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Immer wieder verursachen Täter aus blinder Zerstörungswut große Schäden an fremdem Eigentum. Der Begriff Vandalismus bezeichnet eine vorsätzliche und absichtliche Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums und stellt zudem meist einen Akt bewusster Provokation dar. Die Bezeichnung geht auf die Plünderung Roms durch den germanischen Volksstamm der Vandalen zurück und wurde um das Jahr 1794 von Bischof Henri Jean-Baptiste Grégoire geprägt. Im Jahr 2017 wurden nach Angaben der Polizei insgesamt 577.010 Fälle von Sachbeschädigung registriert und insbesondere Vandalismus am Auto ist in Deutschland ein großes Problem.
Arten von Vandalismus am Auto
Die Gründe für Vandalismus sind vielfältig und reichen von Langeweile oder Enttäuschung bis zu Frust und Wut. Es entstehen Beschädigungen wie Kratzer im Lack, abgetretene Außenspiegel, abgeknickte Antennen oder eingeschlagene Scheiben:
Beulen im Auto
Ein Faustschlag hinterlässt im Autodach eine unschöne Delle und durch heftige Tritte können Beulen entstehen.
Kratzer im Lack
Mit Schlüsseln, Messern oder Schraubendrehern werden tiefe Kratzer im Lack verursacht. Vandalismus ist jedoch nicht der einzige Grund für Lackschäden, ebenfalls möglich sind Kratzer durch unachtsame Kinder oder durch die Krallen von Tieren.
Abgeknickte Antenne
Viele moderne Fahrzeuge verfügen noch immer über Antennen, die für den Funkverkehr und/oder den Radioempfang erforderlich sind. Diese meist dünnen Metallrohre können leicht abgeknickt werden und sind leichte Beute für die zerstörungswütigen Täter.
Abgetretene Außenspiegel
Mit einem gezielten Tritt werden Außenspiegel abgetreten und häufig sind bei diesen Vandalismusschäden mehrere Fahrzeugbesitzer in einer Straße oder einem ganzen Wohngebiet betroffen. Durch die beeinträchtigte Sicht ist die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich eingeschränkt, daher ist in diesem Fall eine Nutzung des beschädigten Fahrzeuges nicht empfehlenswert.
Eingeschlagene Scheiben
In die Kategorie Glasschäden gehören neben eingeschlagenen Scheinwerfern auch zerstörte Fahrzeugscheiben. Eine Frontscheibe ist sehr robust, kann jedoch von Baseballschlägern und Eisenstangen durchaus erheblich beschädigt werden. Mit einer gesprungenen oder zersplitterten Frontscheibe ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher.
Graffiti am Auto
Von dieser Kunst am Fahrzeug sind die Fahrzeugbesitzer meist nicht sehr begeistert. Schmierereien auf Autos sind ärgerlich und verursachen hohe Kosten für die Beseitigung der Sachschäden.
Anzünden
Es kommt durchaus vor, dass einigen Tätern Kratzer, Beulen & Co. zur Befriedigung ihrer Zerstörungswut nicht ausreichen und sie ein Fahrzeug oder sogar mehrere Autos in Brand setzen.
Richtig versichern gegen Vandalismus am Auto
Versicherungsunternehmen bieten eine große Bandbreite unterschiedlicher Versicherungen an, die von Sachversicherungen bis zu Risikolebensversicherung und Altersvorsorge reicht. Welche Versicherung die Kosten für die Beseitigung der Vandalismusschäden zahlt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn der Täter bekannt ist, übernimmt dessen Haftpflicht die Schadensregulierung. In vielen Fällen kann jedoch kein Täter ermittelt werden und der Geschädigte muss die Kosten für die Schäden selbst tragen – hier kann die richtige Versicherung den Ärger etwas abmildern. Welche Versicherung die Regulierung übernimmt, hängt insbesondere von der Art der Beschädigungen ab.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
In Deutschland ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Diese Autoversicherung bietet jedoch ausschließlich Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten entstanden sind. Für einen Schaden an Ihrem Fahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht zuständig.
Teilkaskoversicherung:
Die Teilkasko leistet generell bei Glasbruchschäden und übernimmt somit die Kosten für die Reparatur von beschädigten Scheinwerfern und Fahrzeugscheiben. Wie der Glasschaden entstanden ist, spielt für die Regulierung keine Rolle. Geht das Auto durch Vandalismus in Flammen auf, ist die Teilkasko in der Regel ebenfalls für die Kostenübernahme zuständig, da Brand und Explosion zu den abgedeckten Gefahren gehören. Andere Schäden wie Kratzer, Beulen oder zerschnittene Cabrio-Abdeckungen werden nicht übernommen. Bei stillgelegten Fahrzeugen oder Autos mit Saisonkennzeichen ist in der Teilkasko meist eine Ruheversicherung eingeschlossen. Diese übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb des Versicherungszeitraums die Regulierung von Glasbruch- und Brandschäden. Je nach Versicherer gibt es hier gesonderte Vorgaben, beispielsweise ein Abstellplatz auf einem umfriedeten Grundstück.
Vollkaskoversicherung:
Die Vollkasko übernimmt alle Schäden wie Lackkratzer oder Beulen, die nicht über die Teilkasko abgedeckt sind. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung greift in der Vollkasko jedoch ein Schadenfreiheitsrabatt, daher wird der Vertrag nach einer Schadenregulierung im nächsten Versicherungsjahr in der Regel in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Zudem ist in den meisten Verträgen eine Selbstbeteiligung von 650 oder 1.000 Euro vereinbart. Je nach Schadenhöhe kann es daher sinnvoll sein, wenn Sie den Schaden selbst zahlen und somit eine Hochstufung vermeiden.
Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie gegen nahezu alle Vandalismusschäden gewappnet – einzige Ausnahme sind jedoch zerstochene Reifen. Versicherungsbetrüger versuchten in der Vergangenheit immer wieder, durch vermeintlichen Vandalismus kostenlos an neue Reifen zu kommen. Aus diesem Grund schließen die Versicherungsunternehmen diesen Aspekt ausdrücklich aus.
Vandalismus: Strafen & unterschiedliche Tätertypen
Aus rechtlicher Sicht gelten Vandalismusschäden als Sachbeschädigungen und können nach § 303 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Bei einer vorsätzlichen Brandstiftung liegt das Strafmaß für eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Ist der Täter bekannt, trifft ihn neben der Strafe auch die zivilrechtliche Schadenersatzpflicht. Als Geschädigter sollten Sie in diesem Fall einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, die Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutz-Versicherung übernommen.
Ein verärgerter Nachbar, ein wütender Ex-Partner oder frustrierte Bekannte – es gibt unterschiedliche Tätertypen, die für Vandalismus verantwortlich sein können. Nicht immer handelt es sich jedoch um einen persönlichen Rachefeldzug, denn betrunkene Passanten oder gelangweilte Jugendliche können ebenfalls für Beschädigungen an Fahrzeugen verantwortlich sein. Verursacht der Nachbarshund einen Vandalismusschaden an Ihrem Fahrzeug, muss in der Regel der Tierhalter haften und den Schaden der eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung melden. Wenn die Katze des Nachbarn ihre Krallen am Lack Ihres Fahrzeugs schärft, ist meist die Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters zuständig. Anders verhält es sich jedoch bei Wildtieren, denn bei Tierbiss greift die Teilkaskoversicherung und andere Schäden wie Kratzer oder Dellen können Sie Ihrer Vollkasko melden.
In vielen Fällen werden Vandalismusschäden von Kindern und Jugendlichen verursacht. Ob der verursachte Schaden von der Privathaftpflicht der Eltern gezahlt wird, hängt insbesondere vom Alter des Kindes ab. Minderjährige können im Straßenverkehr erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Die Versicherer sind in diesen Fällen somit nicht zur Zahlung verpflichtet, vereinzelt kann allerdings eine Zahlung aus Kulanz erfolgen. Kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, ist bei Kleinkindern die Aufsichtsperson zur Haftung verpflichtet.
Vandalismus am Auto vorbeugen
Der sicherste Abstellplatz für Ihr Fahrzeug ist eine abgeschlossene Garage. Ebenfalls empfehlenswert sind Stellplätze auf eingezäunten Grundstücken, hier kann Videoüberwachung für zusätzliche Sicherheit sorgen. Überwachungskameras wirken meist abschreckend und zudem dienen Videoaufnahmen der Polizei als wichtige Beweise zur Ermittlung von Tätern.
Vorgehensweise im Schadensfall
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Vandalismus um eine Straftat. Wenn Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug feststellen, sollten Sie daher in jedem Fall die Polizei informieren und den entstandenen Schaden dokumentieren. So sollten Sie vorgehen:
1. Polizei anrufen
Wenden Sie sich nach Feststellung des Vandalismusschadens umgehend an die Polizei und schildern Sie, welche Schäden entstanden sind.
2. Dokumentation
Fotografieren Sie die Beschädigungen und fertigen Sie aus unterschiedlichen Blickwinkeln Beweisbilder vom Tatort an.
3. Anzeige erstatten
Auch wenn Sie den oder die Täter nicht kennen, sollten Sie in jedem Fall Anzeige erstatten. Dies können Sie persönlich auf der nächsten Polizeidienststelle vornehmen, in den meisten Bundesländern ist die Erstattung einer Anzeige auch online möglich.
4. Schadensmeldung
Nehmen Sie zeitnah eine Meldung an Ihre Versicherung vor, damit eine reibungslose Abwicklung gewährleistet wird.
Reparaturkosten für Schäden, die durch Vandalismus am Auto entstanden sind, aus eigener Tasche bezahlt, kann er diese beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt oder der Schaden während einer beruflichen Fahrt entstanden ist.
Wenn Sie die Reparaturkosten für Vandalismusschäden aus eigener Tasche zahlen, könne Sie diese Kosten bei einem Geschäftsfahrzeug sowie bei einem dienstlich genutzten Privatfahrzeug steuerlich geltend machen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
3 Kommentare
Mein Bruder lass sein Auto in einer unbekannten Nachbarschaft übernachten und leider hat jemand sein Auto gekratzt. So ärgerlich, dass jemand so was machen würde. Gut zu wissen, dass man online eine Anzeige melden kann. Ich dachte, man muss persönlich zur Polizeidienststelle gehen. Ich werde meinem Bruder das weitergeben. Jetzt muss er eine Werkstatt für sein Auto finden.
Seit gestern habe ich plötzlich Kratzer im Lack. Da ich gestern nicht gefahren habe, muss es Vandalismus gewesen sein. Sehr ärgerlich. Ich werde die Vorgehensweise betrachten, danke! Auch fahre ich zur Autowerkstatt um die Schäden beheben zu lassen.
Ich habe Vollkaskoversicherung, die die Lackkratzer übernehmen soll. Ich wusste nicht, dass es Schadenfreiheitsrabatt noch ensteht. Danke für die Info über Versicherungen und Schäden vom Auto.