Autounfälle gehören leider zum Alltag auf Deutschlands Straßen – über 7.000 Mal kracht es pro Tag. Dabei entstehen oft Schäden am Fahrzeug, die teuer repariert werden müssen. Darüber kann es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs kommen , trotz erfolgter Reparatur, da der Wagen nun als Unfallwagen gilt. Erfahren Sie hier, was Wertminderung nach Unfall bedeutet, wie sie berechnet und erstattet werden kann, wann keine Wertminderung anerkannt wird und welche Rolle Unfallgutachten für die Feststellung einer Wertminderung spielen.
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Die wichtigsten Punkte vorab
Unfallopfer ohne Mitschuld sollen nach der Regulierung des Schadens wieder so gestellt werden, wie vor dem Unfall.
Eine Wertminderung des Fahrzeugs sollte daher bei der Bemessung des Schadens berücksichtigt werden.
Trotz erfolgter Reparatur ist ein Wagen in der Regel nach einem Unfall weniger wert, da es sich nun um einen Unfallwagen handelt.
Ein Unfallgutachten durch eine Kfz Sachverständigen kann die Wertminderung ermitteln.
Wenn Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowohl die Kosten für das Gutachten als auch die Rechtsanwaltskosten komplett.
Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Kfz Gutachter und Rechtsanwalt Ihrer Wahl nach einem unverschuldeten Unfall.
Lassen Sie sich von der vermeintlichen Freundlichkeit der Versicherung der Gegenseite nicht blenden und lassen Sie sich nicht auf eine Schadensregulierung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens der Gegenseite ein.
Was bedeutet Wertminderung nach einem Unfall?
Die teilweise hohe Wertminderung nach einem Unfällen stellt für viele Autofahrer ein Schock dar.
Auch wenn ein Kfz nach einem Unfall vollständig repariert wurde, wird es in der Regel nicht mehr zum tatsächlichen Wert verkauft werden können. Daher gilt der Wagen als im Wert gemindert.
Es gibt dabei verschiedene Arten der Wertminderung. Neben der sogenannten merkantilen Wertminderung kann auch eine technische Wertminderung auftreten. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen keine Wertminderung angesetzt werden kann.
Was ist „Merkantile Wertminderung“ ?
Obwohl der Wagen repariert wurde und keine erkennbaren Mängel vorliegen, muss der Unfall beim Weiterverkauf erwähnt werden. Dann wird sich wohl kaum ein Käufer finden, der für einen Unfallwagen genauso viel bezahlt wie für einen vergleichbaren Wagen ohne vorherigen Unfall. Daher hat der Wagen an Wert verloren, obwohl keine offensichtlichen Mängel vorliegen. Dies wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Was ist „Technische Wertminderung“?
Neben der merkantilen gibt es auch eine technische Wertminderung. In diesem Fall ist zwar eine komplette Instandsetzung des Unfallwagens erfolgt, es blieben jedoch sichtbare Mängel, die nicht beseitigt werden können (wie z.B. Lack an der Stelle des Unfallschadens ist heller als der restliche Lack o.ä.). Es handelt sich also um eine Wertminderung technischer Art.
Hatten Sie kürzlich einen Unfall und brauchen ein Gutachten?
Dann rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!
Sollten Sie themenspezifische und inhaltliche Fragen zu Ihrem speziellen Anliegen haben, hinterlassen Sie uns bitte einen Kommentar direkt unter diesem Artikel! Da wir für solche Anfragen keine telefonischen Kapazitäten haben, ermöglicht uns die Kommentarfunktion, Ihre Fragen dennoch effizient und detailliert zu beantworten.
Grundsätzlich gibt es keine einheitliche und klare Regelung, wie die Wertminderung nach einem Unfall zu berechnen ist. Die meisten Gerichte ziehen die Methode von Ruhkopf / Sahm heran, um die Wertminderung zu berechnen. Es gibt jedoch regionale Unterschiede und eine Vielzahl anderer Berechnungsmethoden.
Wir stellen hier zunächst die bekannteste Methode vor, die Versicherung des Unfallverursachers und die Gerichte können sich allerdings auch an anderen Methoden orientieren.
Wertminderung nach Ruhkopf / Sahm
Diese Methode zielt schwerpunktmäßig auf das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert ab.
Xr ergibt sich aus einem Faktor, der zwischen 3 und 7 liegt und wie folgt berechnet wird: 100 x RK ÷ VW. Heraus kommt ein Prozentwert, welcher in folgende Tabelle einzusortieren ist, der Faktor ist dort abzulesen:
In welchen Fällen wird keine oder nur eine gekürzte Wertminderung angesetzt?
