Die Begriffe Werkstattbindung und Vertragswerkstatt werden oft in einen Topf geworfen. Tatsächlich bezeichnen sie jedoch vollkommen unterschiedliche Tatbestände. Während eine Werkstattbindung bei Kaskoschäden eine Rolle spielen kann, handelt es sich bei einer Vertragswerkstatt lediglich um eine vom Hersteller autorisierte Markenwerkstatt. Bei Haftpflichtschäden spielt die Werkstattbindung keine Rolle und auch eine Vertragswerkstatt muss nicht zwingend zur Reparatur aufgesucht werden. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile und Nachteile von Werkstattbindung und darüber, wann eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden muss.
Das Wichtigste in Kurzform
- Werkstattbindung und Vertragswerkstatt sind nicht das Gleiche, die Begriffe werden jedoch oft synonym verwendet.
- Werkstattbindung existiert nur im Zusammenhang mit Kaskoversicherungen, diese schreiben dazu die Nutzung bestimmter Partnerwerkstätten für Reparaturen vor, gewähren im Gegenzug jedoch günstigere Tarife.
- Partnerwerkstätten sind meist freie Werkstätten.
- Für Haftpflichtschäden besteht keine Werkstattbindung.
- Unfallgeschädigte können bei Haftpflichtschäden sowohl den Kfz Gutachter als auch die Werkstatt für die Reparaturen frei wählen.
- Bei Vertragswerkstätten handelt es sich um von den jeweiligen Herstellern autorisierte Fachwerkstätten.
- Eine rechtliche Pflicht zur Nutzung von Vertragswerkstätten existiert nicht, wird jedoch häufig bei Leasingfahrzeugen vereinbart.
Was ist der Unterschied zwischen Werkstattbindung und Vertragswerkstatt?
Die Begriffe Werkstattbindung und Vertragswerkstatt werden häufig synonym verwendet, dabei gibt es durchaus Unterschiede: Eine Werkstattbindung betrifft lediglich Kaskoschäden, die dann in einer von der Versicherung bestimmten Partnerwerkstatt ausgeführt werden müssen. Eine Vertragswerkstatt ist hingegen eine vom jeweiligen Hersteller autorisierte Werkstatt und auf die Modelle des Autobauers spezialisiert.

Was ist Werkstattbindung – Definition
Eine Werkstattbindung kann bei Kaskoversicherungen (Teilkasko bzw. Vollkasko) vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dabei, bei Kaskoschäden die Reparatur nur in bestimmten Partnerwerkstätten vornehmen zu lassen, die von der Versicherung vorgegeben werden. Der Versicherungsnehmer erhält im Gegenzug in der Regel günstigere Versicherungstarife.
Was bedeutet Werkstattbindung bei Kfz Versicherung?
Eine Werkstattbindung kann für Kaskoversicherungen vereinbart werden, dies gilt dann lediglich innerhalb Deutschlands, nicht im Ausland. Bei Kaskoschäden muss, falls Werkstattbindung besteht, die Reparatur bei einer von der Versicherung genannten Partnerwerkstatt erfolgen. Dies sichert der Werkstatt ein erfahrungsgemäß höheres Auftragsvolumen und dem Versicherungsnehmer günstigere Konditionen.
Bei Haftpflichtschäden nach Unfällen kann das Unfallopfer seine Werkstatt frei wählen, es besteht also keine Werkstattbindung.
Was bedeutet Werkstattbindung vereinbart?
Bei Kaskoversicherungen kann Werkstattbindung vereinbart werden, im Schadensfall muss dann die von der Versicherung genannte Partnerwerkstatt beauftragt werden. Wird eine andere Werkstatt gewählt, kann die Versicherung die Höhe der Erstattung begrenzen, zusätzlich sind Vertragsstrafen und höhere Sätze an Selbstbeteiligung möglich.
Unser Tipp: Lesen Sie sich bei einem Kaskoschaden unbedingt im Vorfeld Ihre Versicherungsbedingungen bezüglich Werkstattbindung gründlich durch, bevor Sie das Fahrzeug in Reparatur geben. Melden Sie den Schaden zunächst der Versicherung und lassen Sie sich dort bezüglich Partnerwerkstätten beraten.
Wie kann man eine Werkstattbindung umgehen?
