Seit einigen Jahren steigen die Preise für Ersatzteile kontinuierlich an und daher sehen sich auch die Versicherer im Schadenfall mit steigenden Kosten konfrontiert. Nach Angabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die Kosten für Pkw-Ersatzteile seit 2013 um rund 24 Prozent. Nach Ansicht des GDV wird die Verteuerung zum Teil durch monopolartige Marktstrukturen verursacht. Viele Versicherer möchten den Kostenanstieg eindämmen und steuern ihm daher mit der Werkstattbindung entgegen.
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Wenn Sie eine Kfz–Versicherung bei Ihrem Versicherer abschließen, können Sie bei vielen Versicherern einen Vertrag mit Verzicht auf freie Werkstattwahl vereinbaren. Bei Abschluss dieser Vereinbarung profitieren Sie von günstigeren Beiträgen und können in der Regel auch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Gegenzug verzichten Sie auf die freie Werkstattwahl und suchen im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherungsunternehmens auf. Mit diesen Werkstätten schließen die Versicherungsunternehmen spezielle Verträge ab und handeln Sonderkonditionen für Reparaturfälle aus. Die Vereinbarung gilt nur bei Schäden innerhalb Deutschlands. Bei einem Schaden im Ausland haben Sie hingegen eine freie Werkstattwahl.
Die Vereinbarung zum Verzicht auf die freie Werkstattwahl ist Teil der Kfz-Versicherung und greift bei Teilkasko- oder Vollkaskoschäden. Somit bezieht sich diese Vereinbarung ausschließlich auf den Kaskobereich und gilt nicht in der Kfz-Haftpflicht. Somit greift diese Vereinbarung nicht bei Schäden, die der Versicherungsnehmer am Fahrzeug eines Dritten verursacht hat. Zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer wird eine Kfz-Versicherung abgeschlossen.
Beantragt der Kunde eine Kaskoversicherung, kann er zwischen freier Werkstattwahl und Werkstattbindung wählen. Sie müssen jedoch nur im Schadenfall eine vom Versicherer vorgegebene Werkstatt aufsuchen.
Beantragt der Kunde eine Kaskoversicherung, kann er zwischen freier Werkstattwahl und Werkstattbindungwählen. Sie müssen jedoch nur im Schadenfall eine vom Versicherer vorgegebene Werkstatt aufsuchen. Wenn eine Reparatur erforderlich ist und kein Schadenfall gemeldet wird, können Sie die Werkstatt frei wählen. Dies gilt auch bei Inspektionen, Wartungsarbeiten oder einem Reifenwechsel. Die Bindung ist somit nur relevant, wenn die Versicherung einen Kaskoschaden reguliert.
Tritt unterwegs ein Riss in der Frontscheibe auf, fürchten viele Autofahrer eine hohe Strafe. Sie nehmen an, dass bei einer Kontrolle ein Bußgeldbescheid droht oder sogar der Führerschein einbehalten wird. Letzteres ist nicht der Fall und ein Bußgeld müssen Sie nur dann befürchten, wenn sich die Sichtbehinderung im Sichtfeld des Fahrers befindet. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von drei Punkten und ein Bußgeld von 90 Euro vor. Es ist daher verständlich, dass viele Versicherungsnehmer schnell die Werkstatt aufsuchen möchten. Auch wenn kein Bußgeld droht, ist eine schnelle Reparatur des Autos für viele Autobesitzer sehr wichtig. Meist erhalten Sie nach Meldung an die Autoversicherung eine Mitteilung zu den Vertragswerkstätten in Ihrer Nähe. Sie können sich dann aus dieser Liste eine passende Werkstatt auswählen und dort die Reparatur in Auftrag geben.
Vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung mit Verzicht auf freie Werkstattwahl lohnt sich ein genauer Blick auf die Werkstätten sowie auf die Bedingungen des Versicherers. Fragen Sie bei dem Versicherungsunternehmen nach, welche Partnerwerkstätten sich in Ihrer Nähe befinden. Häufig können Sie sogar auf der Seite des Versicherungsunternehmens eine Liste der Werkstätten einsehen.
Vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung mit Verzicht auf freie Werkstattwahl lohnt sich ein genauer Blick auf die Werkstätten sowie auf die Bedingungen des Versicherers.
In Großstädten und Ballungsgebieten können Sie meist aus mehreren Werkstätten auswählen, auf dem Land ist dies in der Regel jedoch nicht der Fall. Wenn Sie einen weiten Anfahrtsweg in Kauf nehmen müssen, sollten Sie den Einschluss der Werkstattbindung überdenken.