In manchen Fällen ist keine oder nur eine reduzierte Anrechnung von Wertminderung möglich.
Kürzung der Wertminderung nach einem Unfall
Hohes Alter des Kfz
Die meisten Berechnungsverfahren berücksichtigen das Alter des Fahrzeugs bzw. dessen Kilometerleistung und die Wertminderung wird immer geringer.
Als Faustformel gilt:
Veräußerungswert / Neupreis = < 40%
= es wird keine Wertminderung mehr angenommen
Unerheblicher Blechschaden
Lt. einer Entscheidung des BGH führen kleinere Schäden, die beim Verkauf nicht erwähnt werden müssen, nicht zu einem merkantilen Minderwert. Dies gilt vor allem für oberflächliche Blech- und Lackschäden, die durch eine Lackierung behoben werden können.
Wichtig: Es gibt es keine Untergrenze für eine merkantile Wertminderung. Die verschiedenen Berechnungsverfahren für die Wertminderung zeigen ebenfalls kein einheitliches Bild.
Fiktive Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung werden auf Grundlage eines Gutachtens bzw. eines Kostenvoranschlags alle Schadenspositionen erstattet, ohne dass eine Reparatur erfolgt. Es erfolgt allerdings keine Erstattung der Mehrwertsteuer, diese wird nur erstattet, wenn sie auch angefallen ist, also bei Durchführung einer Reparatur. Ist der Geschädigte Vorsteuerabzug berechtigt, werden auch Gutachter- und Rechtsanwaltskosten nur netto reguliert.
Wichtig: Inwieweit eine merkantile Wertminderung im Rahmen einer fiktiven Abrechnung anerkannt oder angefochten wird, wird im Einzelfall entschieden.
Sonderfälle ohne Berücksichtigung der Wertminderung
In bestimmten Fällen liegt nach Berechnungen von Ruhkopf /Sahm kein Wertverlust vor:
Fahrzeug ist älter als 5 Jahre.
Fahrzeug hat mehr als 100.000 Kilometer Laufleistung,
Bagatellschäden, die ein Reparaturkostenverhältnis von unter 10% aufweisen (Reparaturkosten : Neupreis ist kleiner als 10%)
Werteverhältnis ist kleiner als 40% (Veräußerungswert : Neupreis = kleiner 40%), damit ist die Abwertung durch das Alter des Fahrzeugs zu hoch.
In diesen Fällen ist die Anrechnung einer Wertminderung häufig nicht möglich bzw. wird nicht anerkannt. Eine einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht, allerdings lehnen auch die meisten Gerichte eine Wertminderung in diesen Fällen ab
Bei einem Totalschaden entfällt die Wertminderung ebenfalls. Die Versicherung zahlt lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts an den Geschädigten. Alternativ sind die Erstattung der Reparaturkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung oder Schmerzensgeld möglich.
Gutachten – unbedingt notwendig!
Auch bei augenscheinlich kleinen Schäden, sollten Sie unbedingt ein Gutachten erstellen lassen. So erhalten Sie einen Überblick über eine mögliche Wertminderung.
Es kommt nicht selten vor, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die beantragte Werteminderung kürzt mit Hinweis auf andere Berechnungsmethoden (z.B. MFM).
Wer jedoch im Besitz eines eigenen Kfz-Sachverständigengutachtens ist, hat gute Chancen, dass die Versicherung nach Aufforderung nachreguliert, da das Sachverständigengutachten als Indiz für eine korrekte Bezifferung der Wertminderung gewertet wird.
Es gibt auch viele Gerichte, die kein eigenes Sachverständigengutachten einholen, sondern auf das vorliegende Gutachten abstellen. Dadurch obliegt es dem Gutachter, die Wertminderung zu beziffern. Die endgültige Entscheidung trifft dann auf Grundlage eines Gutachtens der zuständige Richter.
Wertminderung nach Unfall ohne Gutachten
Der normaleKostenvoranschlageiner Werkstatt berücksichtigt den Werteverlust nicht, sondern lediglich die reinen Reparaturkosten. Zur Ermittlung des Wertverlustes sollte der Geschädigte unbedingt einen Sachverständigen beauftragen. Dieser ist dann in der Wahl der Methode der Berechnung frei, die Versicherung gibt nicht die Berechnungsmethode vor.
Beauftragen Sie daher unbedingt nach einem nicht selbstverschuldeten Unfall einen Gutachten! Stimmen Sie keiner Regelung nur gegen Kostenvoranschlag zu! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und sind stets erreichbar. Das Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie uns an!
