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Der Auffahrunfall – So verhalten Sie sich richtig

Auffahrunfall: Jemand fährt dir in den Wagen, wie verhältst Du dich?

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Ein kurzer Blick zum Beifahrer oder das schreiende Kind auf dem Rücksitz – im Bruchteil einer Sekunde kann eine kleine Unaufmerksamkeit zu einem Auffahrunfall führen. Nach dem Zusammenstoß ist der Schreck meist groß und die Unfallbeteiligten sind verunsichert, wie sie sich nun verhalten sollten. Wir zeigen Ihnen hier auf, was Sie beachten müssen und welche Schritte eingeleitet werden sollten, egal, ob Sie Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter sind

Das Wichtigste vorab in Kurzform

  • Auffahrunfälle passieren meist aufgrund von zu geringem Sicherheitsabstand oder zu hoher Geschwindigkeit und bei Unaufmerksamkeit.
  • Es ist bei einem Autounfall nicht immer schuld, wer auffährt. Manchmal gibt es Gründe für eine Teilschuld für alle Unfallbeteiligten.
  • Als Unfallgeschädigter sollte man unbedingt einen Kfz Gutachter beauftragen, um Ansprüche fundiert und vollständig durchsetzen zu können.
  • Das Unfallgutachten ist für den Geschädigten kostenlos, da es von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt wird.
  • Grundsätzlich sollte bei einem Unfall Ruhe bewahrt, die Unfallstelle abgesichert, bei Bedarf Hilfe organisiert und eine Unfalldokumentation angefertigt werden.

Auffahrunfall – Was tun?

Wir haben hier die wichtigsten Tipps zusammengestellt, was nach einem Auffahrunfall unbedingt zu beachten ist:

Das Warndreieck sollte ca. 100-400 Meter hinter der Unfallstelle aufgestellt werden.
Das Warndreieck sollte ca. 100-400 Meter hinter der Unfallstelle aufgestellt werden.

Ruhe bewahren & Unfallort absichern

Bewahren Sie zunächst unbedingt Ruhe und sichern Sie die Unfallstelle ordnungsgemäß ab. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie Ihre Warnweste an.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab (Entfernung: 100 m bis 400 m, je nach Verkehrsfluss und örtlicher Begebenheit).
  3. Stellen Sie fest, ob es Verletzte gibt und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.
  4. Informieren Sie Rettungskräfte und die Polizei bei verletzten Personen und schweren Schäden.
  5. Fotografieren Sie die Unfallsituation sowie die entstandenen Schäden.
  6. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Adressen und Informationen zur Versicherung aus.
  7. Erstellen Sie einen Unfallbericht und eine Unfallskizze.
  8. Bei einem Autounfall im Ausland: Europäischen Unfallbericht ausfüllen.

Unser Tipp: Drucken Sie diese Checkliste aus und legen Sie ins Handschuhfach! Dann können Sie bei einem Unfall einfach die Liste abhaken.

Wann muss bei einem Auffahrunfall die Polizei verständigt werden?

Wurden beim Unfall Personen verletzt, müssen Sie grundsätzlich die Polizei verständigen. Liegen jedoch lediglich Blechschäden vor, ist dies nicht unbedingt erforderlich. Bei einem leichten Auffahrunfall könnten Sie somit  auf einen Anruf bei der Polizei verzichten. Allerdings kann die Einschaltung der Polizei durchaus ratsam sein, damit der Verkehrsunfall von offizieller Seite ordnungsgemäß dokumentiert wird. Falls das Fahrzeug Ihres Unfallgegners in einem anderen Land zugelassen ist, sollten Sie keinesfalls auf die Einschaltung der Polizei verzichten.

Auffahrunfall – Was tun als Geschädigter?

