Die wichtigsten Punkte vorab

  • Als Geschädigter haben Sie nach einem Unfall in der Regel Anspruch auf einen Leihwagen.
  • Die Kosten für den Mietwagen übernimmt die gegnerische Versicherung.
  • Es gibt jedoch Einschränkungen, meist besteht die Berechtigung nur bei höherem Fahrzeugbedarf.
  • Sie müssen ein angemessenes Fahrzeugmodell wählen und zudem die Regelungen zur Schadenminderungspflicht beachten

Wie lange bekomme ich einen Leihwagen nach einem Unfall?

Leihwagen Schlüssel Frau

Für die Nutzung eines Leihwagens nach einem Unfall gibt es klare Regeln, die eingehalten werden.

Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug muss repariert werden. Diese und weitere Kosten übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung. Während Ihr Auto repariert wird, müssen Sie für die Fahrten zur Arbeit eine andere Lösung finden. In diesem Fall können Sie einen Mietwagen nutzen und die anfallenden Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallgegners. Allerdings sind hier bestimmte Regeln zu beachten, die Sie als Geschädigter unbedingt kennen sollten. Wenn Sie die Geduld des gegnerischen Versicherungsunternehmens zu sehr auf die Probe stellen, kann dies durchaus dazu führen, dass Sie letztendlich einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen.

Der Mietwagen steht Ihnen nicht erst bei Reparatur Ihres Unfallwagens zu. Wenn Sie zunächst einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, können Sie den Mietwagen bereits zu diesem Zeitpunkt nutzen. Hinsichtlich Kosten und Dauer sind der Nutzung eines Leihwagens nach einem Unfall klare Grenzen gesetzt. Achten Sie daher darauf, dass sich die gesamte Zeitspanne von der Beauftragung des Gutachters bis zum Ende der Reparatur in angemessenem Rahmen hält. Der Prozess der Begutachtung sollte nach rund einer Woche abgeschlossen sein. Wenn Sie nach dem Urteil des Sachverständigen ein bis zwei Tage benötigen, um über das zukünftige Schicksal des Wagens nachzudenken, ist dies ebenfalls akzeptabel.

Im Anschluss beginnt nun die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Dauer kann hier im Einzelfall durchaus variieren. Beachten Sie, dass Sie dem Versicherer entsprechende Kostennachweise vorlegen müssen, die Dauer und Sachverhalt glasklar nachweisen. Wenn Sie Ihr Auto selten nutzen, kann es bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Mietwagens durchaus zu Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung kommen. Ein guter Richtwert ist eine tägliche Nutzungsstrecke von rund 20 bis 30 km. Sollten Sie Ihr Auto nicht unbedingt jeden Tag benötigen, können Sie alternativ auch die Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen.

Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres informativen Ratgebers: Nutzungsausfallentschädigung

Hier finden Sie weitere Infos rund um die Nutzungsausfallentschädigung.

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Habe ich mit ADAC Plus nach einem Unfall einen Anspruch auf einen Leihwagen?

Wenn Ihr Fahrzeug nach Unfall oder Panne nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie als ADAC-Plus-Mitglied Anspruch auf einen Leihwagen. Alternativ zur Kostenübernahme können Sie innerhalb Deutschlands auch ein ADAC-ClubMobil in Anspruch nehmen. Dies gilt selbst bei einem lediglich zweitägigen Ausfall Ihres Autos. Laut den Bedingungen des ADAC muss sich eine Panne mindestens 50 km entfernt von Ihrem Wohnort ereignet haben, bei einem Unfall gilt die Leistung direkt ab Ihrer Haustür. Sie sollten jedoch unbedingt die Kosten des Mietwagens im Auge behalten, da der ADAC lediglich Mietwagenkosten in Höhe von maximal 52 Euro pro Tag übernimmt. Zudem ist der Leistungszeitraum auf höchstens sieben Tage beschränkt. Ereignete sich der Schaden im Ausland, werden die Mietwagenkosten für die direkte Heimfahrt in Höhe von maximal 500 Euro übernommen.

 

Leihwagen nach Unfall – wer zahlt?

Trägt Ihr Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall, werden die Kosten für das Ersatzfahrzeug von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für den Unfallersatzwagen?

Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen vermieden möchten, sollten Sie unbedingt ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich grundsätzlich an der Fahrzeugklasse Ihres eigenen Autos.

 

Muss ich als Unfallgeschädigter die Kosten des Mietwagens zunächst selber übernehmen?

In der Regel ist dies nicht erforderlich. Meist kontaktiert der Autovermieter das betreffende Versicherungsunternehmen und bespricht mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Regulierung der Kosten. Das Mietwagenunternehmen wird sich nur an Sie wenden, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert.

 

Leihwagen nach Unfall – auszahlen lassen möglich?

Eine fiktive Abrechnung der Mietwagenkosten ist leider nicht möglich. Alternativ zum Leihwagen können Sie sich jedoch den Nutzungsausfall auszahlen lassen.

 

Darf ich nach einem Unfall jeden beliebigen Leihwagen nehmen?

Leihwagen

Leider ist es nicht möglich jeden beliebigen Wagen als Leihwagen nach einem Unfall zu mieten.