Wie beantragt man die Wertminderung nach einem Unfall?
Beauftragen Sie unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl und lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter vorgeben. Ihr Gutachter handelt neutral und in Ihrem Interesse, der Gutachter der Versicherung dagegen versucht, den Schaden für die Versicherung möglichst gering zu halten und wird daher ggf. eine Berechnungsmethode anwenden, die die Erstattung einer Wertminderung ausschließt. Ihr Gutachter dagegen ist bei der Wahl der Berechnungsmethode frei.
Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, schicken Sie es an die Versicherung des Unfallverursachers und machen neben den Reparaturkosten und Gutachterkosten auch die Wertminderung geltend.
Unser Tipp: Als bei den Versicherungen bekannter Kfz Gutachter übernehmen wir gerne die gesamte Abwicklung mit der Versicherung für Sie! Sie brauchen sich dann um den ganzen Papierkram nicht zu kümmern.
Falls Sie die Abwicklung selbst übernehmen möchten, sollten Sie die Versicherung auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist den Schaden zu erstatten. Überlegen Sie gut, ob Sie diese Abwicklung nicht lieber dem Kfz Gutachter überlassen oder einen Anwalt beauftragen möchten, der Ihnen hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Anwaltskosten müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Wer bekommt die Wertminderung nach einem Unfall ausgezahlt?
Die Wertminderung nach einem Unfall steht dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Dieser muss das Fahrzeug dazu nicht zwingend reparieren lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten auf Grundlage eines Gutachtens auszahlen zu lassen. Bei Leasingfahrzeugen erhält der Leasinggeber – nicht der Fahrer – die Wertminderung. Bei finanzierten Fahrzeugen erhält die finanzierende Bank die Auszahlung.
Nähere Informationen zu Wertminderung bei Leasingfahrzeugen und finanzierten Fahrzeugen finden Sie weiter unten im Text!
Wer zahlt die Wertminderung nach einem Unfall?
Verantwortlich für die Zahlung der Reparaturen, des Gutachtens und der Wertminderung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Vollkasko-Versicherungen zahlen in der Regel keine Wertminderungen, es sei denn, die Versicherung bietet es ausdrücklich an.
Sonderfall: Vollkasko Wertminderung
Lt. Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung ist es grundsätzlich nicht vorgesehen, dass im Rahmen eines Vollkasko-Schadens eine Wertminderung gezahlt wird. Es sind jedoch abweichende Vereinbarungen mit Versicherungen möglich. Prüfen Sie daher bei einem selbstverschuldeten Unfall die Versicherungsbedingungen Ihrer Vollkasko-Versicherung dahingehen, ob eine Wertminderung angerechnet werden kann.
Weitere Fragen zum Thema Wertminderung
Wir haben für Sie hier noch einige weitere Informationen zusammengestellt, die beim Thema Wertminderung nach Unfall auftreten können:
Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug
Grundsätzlich steht die Wertminderung dem Leasinggeber zu, dieser ist und bleibt Eigentümer des Fahrzeugs. Informieren Sie den Leasingeber sofort nach dem Unfall. Der Leasingvertrag enthält stets genaue Angaben dazu, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat.
Wertminderung bei einem finanzierten Auto
Bei einem finanzierten Auto steht die Wertminderung zunächst der finanzierenden Bank zu. Diese rechnet die Wertminderung jedoch auf den Restfinanzierungsbetrag an, so dass es sich lediglich um eine Verschiebung in der Wertekette handelt. Sie sollten Rücksprache mit der finanzierenden Bank halten, ob die Wertminderung nicht doch direkt an Sie gezahlt werden kann.
Wertminderung nach Unfall in Österreich
Falls der Unfall in Österreich passiert, findet österreichisches Recht Anwendung. Gutachterkosten werden auch nach österreichischem Recht grundsätzlich erstattet, allerdings nur, falls der Schaden nicht vorab durch die österreichische Versicherung besichtigt wurde – was der Versicherung vorab ermöglicht werden sollte. Die Wertminderung wird nach österreichischen Formeln berechnet und für höchstens zwei bis drei Jahre alte Fahrzeuge ohne Vorschäden gezahlt.
Unbedingt beachten: In Österreich verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren!
Wertminderung nach Unfall im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland greifen i.d.R. die jeweils nationales Gesetze. Hier kann es zu teilweise wesentlich weniger Schadensersatz kommen.