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung des Fahrzeugs zu beauftragen. Diese Kosten und auch die Rechnung für einen Anwalt für Verkehrsrecht übernimmt (neben den Reparaturkosten) die gegnerische Versicherungsgesellschaft. Der Gutachter kann auf Wunsch für Sie auch die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen. Wurden Sie beim Unfall verletzt, steht Ihnen zudem möglicherweise ein Schmerzensgeld von der Versicherung zu. Insbesondere bei Streitigkeiten hinsichtlich der Schuldfrage ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eine große Hilfe. Ihr Anwalt wird auf eine korrekt durchgeführte Abwicklung achten und diese koordinieren.

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Auffahrunfall – Was tun als Unfallverursacher?

Generell gilt: Ruhe bewahren. Unabhängig von einer möglichen Schuld Ihrerseits sollten Sie sich grundsätzlich nicht zur Zahlung von Handgeldern & Verwarngelder oder zur Unterzeichnung eines Schuldeingeständnisses verleiten lassen. Informieren Sie als Unfallverursacher jedoch in jedem Fall umgehend Ihre Autoversicherung. Ihrem eigenen Interesse sollte diese Meldung spätestens nach einer Woche erfolgt sein.

„Wer auffährt hat Schuld“ – stimmt das?

Viele Auffahrunfälle ereignen sich an der Ampel oder im Bereich einer Kreuzung aufgrund einer Unachtsamkeit des auffahrenden Verkehrsteilnehmers. Auf den ersten Blick ist die Schuldfrage bei einem derartigen Verkehrsunfall klar. Viele Autofahrer glauben, dass der Auffahrende grundsätzlich immer die alleinige Schuld trägt – das ist jedoch nicht unbedingt immer der Fall. Das Verkehrsrecht kennt keine grundsätzliche Generalschuld, daher ist diese vereinfachte Schuldfrage nicht bei jedem Verkehrsunfall zutreffend.

Falls sich jemand beispielsweise von einem über die Straße flitzenden Eichhörnchen zu einer plötzlichen Vollbremsung verleiten lässt, kann dies im Schadenfall als Teilschuld ausgelegt werden. Ein Richter wird die Vollbremsung für ein Kleintier wie Eichhörnchen, Igel oder Frosch in der Regel nicht als plausiblen Grund ansehen. Ebenfalls problematisch kann es sein, an einer grünen Ampel zunächst losfahren und ohne ersichtlichen Grund plötzlich zu bremsen. Auch hier wird vermutlich eine Teilschuld angenommen.

Was kann zur Auffahrunfällen führen?

Die häufigsten Gründe für Auffahrunfälle sind:

  • Zu geringer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • Zu hohe Geschwindigkeit.
  • Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr.

In diesen Fällen kann in der Regel nicht rechtzeitig reagiert werden, wenn das vorausfahrende Fahrzeug abbremst oder stehen bleibt.

Wie kann man Auffahrunfälle verhindern?

Um Auffahrunfälle zu verhindern, sollten Sie folgendes beachten:

  • Halten Sie unbedingt einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • Bleiben Sie stets aufmerksam im Straßenverkehr  und lassen Sie sich nicht ablenken.
  • Fahren Sie nicht übermüdet oder nach dem Genuss von Alkohol.

Falls das vor Ihnen fahrende Fahrzeug plötzlich und unerwartet stark bremsen muss, haben Sie so in der Regel genügend Zeit und Raum, um selbst noch rechtzeitig bremsen zu können.

Wir haben hier weitere wichtige Fragen zusammengestellt, die häufig in Zusammenhang mit einem Auffahrunfall auftreten:

Muss auch ein leichter Unfall an die Versicherung gemeldet werden?

Melden Sie auch vermeintlich leichte Unfälle Ihrer Versicherung, auch wenn auf den ersten Blick keine Beschädigungen am Fahrzeug ersichtlich sind. Nicht jeder Schaden ist für den Laien direkt erkennbar, manchmal bringt erst die Begutachtung durch einen Sachverständigen oder durch die Werkstatt Klarheit. Vermeintliche Bagatellschäden haben sich schon häufig als durchaus kostspielig entpuppt.