Falls Sie die Schäden nicht reparieren lassen möchten, können Sie sich die kalkulierten Reparaturkosten anhand einer sogenannten fiktiven Abrechnung auszahlen lassen, Sie müssen dann nicht die vorgeschlagene Werkstatt beauftragen. Beachten Sie dabei, dass sich der Erstattungsbetrag grundsätzlich an der Preisgestaltung der Partnerwerkstatt orientiert. Zudem wird der kalkulierte Mehrwertsteueranteil nicht ausgezahlt, da keine umsatzsteuerpflichtige Reparatur anfällt.
Was bedeutet Werkstattbindung bei Kaskoversicherung?
Schäden, die von einer Teilkaskoversicherung übernommen werden, wie zum Beispiel Wildschäden, Glasbruch oder Hagelschäden, müssen bei Schadensfällen innerhalb Deutschlands bei einer von der Versicherung vorgegebenen Partnerwerkstatt zur Reparatur gegeben werden, falls Werkstattbindung vereinbart wurde.
Bei einer Vollkaskoversicherung gilt das Gleiche für die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, falls hier Werkstattbindung vereinbart wurde.
Auf die Haftpflichtversicherung hat die Werkstattbindung keinen Einfluss, da diese lediglich Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers übernimmt.
Was ist besser: Teilkasko oder Vollkasko?
Eine Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch äußere Einflüsse, wie zum Beispiel Diebstahl, Unwetter, Wildunfälle, Glasbruch und Feuer. Schäden dieser Art werden von der Versicherung übernommen, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden, die der Fahrer selbst am Fahrzeug verursacht hat, zum Beispiel durch selbstverschuldete Unfälle. Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt in diesem Fall hingegen die Haftpflichtversicherung.
Kann eine Werkstatt direkt mit Versicherung abrechnen?
Damit Sie als Geschädigter bei größeren Schäden nicht in Vorleistung gehen müssen, können Sie mittels einer Abtretungserklärung veranlassen, dass die Werkstatt direkt mit der jeweiligen Versicherung abrechnet.
Vorteile Werkstattbindung bei Kaskoversicherung
Die Vorteile einer Werkstattbindung bei Kaskoversicherung sind im Wesentlichen:
- Günstigere Versicherungskonditionen (bis zu 36 % Ersparnis möglich, im Schnitt etwa 12 %)
- Suche nach Werkstatt entfällt, da Versicherung diese vorgibt.
- Werkstatt rechnet in der Regel direkt mit der Versicherung ab.
- Zu zahlen ist lediglich der vereinbarte Selbstbehalt.
- Fiktive Abrechnung ist möglich, allerdings gelten Einschränkungen.
Nachteile Werkstattbindung bei Kaskoversicherung
Wenn eine Werkstattbindung sich auch positiv auf die Versicherungsprämien auswirkt, so gibt es doch einige Nachteile zu beachten:
- Es darf nicht die nahegelegene, sonst bevorzugte Werkstatt aufgesucht werden.
- Partnerbetriebe der Versicherungen sind meist freie Werkstätten.
- Die Nutzung einer Vertragswerkstatt des Herstellers ist in der Regel nicht möglich.
- Es werden nicht zwingend Originalteile zur Reparatur verwendet.
- Partnerwerkstätten der Versicherung liegen teilweise wesentlich weiter entfernt als die sonst genutzte Werkstatt.
- Anfahrt zur Werkstatt und die Abholung des Fahrzeugs können aufwändig sein, fragen Sie unbedingt nach, ob ein Ersatzfahrzeug gestellt wird.
- Teilweise sind längere Wartezeiten möglich, bis ein Termin zur Reparatur frei ist.
Was bedeutet Vertragswerkstatt – Definition
Eine Vertragswerkstatt ist eine vom jeweiligen Kfz Hersteller vertraglich autorisierte Werkstatt. Leistungen und Know-how sind explizit auf die Modelle des Herstellers ausgerichtet. Dies umfasst moderne Diagnosegeräte und ein umfangreiches Lager für Original Ersatzteile und Zubehör. Häufig wird Vertragswerkstatt mit Werkstattbindung gleichgesetzt, dies ist jedoch irreführend. Die Vertragswerkstatt wird vom Händler autorisiert, bei der Werkstattbindung handelt es sich hingegen um eine von einer Versicherung vorgegebene Partnerwerkstatt.