Der Schadenersatz richtet sich bei einem Unfall im Ausland nicht nach deutschem Recht, sondern nach dem Recht des Staates, in dem der Unfall passiert – es sei denn, der Unfallgegner ist ebenfalls aus Deutschland. Dann gilt deutsches Recht.
Die Regeln für den Schadenersatz unterscheiden sich erheblich, selbst innerhalb der EU. Oft wird deutlich weniger gezahlt als in Deutschland. In Frankreich und Spanien werden Anwaltskosten meist nicht ersetzt. Wertminderung, Mietwagen und Gutachterkosten muss das Unfallopfer oft selbst tragen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt einzuschalten – auch wenn dieser oft selbst zu zahlen ist. Dies gilt vor allem bei Unfällen außerhalb Europas. Die Schadenregulierung mit ausländischen Versicherern ist häufig nervenaufreibend und langwierig und dauert oft Monate.
Wertminderung bei einem LKW
Oft wird von Versicherungen angenommen, dass bei LKW keine merkantile Wertminderung eintritt. Lt. Rechtsprechung des BGH gibt es jedoch bei Nutzfahrzeugen und auch bei LKW grundsätzlich die Möglichkeit, eine Wertminderung anzurechnen, sobald für solche Fahrzeuge ein Gebrauchtwagenmarkt besteht.
Weitere Berechnungsmodelle
Neben der oben genannten Methode nach Ruhkopf / Sahm gibt es eine Vielzahl weiterer Modelle, die jedoch teilweise nur regional und oder eher selten angewendet werden.
Wertminderung nach dem Hamburger Modell
Das Hamburger Modell zur Berechnung der Wertminderung wurde 1981 vom hanseatischen Oberlandesgericht entwickelt und wird vor allem regional in Hamburg angewendet.
Bei diesem Modell wird die Wertminderung anhand der Prozente der Reparaturkosten in Relation zur Laufleistung des Fahrzeuges ermittelt.
Betrachtet werden:
Richtarbeiten = Arbeitslohn der Instandsetzung
Karosseriearbeiten = Arbeitslohn aller Karosseriearbeiten
Gesamtreparaturkosten
Quote, die sich aus der Betriebsleistung des Wagens ergibt und aufgrund folgender Tabelle festgelegt wird:
Die Formel lautet wie folgt:
Minderwert = (Richtarbeiten/Karosseriearbeiten) x Gesamtreparaturkosten x Quote
Wertminderung nach dem Bremer Modell
Die Berechnung nach dem Bremer Modell ist ähnlich wie die nach dem Hamburger Modell. Hier werden die erheblichen Reparaturkosten in Relation zum Fahrzeugalter gesetzt.
Berechnungsmethode des BVSK
Die Methode des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) berücksichtigt folgende Parameter:
K-Faktor = Korrekturfaktor vorheriger Unfallschäden (Wert bei diesem Faktor liegt zwischen 0,5 und 1, wobei 0,5-0,8 für reparierte Vorschäden steht und 1 keine Schäden ausdrückt)
M-Wert = Korrekturfaktor der Marktgängigkeit (Wert ist eine Prozentzahl zwischen -0,5% für gute Marktgängigkeit und 2% für keine Marktgängigkeit)
WBW = Wiederbeschaffungswert des Wagens zum Unfallzeitpunkt
%-Wert = Schadensintensität (Wert ist eine Prozentzahl zwischen 0% für leichte Schäden und 8% für Schäden z.B. mit Ersatz von Anbauteilen)
Die Formel:
Minderwert = Wiederbeschaffungswert x K-Faktor x (%-Wert + M-Wert) ÷ 100
Berechnungsmethode nach Halbgewachs (Dekra-Modell)
Die Methode nach Halbgewachs ähnelt der Methode von Ruhkopf / Sahm, berücksichtigt aber dazu noch das Aufwandsverhältnis von Arbeitskosten zu Materialkosten (Arbeitskosten : Materialkosten x 100) als Faktor.
Die Formel:
Minderwert = X x (Veräußerungswert + Gesamtreparaturkosten) ÷ 100
X ist dabei die Summe aus dem Wertverhältnis (W), dem Kostenverhältnis (K) und dem Aufwandsverhältnis (A):
W = 100 x Veräußerungswert ÷ Neupreis
A = 100 x Lohnkosten ÷ Materialkosten
K = 100 x Gesamtreparaturkosten ÷ Veräußerungswert
In der Praxis wird diese Methode kaum angewandt, da sie komplizierter ist als andere Verfahren.
Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM) von Zeisberg
Diese Methode berücksichtigt sowohl rechtliche als auch technische Aspekte und nimmt auch Bezug auf Marktveränderungen.
Folgende Faktoren werden berücksichtigt:
FV = Faktor Vorschaden (Wert zwischen 0,2 für erheblichen Vorschaden und 1,0 für Kfz ohne Vorschaden)
FM = Faktor Marktgängigkeit (Wert zwischen 1,4 für schwer verkäufliche Fahrzeuge bis 0,6 für Fahrzeuge bei denen die Nachfrage das Angebot übersteigt)
SU = Schadensumfang (Wert zwischen 0,2 für Erneuerung oder Instandsetzung von Anbauteilen bis 1 für erhebliche Instandsetzung)
AK = Alterskorrektur (Alter des Wagens in Monaten bezugnehmend auf einen nicht-linearen Kurvenverlauf, z.B. 0,25 für ein halbes Jahr altes Fahrzeug, 0 bei einem ein Jahr altem Fahrzeug)
NP = Neupreis
RK = Reparaturkosten
VW = Veräußerungswert
Die Formel:
Minderwert = [(Veräußerungswert ÷ 100) + (Veräußerungswert ÷ Neupreis x Reparaturkosten x Schadensumfang x Alterskorrektur)] x FK x FV
Berechnung des Minderwertes nach dem Kasseler Modell
Das Kasseler Modell zur Berechnung der Wertminderung orientiert sich an Ruhkopf / Sahm und wird nur regional verwendet. Bei diesem Modell fehlt die Ausnahmeregelung, d.h. auch bei einem Bagatellschaden wird eine – wenn auch sehr geringe – Wertminderung angesetzt.
Berechnungsmethode Minderwert nach der Entschließung des 13. Verkehrsgerichtstags
Da sich die Entwicklung einer einheitlichen Regelung für die Wertminderung als schwierig erwies, veröffentlichte der Deutsche Verkehrsgerichtstag 1975 zwei verschiedene Formeln, die sich jedoch in der Praxis kaum anwenden lassen, da sie in Details zu vage definiert sind. So wird z.B. nicht definiert, was ein „erheblicher Schaden“ ist. Vereinfacht dargestellt wird mit 2/3 der Netto-Gesamtreparaturkosten gerechnet, dies entspricht ungefähr den erheblichen Reparaturkosten.
Fazit
Die Berechnung der Wertminderung nach einem Unfall ist ein komplexes Thema.Wir möchten Sie jedoch beruhigen : Sie selbst müssen diese komplizierten Berechnungsverfahren nicht anwenden. Wir als Kfz Sachverständige erstellen Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein Gutachten, dass alle Rahmenbedingungen berücksichtigt und Ihnen hilft, eine angemessene Wertminderung geltend zu machen. Melden Sie sich gerne bei uns – wir sind immer für Sie da!
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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*Wenn Sie ein Unfallgutachten wünschen, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung! Für alle anderen inhaltlichen oder themenspezifischen Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unter dem Artikel. So kann ich Ihnen schnell und effizient weiterhelfen!
Ich finde die Ruhkopf / Sahm Formel am besten. Danke, dass Sie die verschiedenen Berechnungsmodelle vorstellen. Gilt ein Lackschaden-Auto auch als Unfallwagen? Ich hatte keinen Gutachter, habe es einfach in die Autolackiererei gebracht, der Verursacher hat diese Rechnung gezahlt.
Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Wertminderung etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Das ist gut zu wissen, dass man von einem Anwalt beraten lassen soll. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.
Ich wusste nicht, dass es verschiedene Modelle von Wertminderung gibt. Das Bremer Modell ergibt Sinn, weil das Auto eine Wertminderung in Relation zum Fahrzeugalter bekommt. In dem Fall, dass man einen Unfall hat, soll er eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle finden.
3 Kommentare
Ich finde die Ruhkopf / Sahm Formel am besten. Danke, dass Sie die verschiedenen Berechnungsmodelle vorstellen. Gilt ein Lackschaden-Auto auch als Unfallwagen? Ich hatte keinen Gutachter, habe es einfach in die Autolackiererei gebracht, der Verursacher hat diese Rechnung gezahlt.
Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Wertminderung etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Das ist gut zu wissen, dass man von einem Anwalt beraten lassen soll. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.
Ich wusste nicht, dass es verschiedene Modelle von Wertminderung gibt. Das Bremer Modell ergibt Sinn, weil das Auto eine Wertminderung in Relation zum Fahrzeugalter bekommt. In dem Fall, dass man einen Unfall hat, soll er eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle finden.