Ein weiterer Grund für die Meldung an die Versicherung besteht darin, dass es zu großen Problemen kommen kann, falls ein Geschädigter Ansprüche anmeldet und bisher keine Meldung erfolgt ist. Schon alleine aus diesem Grund sollten Sie jeden Unfall generell Ihrer Versicherung melden.

Dies gilt zum Beispiel auch, wenn der Airbag nicht ausgelöst wurde. Auch dann ist nicht sicher, dass keine Schäden durch den Zusammenstoß entstanden sind. Ein Airbag löst in der Regel ab einer Geschwindigkeit von 25 bis 30 km/h aus, Beschädigungen am Fahrzeug können jedoch durchaus bereits bei geringerem Tempo entstehen.

Kann ein Auffahrunfall verjähren?

Ebenso wie bei anderen Verkehrsunfällen kommt es auch bei Auffahrunfällen immer wieder zu Unfallflucht. Grundsätzlich verjähren die Ansprüche aus Verkehrsunfällen laut § 195 BGB nach einer Frist von drei Jahren.

Nach § 199 BGB beginnt diese Frist mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Grundlage für den Beginn der Verjährungsfrist ist jedoch, dass der Geschädigte Kenntnis von dem entstandenen Schaden sowie der Person des Verursachers erlangt hat. Abweichende Höchstfristen gelten für besonders gelagerte Sachverhalte. Bei Personenschäden liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Wenn Sie über den Schaden informiert sind, jedoch den Schädiger nicht kennen, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre (siehe § 199 BGB, Absatz 3).

Was droht bei Auffahrunfall in der Probezeit?

Kommt es in der Probezeit zu einem Unfall, drohen dem Fahranfänger ernste Konsequenzen. Dies können neben Bußgeld und Punkten in Flensburg auch eine Verlängerung der Probezeit oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sein.

Welche Strafe in diesem Fall droht, hängt in erster Linie von der Art des Vergehens ab. Überhöhte Geschwindigkeit (mehr als 20 km/h) und Missachtung der Vorfahrt werden in der Regel als A-Verstoß gewertet und mit Bußgeld sowie einer Verlängerung der Probezeit geahndet.

Wie lange Krankschreibung bei Verletzungen durch Verkehrsunfall?

Wurden Sie bei einem Auffahrunfall verletzt, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Falls Sie nur leicht verletzt wurden, können Sie einfach zu Ihrem Hausarzt gehen. Bei schwereren Verletzungen werden Sie in der Regel ins Krankenhaus eingeliefert und in der Notaufnahme behandelt.

Wie lange die Krankschreibung dauert, hängt in erster Linie von den erlittenen Verletzungen ab. Bei einem Schleudertrauma genügen meist ein paar Tage, ein gebrochenes Bein benötigt jedoch meist deutlich mehr Zeit für die Heilung. Die exakte Dauer der Krankschreibung wird vom behandelnden Arzt jeweils individuell diagnostiziert.

Hier einige Ansatzpunkte für Krankschreibung nach Unfällen:

Weitere wichtige Fragen zum Thema Auffahrunfall

VerletzungDauer der Krankschreibung
Schleudertrauma3-21 Tage
Distorsion der Halswirbelsäule1-3 Tage

Fazit

Bewahren Sie bei einem Auffahrunfall unbedingt Ruhe! Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung, auch wenn Sie auf den ersten Blick als Unfallverursacher gelten. Als Unfallgeschädigter sollten Sie uns unbedingt baldmöglichst anrufen und ein Unfallgutachten beauftragen. Die Kosten für das Gutachten sowie für einen eventuell notwendigen Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir sorgen dafür, dass Ihr Schaden vollständig erstattet wird und übernehmen auf Wunsch auch die gesamte Abwicklung mit der Versicherung.

Kfz-Meisterin

*Wenn Sie ein Unfallgutachten wünschen, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung! Für alle anderen inhaltlichen oder themenspezifischen Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unter dem Artikel. So kann ich Ihnen schnell und effizient weiterhelfen!

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