Wenn Sie auf die freie Werkstattwahl verzichten, bieten sich einige Vorteile:
Das Versicherungsunternehmen vereinbart mit der Partnerwerkstatt günstigere Reparaturpreise. Von dieser Einsparung profitieren die Versicherungsunternehmer, denn die Beiträge werden in der Regel um etwa 10 bis 20 Prozent günstiger.
Viele Versicherer stellen den Versicherungsnehmern während der Reparaturzeit einen Leihwagen zur Verfügung. Die Kosten übernimmt die Versicherung.
Zu den ausgehandelten Sonderkonditionen zählt häufig auch eine längere Garantie für die durchgeführte Reparatur.
Wenn Ihre Autoversicherung diesen Service anbietet, tragen Sie bei einem Schaden keine Kosten für den Transport des Autos. Auch die Organisation wird in diesem Fall von der Versicherung oder von der Werkstatt übernommen.
Bei den Partnerwerkstätten handelt es sich meist um Unternehmen, die von DEKRA oder TÜV geprüft wurden. So ist eine hohe Qualität für die Reparaturleistungen gewährleistet.
Ein wichtiger Nachteil ist die begrenzte Auswahl, die sich insbesondere im ländlichen Raum zeigt. Wenn Sie bisher immer Kunde einer Markenwerkstatt waren, werden Sie bei der Bindung an die Partnerwerkstätten des Versicherers meist enttäuscht. In der Regel handelt es sich bei den Partnerunternehmen um freie Werkstätten ohne Markenbindung.
Ein weiterer Nachteil kann sich bei einem Blick auf die verbauten Ersatzteile zeigen. Häufig handelt es sich dabei nicht um Originalteile des Fahrzeugherstellers.
Die Werkstätten profitieren aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit den Versicherern von einer höheren Auslastung. Bei einem Schaden kann es daher möglicherweise zu langen Wartezeiten kommen.
Bei einem Kaskoschaden können Sie auch eine Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten verlangen. Wenn Sie auf die freie Werkstattwahl verzichtet haben, orientiert sich die Auszahlung häufig an den Preisen der Partnerwerkstatt. Sie erhalten dann eine Auszahlung der erwartbaren Kosten abzüglich der Steuer. Bei Entscheidung für einen Vertrag mit freier Werkstattwahl entfallen die genannten Nachteile. Allerdings profitieren Sie in diesem Fall auch nicht von den genannten Vorteilen. Hier gilt es, im Einzelfall eine individuelle Entscheidung zu treffen.
Eine Bindung an die Vereinbarung ist nicht immer für jeden Käufer eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges sinnvoll. Empfehlenswert ist sie insbesondere für Fahranfänger. Da diese in eine hohe Schadenreiheitsklasse eingestuft werden, wirkt sich die Ersparnis hier besonders deutlich aus. Wenn Sie Vielfahrer sind und regelmäßig lange Strecken fahren, ist die Vereinbarung ebenfalls empfehlenswert.
Empfehlenswert ist die Werkstattbindung insbesondere für Fahranfänger. Da diese in eine hohe Schadenreiheitsklasse eingestuft werden, wirkt sich die Ersparnis hier besonders deutlich aus
In diesem Fall profitieren Sie von einem ausgedehnten Netz an Partnerwerkstätten in ganz Deutschland. Im Grunde muss jeder Käufer eines Fahrzeuges individuell entscheiden, ob sich der Verzicht auf die freie Werkstattwahl wirklich lohnt. Für Besitzer von älteren Autos ist sie durchaus empfehlenswert.
Wenn Sie stolzer Besitzer eines Neuwagens sind, ist meist ein Verzicht auf die freie Werkstattwahl wenig sinnvoll. Bei Leasingfahrzeugen oder einer Kreditfinanzierung gilt meist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Bindung an bestimmte Werkstätten ausschließt. Meist verlangen die Banken und Leasinggesellschaften, dass alle Reparaturen in einer bestimmten Werkstatt stattfinden. Dabei handelt es sich in der Regel um Unternehmen, die vom Fahrzeughersteller autorisiert wurden. Wird diese Vorgabe missachtet, kann im schlimmsten Fall die Herstellergarantie erlöschen.
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsnehmer die Regelungen zur Werkstattbindung ignorieren. In diesen Fällen können hohe Vertragsstrafen auf die Kunden zukommen. Je nach Versicherer gilt eine höhere Selbstbeteiligung oder es werden lediglich 75 bis 80 Prozent der Reparaturkosten übernommen.
Generelle Empfehlungen zur Werkstattbindung sind nicht möglich, da immer der Einzelfall entscheidet. Achten Sie genau auf die einzelnen Vor- und Nachteile sowie die individuellen Vertragsbedingungen des Versicherers. Entscheiden Sie sich je nach Alter des Fahrzeuges und den gebotenen Konditionen erst nach eingehender Prüfung für den Verzicht auf die freie Werkstattwahl.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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