Die Zeit vergeht wie im Flug und irgendwann wird aus dem Auto der Jugend vielleicht ein begehrter Klassiker. Aber nicht jedes alte Auto wird automatisch zum Oldtimer. Wer eines der beliebten Sammlerstücke erwerben möchte oder noch ein altes Schätzchen in der Garage stehen hat, kann hier Antworten auf die Frage finden: Wann ist ein Auto ein Oldtimer? Darüber hinaus informieren wir über die begehrten H-Kennzeichen, die Voraussetzungen für die 07-Kennzeichen und über die Notwendigkeit eines Oldtimer Gutachtens bei Kauf, Verkauf und Versicherung von Oldtimern.
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Das Wichtigste vorab in Kurzform
- Nicht jedes alte Auto ist automatisch eeein Oldtimer.
- Ein richtiger Oldtimer muss mindestens 30 Jahre alt und fahrtüchtig sein.
- Ein Oldtimer muss sich noch weitgehend im Originalzustand befinden, Modifikationen sind nicht erlaubt.
- Darüber hinaus dürfen bei einem Oldtimer nur Originalersatzteile verbaut werden.
- Mit Hilfe eines Oldtimer Gutachtens kann der Nachweis erbracht werden.
- Das Gutachten ist wichtig für die Beantragung von H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen.
- Die günstige Versicherung für Oldtimer wird nur gewährt, wenn alle Voraussetzungen erbracht sind.
Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?
Ein Oldtimer muss mindestens 30 Jahre alt sein, dabei gilt das Datum der ersten Zulassung. Darüber hinaus muss sich der Wagen weitgehend im Originalzustand befinden und es dürfen ausschließlich Originalersatzteile verbaut sein. Modifikationen sind nicht erlaubt und außerdem muss das Fahrzeug in einem guten Zustand und fahrtüchtig sein.
Voraussetzungen für Klassifizierung als Oldtimer
Mindestalter 30 Jahre
- Es gilt das Datum der Erstzulassung, nicht das Produktionsjahr.
- Falls kein Nachweis über die Erstzulassung mehr vorliegt (oder das Fahrzeug nie zugelassen wurde) kann in Einzelfällen ein schriftlicher Nachweis über das Herstellungsdatum akzeptiert werden.
Originalzustand
- Der Wagen muss weitgehend im Originalzustand sein.
- Modifikationen sind nicht erlaubt
Nur Originalersatzteile
- Es dürfen ausschließlich Originalersatzteile verbaut sein.
- Gebrauchte Originalersatzteile sind erlaubt.
Wagen muss fahrtüchtig sein
- Der Oldtimer muss fahrtüchtig sein.
- Es dürfen keine gravierenden Mängel vorliegen.
Die Klassifizierung erfolgt dann durch ein Gutachten gemäß § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Das Gutachten erklärt Ihr Auto dann zum einem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut und dem Antrag auf ein Oldtimer Kennzeichen steht dann zunächst nichts mehr im Wege.
Das Oldtimer Gutachten
Um die Frage zu beantworten, ob ein Auto ein Oldtimer ist, ist ein spezielles Gutachten nach §23 StVZO notwendig. Die Klassifizierung zum Oldtimer erfolgt dabei durch eine Begutachtung, die ein amtlich anerkannter Sachverständiger vornimmt. Der Gutachter folgt den strengen Vorgaben in § 23 StVZO und prüft folgende Vorgaben:
- Gesamtzustand (keine technischen Mängel)
- Gepflegte Optik (erlaubt sind leichte & angemessene Gebrauchsspuren / Patina)
- Technische Einsatzbereitschaft (Fahrtüchtigkeit)
- Es fehlen keine wesentlichen Bauteile
- Es liegen keine Unfallrestschäden vor
- Es gibt keine Anzeichen für unsachgemäße Instandsetzung
- Ausstattung und Beschaffenheit sind im Originalgetreu (wesentliche Bauteile sind zeitgenössisch)
- Es sind keine Umbauten / Tuning vorhanden
Diese strengen Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Klassifizierung als Oldtimer erfolgen kann. Tuning-Maßnahmen oder Umbauten werden nur anerkannt, wenn ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt oder sie als zeitgenössisch eingestuft werden.
