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Nach einem Verkehrsunfall steht häufig die Frage im Raum, ob für die Schadenregulierung ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten benötigt wird. Je nach Schadenhöhe wird die Versicherung auf ein Gutachten verzichten und einen Kostenvoranschlag anfordern. Wir zeigen Ihnen, welche Unterschiede es gibt, wann Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten erforderlich sind und wer die Kosten trägt.
Der Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist die schriftlich dokumentierte und rechtsverbindliche Kalkulation von Kosten für einen bestimmten Auftrag. Dieses kaufmännische Dokument gibt es in unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise im Bauvertragsrecht oder im Verkehrsrecht (Kfz-Instandsetzung nach Schaden). Wenn Sie nach einem Autounfall eine Kfz-Werkstatt mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragen, dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten den Gesamtpreis im Kostenvoranschlag lediglich um 15 bis maximal 20 % überschritten werden. Zudem muss die Werkstatt Sie nach § 649 Abs. 2 BGB umgehend über die höheren Kosten informieren. Kostenvoranschläge sind überwiegend unverbindlich. Bei Auftragserteilung kann ein Kostenvoranschlag durch eine explizit getroffene Vereinbarung verbindlich werden. In diesem Fall ist die Werkstatt durch Festpreisvereinbarung an den genannten Gesamtpreis gebunden.
Wann genügt ein Kostenvoranschlag zur Schadensabwicklung?
Wenn ein Bagatellschaden vorliegt, reicht meist ein Kostenvoranschlag. Sie sollten jedoch im Schadenfall keine vorschnellen Entscheidungen treffen und vorab erst einen Kfz-Sachverständigen kontaktieren. Für Laien ist die Einschätzung nicht einfach und es kann schnell passieren, dass die Schadenhöhe unterschätzt wird und deutlich über der Bagatellgrenze von 750 bis 1.000 Euro liegt. Zudem kann nicht immer die Ausweitung des Schadens ausgeschlossen werden, denn bei modernen Fahrzeugen zeigt sich der konkrete Schadenumfang möglicherweise erst im Laufe des Reparaturvorgangs. Faktoren wie Altschäden, Verkehrssicherheit oder Restwert spielen bei den meisten Schäden ebenfalls eine relevante Rolle. Bei einem Kostenvoranschlag werden Fahrzeugwert sowie eine mögliche Wertminderung nicht ermittelt und bei komplexen Schäden gehen die Geschädigten möglicherweise hohe Risiken ein, wenn trotz Überschreitung der Bagatellgrenze kein Kfz-Gutachten erstellt wird.
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Nach § 632 Abs. 3 BGB wird ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht vergütet. In der Praxis verlangen jedoch viele Dienstleister für die Erstellung des Kostenvoranschlags eine Gebühr. Diese wird in den meisten Fällen erstattet, wenn der Werkstatt später ein Auftrag zur Reparatur erteilt wird.
Zahlt die gegnerische Kfz-Versicherung den Kostenvoranschlag?
Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wird bei der Unfallregulierung Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags in den meisten Fällen mit Hinweis auf § 632 Abs. 3 BGB nicht übernehmen. Auch der Unfallverursacher ist nicht zur Bezahlung des Kostenvoranschlags verpflichtet. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld abklären, ob die Werkstatt eine mögliche Gebühr bei einer späteren Reparatur erstattet.
Kostenvoranschlags-Schäden
Hier sehen Sie einen typischen Kostenvoranschlags-Schaden. Beachten Sie, dass es für einen Laien in den meisten Fällen sehr schwer ist den Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kfz-Gutachten auszumachen.
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Das Kfz-Gutachten
Bei einem Kfz-Gutachten handelt es sich um eine begründete Darstellung zu einem bestimmten Sachverhalt, die ausschließlich durch einen Kfz-Sachverständigen erfolgen darf.
Der Zweck des Gutachtens ist die genaue Feststellung der Schäden am Fahrzeug sowie die Einschätzung des voraussichtlichen Reparaturaufwands.
Der Gutachter dokumentiert alle Schäden und erstellt ein detailliertes Kfz-Gutachten. Das Kfz-Gutachten dient der Versicherung als Grundlage für die spätere Abrechnung des Schadenfalls und besitzt im Gegensatz zum Kostenvoranschlag beweissichernden Charakter.
Kfz-Gutachten Schaden
Hier zu sehen, ein Kfz-Gutachten Schaden, der die Bagatellgrenze überschritten hat. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie schwierig es im Zweifel sein kann, eine Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit eines Gutachtens zu treffen.
Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten? Die Unterschiede!
Je nach Höhe des Schadens stellt sich die Frage, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten für die Schadensregulierung benötigt wird. Neben der Höhe des Schadens sind häufig weitere Faktoren entscheidend. Nähere Kenntnisse zum jeweiligen Umfang der beiden Dokumentationsvarianten können dazu beitragen, Ihnen die Entscheidung zu erleichtern. Bei beiden Varianten erfolgt jeweils die Nennung von Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilpreisen. Zusätzlich enthält ein Gutachten durch einen Sachverständigen detaillierte Angaben und weitere Kriterien:
Inhalt eines Kfz-Gutachtens:
- bildliche Dokumentation der Schäden am Fahrzeug
- bildliche Dokumentation zum Gesamtzustand des Fahrzeugs
- Auflistung zu Serien- und Sonderausstattung sowie Spezialumbauten
- Bewertung des technischen sowie optischen Zustands des Unfallfahrzeugs
- Dokumentation von unreparierten sowie reparierten Altschäden
- Ermittlung des Nutzungsausfalls
- Ermittlung der Wertminderung
- Einschätzung zu Fahrtüchtigkeit sowie zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
- Einschätzung zu den Risiken in Bezug auf die Ausweitung von Reparaturkosten
Diese Faktoren spielen ausschließlich beim Kfz-Gutachten eine Rolle, sie gehören jedoch nicht zum Umfang eines Kostenvoranschlags.
Kosten für das Anfertigen eines Kfz-Gutachtens
Welche Kosten für die Erstellung eines Gutachtens anfallen, hängt maßgeblich von der Höhe des Schadens ab. In der Regel basiert die Berechnung auf Grundlage spezieller Tabellen oder fester Stundensätze (Beispiel: DEKRA). Einheitliche Regelungen zum Honorar eines Sachverständigen gibt es in Deutschland nicht, daher kann das Honorar grundsätzlich individuell verhandelt werden. Durchschnittlich können Sie bei einem Schaden von rund 1.000 Euro netto mit Gutachterkosten in Höhe von ca. 350 Euro rechnen.
Wenn Sie als Geschädigter ein Gutachten erstellen lassen, erfolgt die Zahlung der Kosten durch die gegnerische Versicherung. Bei einem Kaskoschaden wird von der Versicherung bei entsprechender Schadenhöhe direkt ein Sachverständiger beauftragt. Diese Kosten müssen Sie nicht selbst zahlen, denn sie werden über die Kaskoversicherung abgerechnet.