Vertragswerkstatt bei Neuwagen
Häufig wird für Neuwagen eine Nutzung der vom Hersteller zertifizierten Vertragswerkstätten empfohlen bzw. fast vorgeschrieben. Rein rechtlich ist dies zwar nicht zulässig, denn Sie sind bei der Werkstattwahl frei, dies hat auch die EU in einer GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) bestätigt. Nachteile bei Herstellergarantie oder Gewährleistung dürfen also nicht auftreten. Anders sieht es aus beim Thema Kulanz. Hier kann es durchaus sein, dass Kulanzleistungen nur erfolgen, wenn alle bisherigen Inspektionen und Reparaturen in einer Vertragswerkstatt erfolgt sind. Da diese in der Regel teurer sind als eine freie Werkstatt, ist beim Kauf unbedingt abzuwägen, ob sich diese Klausel bezüglich Kulanzleistungen lohnt. Überprüfen Sie daher entsprechende Angebote eingehend, es kann sein, dass sich etwaige Rabatte oder Kulanzregelungen nicht lohnen, weil die Kosten für Inspektionen und Reparaturleistungen in der Vertragswerkstätte die eventuellen Vorteile der Kulanzleistungen übersteigen.

Vertragswerkstatt bei Leasing
Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs, der Leasingnehmer lediglich Besitzer. Daher kann der Leasinggeber vorgeben, wo ein Fahrzeug im Schadensfall repariert oder wohin es zur Inspektion gebracht werden soll. Ähnlich verläuft es bei manchen Formen von Autokrediten. In der Regel wird dabei die Nutzung einer Vertragswerkstatt vorgeschrieben. Damit wird das Ziel verfolgt, den Wertverlust so gering wie möglich zu halten. Falls Sie ein Fahrzeug leasen, sind Sie angehalten, sich an diese Vorgaben zu halten, andernfalls handelt es sich um eine Vertragsverletzung. Besprechen Sie in Einzelfällen (zum Beispiel bei Lackschäden), ob eine andere als die Vertragswerkstatt beauftragt werden kann. Dies ist in Sonderfällen möglich, sollte jedoch vorab besprochen werden.
Muss unbedingt eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden?
Eine Pflicht zum ausschließlichen Besuch von Vertragswerkstätten ist rein rechtlich gesehen nicht gegeben, auch nicht bei Neuwagen und auch nicht zur Sicherung der Garantie. Zudem ist von den Herstellern sicherzustellen, dass allen freien Werkstätten auch der unbeschränkte Zugang zu den elektronischen Steuerungssystemen gewährt wird. Falls Sie also kein Leasingfahrzeug fahren, müssen Sie für Autoinspektionen und Reparaturen nicht zwingend eine Vertragswerkstatt nutzen. Bedenken Sie jedoch, dass Vertragswerkstätten sich mit den jeweiligen Modellen des Herstellers bestens auskennen, stets eine große Anzahl an Originalteilen auf Lager haben und als Markenwerkstatt über alle modernen Instrumente auch zur digitalen Fehlerdiagnose verfügen. Darüber hinaus steigert ein perfekt dokumentiertes Scheckheft, das ausschließlich von Vertragswerkstätten ausgefüllt wurde, häufig den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs.

Wie kann man die Pflicht zur Vertragswerkstatt umgehen?
Laut EU sind Sie nicht verpflichtet, eine vom Hersteller zertifizierte Vertragswerkstatt aufzusuchen, um Inspektionen und anfallende Reparaturen durchführen zu lassen. Sie können diese Vorgaben also komplett umgehen, auch bei Neuwagen. Dies gilt allerdings häufig nicht für Leasingfahrzeuge. Hier verlangen die Leasinggeber (die rechtlichen Eigentümer des Fahrzeugs) in den meisten Fällen die Durchführung aller Arbeiten in Vertragswerkstätten. Im Gegenzug sind häufig die Leasingraten entsprechend günstiger als bei Verträgen mit freier Werkstattwahl.
Weitere wichtige Fragen zum Thema Werkstattbindung und Vertragswerkstatt
Wir haben hier einige weitere, wichtige Aspekte zu den Themenbereichen Werkstattbindung und Vertragswerkstatt zusammengestellt:
Kann die gegnerische Versicherung eine bestimmte Werkstatt vorschreiben?
