Welche Versicherung ist für einen Kfz Schaden zuständig?
Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung? Wer ist zuständig? Welche Versicherung bei welcher Art von Schaden zu informieren ist, erfahren Sie hier.
Welche Versicherung bei Auffahrunfällen?
Bei Auffahrunfällen ist die Rechtslage häufig nicht ganz so eindeutig, wie sich dies zunächst darstellt. Wichtige Tipps, wie Sie sich bei einem Auffahrunfall richtig verhalten, gibt es darüber hinaus hier. Zuständig sind die Haftpflichtversicherungen aller Unfallbeteiligten.
Welche Versicherung bei Unfall mit zwei oder mehr Fahrzeugen?
Grundsätzlich ist bei allen Unfällen, die in Verbindung mit anderen Kfz entstehen, die Haftpflichtversicherung zuständig. Diese Versicherung ist von allen Unfallbeteiligten zu informieren. Zusätzlich ist vom Unfallgeschädigten die Versicherung des Unfallverursachers zwecks Schadensabwicklung zu kontaktieren.
Welche Versicherung bei Unfällen mit Personenschaden?
Bei Personenschäden, die durch Unfälle mit mehr als einem Fahrzeug verursacht werden, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des/der Unfallverursacher ein. Personenschäden im Fahrzeug des Unfallverursachers werden von der eigenen Haftpflichtversicherung nur für Mitfahrende übernommen, nicht für den Fahrer selbst. Um diesen abzusichern, kann eine Fahrerunfallversicherung abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt auch, falls der Personenschaden durch einen Wildunfall verursacht wurde.
Welche Versicherung bei Wildunfall?
Ein Wildunfall ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Diese zahlt die Schäden am Fahrzeug, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung für die Erstattungsleistungen ist in der Regelung eine Bestätigung, dass es sich eindeutig um einen Wildunfall handelte. Rufen Sie dazu die Polizei hinzu! Was Sie noch bei einem Wildunfall beachten sollten und wann die Haftpflichtversicherung eintritt, um Schäden an Dritten (Fahrzeuge, Mitfahrer, Personenschäden) zu regulieren, erfahren Sie hier.
Welche Versicherung bei Steinschlag?
Bei Steinschlag, Hagel und damit verbundenem Glasbruch ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Die Erstattung erfolgt in der Regel abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, teilweise muss die Reparatur auch in bestimmten Vertragswerkstätten erfolgen.
Welche Versicherung bei Unwetter, Schnee & Glatteis?

Ein Großteil der Kfz-Schäden entstehen wärend oder durch schlechte Witterungsbedingungen.
Die Frage, welche Versicherung bei Schäden eintritt, die durch Witterungseinflüsse ausgelöst werden, ist nicht eindeutig zu beantworten. Es kommt auf den Zusammenhang an. Falls das vorausfahrende Fahrzeug zum Beispiel nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurde, diese Schicht sich dann löst und Ihr Fahrzeug beschädigt, wäre die Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Kfz zuständig. In anderen Fällen wird ein Glasbruch in der Frontscheibe durch Schnee und Eis auch von der Teilkaskoversicherung übernommen. Falls Sie selbst durch Glatteis ins Rutschen geraten und ein anderes Fahrzeug beschädigten, würde Ihre Haftpflichtversicherung eintreten. In der Regel ist bei schlechter Witterung und Glatteis jedoch kein eindeutig Schuldiger am Unfall auszumachen. Daher wird größtenteils von einer Teilschuld bzw. einer nicht der Witterung angepassten Fahrweise ausgegangen. In diesem Fall wären die Haftpflichtversicherungen aller Unfallbeteiligten in der Pflicht. Für den eigenen Anteil am Schaden ist dann selbst aufzukommen bzw. eine entsprechende Vollkaskoversicherung notwendig.
Welche Versicherung bei Einbruch ins Auto?
Nach einem Einbruch in ein Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung sowohl die Behebung der beim Einbruch entstandenen Schäden (z.B. eingeschlagene Scheiben o.ä.) als auch die Kosten für gestohlene Ausstattung, allerdings nur, wenn diese fest mit dem Fahrzeug verbunden waren (z.B. eingebautes Navi, eingebautes Radio o.ä.). Für mobil im Fahrzeug vorhandene Gegenstände (separates Navi, Smartphone, Jacken o.ä.) wäre die Hausratversicherung zuständig.
Welche Versicherung bei Diebstahl?
Wird ein Fahrzeug gestohlen, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Diese erstattet den aktuellen Wert des gestohlenen Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde und das Fahrzeug abgemeldet werden kann.
Welche Versicherung bei Parkrempler?
Falls ein Fahrzeug beim Parken beschädigt wurde, der Verursacher jedoch Fahrerflucht begangen hat, kann bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Den Schaden bei einem Parkrempler muss allerdings der Geschädigte in der Regel selbst bezahlen. Nur eine Vollkaskoversicherung, die auch bei Fahrerflucht eintritt, würde hier eintreten und wäre zu informieren.
Wer kann bei der Abwicklung von Kfz Schäden helfen?

Nicht jeder Fahrzeugschaden wird gemeldet, daher wir die Anzahl der begangenen Unfallfluchten noch höher geschätzt.
Die ganze Abwicklung nach einem Kfz Schadensfall kann sehr nervenaufreibend sein. Suchen Sie sich deshalb Hilfe! Die besten Tipps dazu hier:
Kfz Gutachter
Beauftragen Sie unbedingt einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl, falls es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie am Unfall nicht schuld waren. Der Sachverständige wird die Schäden an Ihrem Fahrzeug umfangreich dokumentieren, den Aufwand für die notwendigen Reparaturen (oder alternativ einen Totalschaden) feststellen und darüber ein Unfallgutachten erstellen. Dies können Sie dann bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Der Gutachter kann dabei auch die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen!
Falls es sich um einen Kaskoschaden handelt, wird die zuständige Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter auswählen. Sie haben dann lediglich die Möglichkeit, ein zusätzliches, selbst zu zahlendes Gutachten erstellen zu lassen, falls Sie mit dem Vorliegenden der Versicherung nicht zufrieden sind.