Sobald das Fahrzeug alle Kriterien erfüllt, kann der nächste Schritt erfolgen, die Ummeldung bei der Zulassungsstelle und anschließend die Nutzung der Vorteile von eines Oldtimers.
Gerne stehen wir vom Team Gutachten Amawi als Kfz Sachverständige für die Erstellung eines Oldtimer Gutachtens zur Verfügung!
Vorteile eines Oldtimers
Oldtimer sind im Straßenbild keine alltägliche Erscheinung und werden von anderen Verkehrsteilnehmern meist ausgiebig bewundert. Diese Aufmerksamkeit ist nicht der einzige Vorteil:
Geringere Steuern für Oldtimer
- Sie zahlen für die beliebten Kfz-Klassiker mit einem 07er oder H-Kennzeichen deutlich geringere Steuern.
- Nach § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) gilt ein einheitlicher Steuersatz. Unabhängig von Hubraum oder anderen Faktoren beträgt die jährliche Steuer für Motorräder derzeit (2023) 46,02 Euro und für Pkw sowie andere Fahrzeuge 191,73 Euro.
Günstige Versicherungen für Oldtimer
- Versicherungsunternehmen bieten spezielle und sehr günstige Oldtimertarife.
- Dies ist dadurch begründet, dass Besitzer von Oldtimern ihre Schätze in der Regel besonders sorgfältig behandeln.
Keine Plakette für Umweltzone notwendig
- Oldtimer benötigen keine Plakette und können in die Umweltzone fahren.
Grundsätzlich können Sie einen Oldtimer auch regulär mit einem herkömmlichen Nummernschild oder einem Saisonkennzeichen anmelden. Da die steuerlichen Vergünstigungen jedoch ausschließlich Oldtimern mit 07er oder H-Kennzeichen vorbehalten sind, können Sie dann allerdings diese Vorteile nicht in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Erfahren Sie hier mehr über Voraussetzungen und Beantragung des begehrten H-Kennzeichens.
Was ist ein H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen ist identisch mit einem herkömmlichen Nummernschild, enthält hinter der letzten Zahl jedoch zusätzlich ein H (für historisches Fahrzeug). Es gibt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keine Nutzungsbeschränkungen, daher können den Oldtimer auch problemlos als Alltagsfahrzeug nutzen.
Kann das H-Kennzeichen mit eine Saisonkennzeichen kombiniert werden?
Besonders interessant ist für viele Besitzer die Kombination aus H-Zulassung und Saisonkennzeichen. Diese kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden, wenn Sie z.B. Ihren Oldtimer nur im Sommerhalbjahr fahren möchten. Bei dieser Option sparen Sie zusätzlich, da Steuern und Versicherung nur anteilig berechnet werden.
Welche Unterlagen sind für das H-Kennzeichen notwendig?
Für den Antrag eines H-Kennzeichens ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Siebenstellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: Bisherige Kennzeichen
- Aktueller Prüfbericht HU
- SEPA-Mandat (Einzug der Steuer)
- Bei Zulassung durch andere Person: Schriftliche Vollmacht des Halters (Original) & Personalausweis des Bevollmächtigten (Original), Personalausweis des Halters (Kopie)
Voraussetzungen für das 07-Kennzeichen
Erfahren Sie hier mehr über das besonders bei Sammlern beliebte 07-Kennzeichen
Was ist das 07-Kennzeichen?
Beim begehrten 07-Kennzeichen handelt es sich um ein rotes Nummernschild zur wiederkehrenden Verwendung. Das Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer genutzt werden, dafür braucht nicht jeder Oldtimer jeweils separat angemeldet zu werden. Aus steuerlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zum H-Kennzeichen. Allerdings kann mit einem 07-Kennzeichen keine Alltagsnutzung verbunden werden.
Kann das 07-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden?
Eine Kombination aus 07- und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.
Was sind die Vorteile und Nachteile eines 07-Kennzeichens für Oldtimer?
Oldtimer Sammler können von einem 07-Kennzeichen profitieren, wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen und diese lediglich für Ralleys, Oldtimer Rundfahrten, Fahrten zu speziellen Treffen, Probefahrten, Fahrten zur Werkstatt oder zur Überführung nutzen. Eine Alltagsnutzung ist allerdings nicht erlaubt. Im Gegenzug ist allerdings auch keine gültige Betriebserlaubnis und keine Zulassung erforderlich und auch eine HU (Hauptuntersuchung) muss nicht erfolgen. Grundsätzlich kann mit einem 07-Kennzeichen auch ins Ausland gefahren werden, allerdings sollte dies im Einzelfall mit den zuständigen Behörden im jeweiligen Land überprüft werden.
