass der Geschädigte stets das Recht hat, den Weg einzuschlagen, der seinen Interessen am meisten entspricht.
Unsere Gutachten sind und bleiben für den Geschädigten also weiterhin professionell, schnell und kostenlos.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.