Obwohl seit 2013 in Deutschland Dashcamps für das Auto zu kaufen sind, gibt es bisher noch keine rechtliche Regelung über die Nutzung der kleinen Kameras. Andere Länder sind Vorreiter auf dem Gebiet.
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Die Dashcam in Russland und die Dashcam in Großbritannien
In Russland ist die Dashcam besonders beliebt, hier gehört sie sogar zu der Grundausstattung von Neuwagen dazu. Russland hat ein großes Problem mit korrupter Verkehrspolizei und Unfallflucht. In jedem Jahr sterben hier rund 28.000 Menschen bei einem Verkehrsunfall: Durch die Nutzung der Autokameras und dadurch, dass die Filme vor russischen Gerichten als Beweise akzeptiert werden, versucht das Land, die Anzahl der Unfälle auf den Straßen zu verringern.
Auch Versicherungen bieten Rabatte an: In Großbritannien wird die Anschaffung der Dashcam durch einige Versicherungen bezuschusst, in Russland macht eine niedrigere Haftpflicht-Versicherungsprämie die Anschaffung attraktiv.
Wie wird die Autokamera eingesetzt?
Was ist eine Dashcam? Dashcams sind kleine Videokameras, die das Geschehen in Fahrtrichtung aufzeichnen und meist auf dem Amateurbrett festgeklemmt werden. Sie ermöglichen, das Fahrtgeschehen besser einzuschätzen, es gibt auch Kameras, die als Fahrassistenz dienen: Als Spurhalteassistent, als Abstandswarner oder als Verkehrzeichenerkennung.
Dabei speichern die Kameras das Geschehen. Durch einen Beschleunigungssensor sind viele der Dashcams fähig, im Falle eines Unfalls das Video mit einem Schreibschutz zu versehen.
Dashcams in Deutschland: Bisher gibt es kein Verbot für Dashcams und keine generelle Zulassung für die Autokameras
Obwohl es die Autokamera auf dem Markt zu kaufen gibt, ist bisher noch keine offizielle Entscheidung zu ihrer Nutzung gefallen. Erst im Januar hat sich eine eigene Arbeitsgruppe beim deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Problematik, die eine Aufzeichnung der Kamera mit sich bringt, ist ein möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Dritten. Kommt bei einer Gerichtsverhandlung im Rahmen eines Unfalls oder eines Verkehrsentschlusses die Aufzeichnung einer Dashcam zum Einsatz, gibt es bisher noch keine rechtlich geregelte Vorgehensweise und unterschiedliche Rechtssprechungen.
Dashcam: Aufnahmen als Beweis vor Gericht
Am Landgericht Landshut brachte ein Unfallgeschädigter Ende 2015 Aufzeichnungen seiner Dashcam mit und stellte Ansprüche an den Unfallgegner, der wiederum sich auf das Datenschutzrecht berief und verlange, dass die Aufzeichnungen der Autokamera nicht als Beweismittel zugelassen werden. Das Gericht ließ die Aufnahmen als Beweismittel zu. (Az. 12 S 2603/15).
In Ansbach dagegen wurde 2014 ein Autofahrer durch ein Bußgeld abgemahnt, weil er dauerhaft mit seiner Carcam Aufnahmen machte und so öffentliche Räume filmte. Der Autofahrer klagte gegen das Bußgeld und verlor.
Die Experten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind der Meinung, dass Dashcams zugelassen werden sollen, allerdings nur unter der Berücksichtigung strikter Vorgaben: Die Kameras sollen nur bei drohender Unfallgefahr aufzeichnen oder andere Aufnahmen unmittelbar später wieder überschrieben werden. Eine einheitliche rechtliche Regelung in Deutschland und den Nachbarländern sehen die Experten als dringende Notwendigkeit.
Darf ich mir eine Dashcam anschaffen?
Im Moment gibt es keine rechtlich gültige Antwort auf die Frage. Mit der Anschaffung einer Dashcam befindet man sich in einer Grauzone. Wer sich eine Autokamera anschafft, sollte aber auch im Blick haben, dass eigene Verkehrsdelikte aufgezeichnet werden und die Kamera auch mitfilmt, wenn man selbst einen Unfall verursacht.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unserer Blogbeitrag sich auf die Rechtsgrundlage von April 2017 bezieht.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.