Welche Unterlagen sind für das 07-Kennzeichen notwendig?
Bis zur Erteilung des 07-Kennzeichens sind einige Hürden zu überwinden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Schriftlicher Antrag mit Nachweis oder glaubhafter Begründung (formlos)
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- Siebenstellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Polizeiliches Führungszeugnis (aktuell)
- Aktuelle Auskunft des Verkehrszentralregisters (KBA)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorliegt: Ursprungszeugnis
- Abmeldebescheinigung (das Fahrzeug muss abgemeldet sein)
- Eigentumsnachweis
- Gutachten nach § 23 StVZO
- SEPA-Mandat (zum Einzug der Steuer)
- Auflistung aller Fahrzeuge (Fahrzeugart, Identnummer, Erstzulassung)
Je nach Bundesland kann zudem die Führung von Nachweisen zu Einzelfahrten erforderlich sein.
Weitere wichtige Fragen zum Thema Oldtimer
Hier noch weitere interessante Informationen zum Thema Oldtimer.
Was ist der Unterschied zwischen Oldtimer und Youngtimer?
Umgangssprachlich werden Fahrzeuge als Youngtimer bezeichnet, die etwa 15 bis 30 Jahre alt sind. Sie werden mit klassischen Kennzeichen zugelassen und erhalten im Gegensatz zu Oldtimern keine Steuerbegünstigungen. Bis 2007 galten Fahrzeuge von 20 bis 30 Jahren rein rechtlich als Youngtimer und konnten mit einem 07-Wechselkennzeichen angemeldet werden. Inzwischen ist diese Regelung nicht mehr gültig und das 07-Kennzeichen ist ebenso wie das H-Kennzeichen ausschließlich Oldtimern vorbehalten.
Welche Kosten entstehen für die Ummeldung zum Oldtimer?
Die Kosten für die Registrierung als Oldtimer sind abhängig von Fahrzeugtyp und Gesamtzustand des Autos. Falls eine umfangreiche Restaurierung notwendig ist, können sehr hohe Kosten im Vorfeld entstehen, die nicht pauschal eingeschätzt werden können.
Sobald der Gutachter keine Beanstandungen hat, ist mit folgenden Kosten für die Ummeldung zu rechnen:
- Gutachten = ca. 100 bis 300 Euro (variiert je nach Umfang)
- Hauptuntersuchung = ca. 90 – 100 Euro (je nach Prüforganisation)
- Ummeldung mit neuen Kennzeichen = ca.100 Euro
- Wunschkennzeichen = ca. 20 Euro
- jährliche Kfz-Steuer (pauschal) = 46,02 Euro (Motorräder) / 191,73 Euro (Pkw & andere Fahrzeuge)
Welchen Autos werden neu zum Oldtimer?
Wenn Sie stolzer Besitzer eines alten Autos sind, kann sich ein Blick in den Fahrzeugschein lohnen. Jedes Jahr erreichen unterschiedliche Modelle das erforderliche Mindestalter und bei entsprechendem Zustand können Sie ein Gutachten beauftragen und das begehrte H-Kennzeichen beantragen.
Eine Auflistung, welche Autos jeweils neu zum Oldtimer werden, finden Sie hier.
Fazit
Um in den Genuss der weitreichenden Vorteile eines H- oder 07-Kennzeichens für Oldtimer zu kommen, ist auf jeden Fall ein Gutachten notwendig. Ein solches ist auch empfehlenswert, falls Sie einen Oldtimer kaufen oder verkaufen möchten, um einen realistischen Kauf- oder Verkaufspreis zu erzielen. Gerne stehen wir Ihnen für Ihr Oldtimer Gutachten zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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1 Kommentar
Gut zu wissen, dass die 30 Jahre, ab denen ein Pkw als Oldtimer gelten kann, erst ab der Erstzulassung gelten. Mein Freund überlegt nämlich, sich einen alten VW anzuschaffen, weil er damit auch in die Stadt fahren könnte. Er meint, es gebe inzwischen auch genügend Werkstätten, die sich auf die Oldtimer Reparatur spezialisiert haben.