Ihr Recht: Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen (Haftpflichtschaden / Geschädigter)
Zur Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.