Leider nicht. Sie sollen sich zwar keinesfalls verschlechtern, allerdings ist auch ein luxuriöser Sportwagen nicht unbedingt die richtige Wahl, wenn Sie lediglich einen Kleinwagen besitzen. Im Rahmen der gesetzlichen Schadenminderungspflicht müssen Geschädigte bei der Suche nach einem angemessenen Mietwagen zudem auf die Tarife der Autovermieter achten. Nehmen Sie Preisvergleiche vor, damit Sie später nicht einen Teil der Kosten selbst zahlen müssen. In einem Fall entschied das Amtsgericht München zugunsten der gegnerischen Versicherung, die auf vergleichbare Angebote mit günstigeren Preisen verwies. Somit musste das Unternehmen lediglich einen Bruchteil der Mietwagenkosten übernehmen (siehe Az.: 343 C 8764/13, Urteil vom 3. Juli 2013).

 

Leihwagen nach Unfall – wer darf fahren?

In der Regel dürfen nur der Geschädigte und möglicherweise auch eingetragene Fahrer das Ersatzauto fahren. Wenn das beschädigte Fahrzeug beispielsweise auf den Ehemann zugelassen ist, jedoch täglich von der Ehefrau für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird, sollten Sie dies bei der Anmietung des Leihwagens entsprechend im Vertrag notieren lassen.

 

Unfall kurz vor Urlaub: Darf ich mit dem Mietwagen in den Urlaub?

Leihwagenfahrer macht Urlaub neben grüner Wieser

Die Leihwagennutzung für den gesamten Urlaub ist unter bestimmten Voraussetzungen zuläßig

Der ersehnte Urlaub rückt näher und Sie freuen sich auf die schönste Zeit des Jahres. Leider verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer kurz vorher schuldhaft einen Unfall, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wird. Sie können beruhigt in den Urlaub fahren und müssen sich nicht um die Mietwagenrückgabe sorgen. Laut Urteil des AG Bonn vom 20.12.2011 (AZ106 C 322/10, Nr. 120248) ist die Mietwagennutzung für die gesamte Urlaubsdauer zulässig. Dies gilt auch, wenn Ihr eigenes Fahrzeug in diesem Zeitraum wieder nutzbar wäre.

Dieser Ansicht schließt sich das AG Berlin-Mitte an (AZ 112 C 3079/13 Nr. 133151, Urteil vom 25.09.2013). In diesem Fall lautete die Entscheidung, dass die Schadenminderungspflicht nicht greift, da eine Unterbrechung des gebuchten Urlaubs nicht zumutbar sei. Das AG Rostock entschied ebenfalls, dass der Geschädigte einen gebuchten Urlaub nicht abbrechen muss und den Mietwagen daher bis Urlaubsende nutzen darf (AZ 44 C 65/15 Nr. 146400, Urteil vom 11.09.2015).

Es gibt jedoch eine Einschränkung. Ihr Fahrzeug muss aufgrund der starken Beschädigung nicht mehr verkehrssicher oder fahrtüchtig sein, im Zweifelsfall muss sogar die Möglichkeit einer Notfallreparatur geprüft werden. Im Rahmen der Zumutbarkeit können Sie bei einem vergleichsweise nahen Urlaubsort möglicherweise dennoch zum Tausch der Fahrzeuge verpflichtet sein.

 

Haben auch Unfall­geschädigte mit einem gewerblich genutzten Autos Anspruch auf einen Mietwagen?

Gewerblicher Wagen Unfall

Bei einem Unfall mit einem gewerblich genutzten Fahrzeug kann keine direkte Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden.

Wird das beschädigte Fahrzeug gewerblich genutzt, besteht kein Anspruch auf Auszahlung einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung. Zudem können auch fiktive Kosten für einen Mietwagen nicht beansprucht werden. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des Amtsge­richts Berlin-Mitte (AZ: 109 C 3189/15 Urteil vom 10. Oktober 2016) relevant. Gewerbetreibende können jedoch Schadenersatz für angefallene Kosten sowie entgangene Gewinne fordern. In diesem Fall verlangt die Versicherung explizite Nachweise für die Höhe der vorgeblich entgangenen Gewinne.

 

Was kann ich tun, wenn die Versicherung meinen Mietwagen nicht bezahlen will?

Leider kommt es immer wieder vor, dass rund um das Thema Mietwagen Streitigkeiten zwischen Geschädigten und Versicherungsunternehmen entstehen. Für Laien ist es in der Regel nur schwer möglich, nach einem Unfall den kompletten Überblick zu behalten. Aus diesem Grund ist es für Geschädigte grundsätzlich empfehlenswert, bereits kurz nach einem Verkehrsunfall einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Spätestens wenn es zu Schwierigkeiten kommt, ist die Kontaktaufnahme jedoch unbedingt ratsam.

 

Fazit:

Beim Thema Leihwagen nach Unfall lauern viele Fallstricke. Nicht selten kommt es zu Problemen mit dem Versicherer und nicht immer werden alle Kosten übernommen. Hier ist unbedingt die Hilfe eines Anwalts empfehlenswert. Wenden Sie sich bei Fragen gerne vertrauensvoll an uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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