Bei Haftpflichtschäden kann die Versicherung des Unfallverursachers weder eine bestimmte Werkstatt noch einen bestimmten Kfz Sachverständigen vorschreiben. Lassen Sie sich daher keinesfalls auf solche Angebote ein!

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Wenn Sie inhaltliche Fragen zu Ihrem Anliegen haben, schreiben Sie uns bitte direkt einen Kommentar unter dem Artikel. Am Telefon können wir solche Themen leider nicht klären – per Kommentar geht’s dafür umso einfacher und genauer.
Muss ich nach einem Unfall eine bestimmte Werkstatt beauftragen?
Nur dann, wenn es sich um einen Kaskoschaden handelt (Wildunfall, Hagelschaden, Glasbruch, Einbruch o.ä.) müssen Sie eventuell zwingend eine Werkstatt beauftragen, die Ihnen von Ihrer eigenen (Teil-)Kaskoversicherung vorgeschlagen wird. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie im Versicherungsvertrag Werkstattbindung vereinbart haben.
Falls ein anderer Fahrzeughalter den Unfall verschuldet hat, ist dessen Haftpflichtversicherung zuständig, diese kann keinerlei Vorschriften machen, welche Werkstatt in Anspruch zu nehmen ist.
Kann ich fiktive Abrechnung statt Vertragswerkstatt wählen?
Sie können grundsätzlich bei jedem Schaden eine fiktive Abrechnung wählen und sich den Schaden auszahlen lassen. Lohnend ist dies in den meisten Fällen jedoch nur bei älteren Fahrzeugen und bei weniger gravierenden Schäden. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt vorab beraten. Falls Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie sich vertrauensvoll an einen Kfz Gutachter Ihrer eigenen Wahl wenden.
Fazit – Keine Pflicht zur Vertragswerkstatt jedoch Werkstattbindung bei Kaskoschäden möglich
Laut EU besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Vertragswerkstatt zu beauftragen, auch nicht bei Neuwagen. Jeder Fahrzeugbesitzer kann frei wählen, wo der Wagen repariert oder zur Inspektion gegeben werden soll. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf die Garantie. Ausnahmen gibt es mitunter jedoch für Leasingverträge, hier kann der Leasinggeber durchaus Vertragswerkstätten vorschreiben. Eine Werkstattbindung hingegen kann nur bei Kaskoschäden relevant werden, wenn der Versicherer bestimmte Partnerwerkstätten vorschreibt. Eine fiktive Abrechnung von Unfallschäden ist in allen Fällen möglich, erkundigen Sie sich unbedingt vorab, ob dies sinnvoll ist und beauftragen Sie als Unfallopfer unbedingt einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl. Als Experten für Unfallgutachten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns.
Ist Werkstattbindung das Gleiche wie Vertragswerkstatt?
Eine Werkstattbindung kann lediglich bei Kaskoschäden zum Tragen kommen und bezeichnet dann die Pflicht, die Reparaturen in einer von der Versicherung bestimmten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Eine Vertragswerkstatt bezeichnet hingegen lediglich eine vom Hersteller autorisierte Markenwerkstatt, die auf die jeweilige Automarke spezialisiert ist. Partnerwerkstätten der Versicherungen sind größtenteils keine Vertragswerkstätten.
Welche Vorteile bietet die Werkstattbindung?
Die Tarife für Teil- und Vollkaskoversicherungen sind in der Regel wesentlich günstiger, wenn eine Werkstattbindung akzeptiert wird. Allerdings kann dann im Schadensfall keine freie Werkstattwahl erfolgen, sondern es muss die von der Versicherung vorgegebene Partnerwerkstatt aufgesucht werden.
Gibt es auch bei Haftpflichtversicherungen eine Werkstattbindung?
Bei Haftpflichtschäden gibt es keine Werkstattbindung. Die gegnerische Versicherung kann dem Unfallgeschädigten nicht vorschreiben, wo die Reparaturen durchzuführen sind. Auch der Kfz Gutachter kann und sollte frei gewählt werden, um eine vollständige Erstattung aller Reparaturkosten zu gewährleisten.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.