Im Jahr 2017 kam es laut Angabe des Statistischen Bundesamtes in Deutschland zu 2.643.098 Verkehrsunfällen. Nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) handelt es sich bei rund 10 Prozent der Unfallereignisse um provozierte Autounfälle und die Risikobereitschaft der Betrüger nimmt stetig zu. Jährlich entstehen durch provozierte Autounfälle Schäden in Höhe von etwa zwei Milliarden Euro.
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Provozierter Autounfall: Indizien erkennen
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann schnell zu einem Autounfall führen. Allerdings kann der Schein trügen, denn in vielen Fällen wurde das Unfallereignis von dem vermeintlichen Geschädigten bewusst herbeigeführt. Häufig kann sich der betroffene Verkehrsteilnehmer nicht erklären, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Bestimmte Merkmale können darauf hinweisen, dass ein Unfall provoziert wurde:
Bestimmte Orte
Oft suchen sich die Täter bestimmte Stellen wie Kreuzungen, Ampelanlagen oder Fußgängerüberwege aus und besonders beliebt sind Einmündungen von parallelen Fahrstreifen.
Typische Opfer
Viele Betrüger suchen sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer aus, die durch ein auswärtiges Kennzeichen und/oder eine unsichere Fahrweise auffallen. Auch Frauen, Fahranfänger oder Senioren sind beliebte Opfer.
Unerklärlicher Unfallhergang
Durch das unvorhergesehene Verhalten des vermeintlichen Opfers kann es trotz Ihrer umsichtigen Fahrweise zu einem provozierten Unfall kommen. Beispiel: Die Ampel wird grün, das vor Ihnen fahrende Fahrzeug fährt an und bremst ohne Grund plötzlich ab. Es kommt zu einem Auffahrunfall, der scheinbar durch Ihre Unvorsichtigkeit verursacht wurde.
Teures Auto
Oft handelt es sich bei den Tatwerkzeugen um ältere Premiummodelle von Herstellern wie Mercedes, Audi oder BMW. Im Zuge des Gutachtens werden somit vergleichsweise hohe Reparaturkosten ermittelt.
Verhalten des Täters
Der Fahrer sitzt alleine im Auto und reagiert ungewöhnlich ruhig. Ein Unfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer unangenehm und aufregend. Sie sind daher meist nervös und unkonzentriert. Wenn Ihr Unfallgegner sehr ruhig, abgeklärt und routiniert wirkt, ist dies häufig ein Zeichen dafür, dass er bereits große Erfahrung mit Autounfällen hat.
Verdächtige Zeugen
Ohne Aufforderung nähert sich ein angeblicher Zeuge, der Ihnen bisher nicht aufgefallen ist. Er belastet Sie und scheint Ihren Unfallgegner zu kennen. Häufig ist dies eine Masche, die den Druck auf das Opfer erhöhen soll.
Unfall mit Methode
Provozierte Autounfälle werden genau geplant und die Täter wenden unterschiedliche Methoden an:
Rechts vor links:
Der Provokateur wartet an einer Straßenstelle, an der „rechts vor links“ herrscht. Wenn sich ein Opfer nähert, fährt er plötzlich und unerwartet los, der andere Verkehrsteilnehmer kann nicht mehr ausweichen und es kommt zu einem Verkehrsunfall. Hier ist die Situation vermeintlich eindeutig, denn schließlich hat der „Verursacher“ die Vorfahrt missachtet.
Spurwechsel:
Sie möchten auf einen anderen Fahrstreifen wechseln. Ein anderer Verkehrsteilnehmer fährt vergleichsweise langsam und signalisiert Ihnen mit der Lichthupe oder durch eine Geste, dass Sie den Spurwechsel vornehmen können. Plötzlich gibt der Täter Gas und provoziert einen Streifschaden oder einen Zusammenstoß.
Auffahrunfall:
Bei einem Auffahrunfall liegt die Schuld meist bei dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer – dies nutzen die Täter aus und provozieren einen Auffahrunfall. Die Ampel wechselt von gelb auf rot und der Täter absolviert eine Vollbremsung, mit der Sie nicht gerechnet haben. Eine weitere Methode ist eine Vollbremsung an einem Fußgängerüberweg.
Parkplatz:
Der Täter lauert auf einem Parkplatz auf Verkehrsteilnehmer, die aus einer Parklücke ausfahren und taucht plötzlich wie aus dem Nichts auf.
Motiv für den Betrug
Ein provozierter Autounfall dient dazu, einen möglichst hohen Geldbetrag von der Versicherung zu erhalten. Es erfolgt keine Reparatur, da der Schaden auf Basis eines erstellten Gutachtens fiktiv abgerechnet wird. Der Betrüger verlangt eine Auszahlung der Schadenssumme, kassiert das Geld und sucht meist nach dem nächsten Opfer. Kriminelle Energie und Habgier sind wichtige Faktoren, allerdings stecken nicht immer organisierte Verbrecherbanden hinter einem provozierten Autounfall. Auch vermeintlich brave Bürger können sich in einer finanziellen Notlage durchaus zu diesem Schritt entschließen.
Aufklärung der Betrugsfälle
Sie sind mit Ihrem Privatfahrzeug oder dem Firmenauto unterwegs und finden sich plötzlich als Unfallverursacher wieder. Wenn Sie nach einem Unfall vermuten, dass ein provozierter Autounfall vorliegt, sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten. Ein Betrüger wird dies meist vehement ablehnen. In diesem Fall kann es sogar vorkommen, dass das vermeintliche Opfer fluchtartig den Unfallort verlässt. Das Verkehrsrecht ist jedoch diesbezüglich sehr eindeutig und wertet dieses Verhalten als Unfallflucht. Nach § 142 StGB handelt es sich hier um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird. Dieses ungewöhnliche Verhalten legt den Verdacht nahe, dass es sich um einen fingierten Unfall handelt.
Die Betrüger sind an der Einschaltung der Polizei nicht interessiert, da eine Ermittlung mögliche Beweise aufdecken kann. Ihren Verdacht sollten Sie auch gegenüber Ihrer Versicherung äußern. Mit professionellen Simulationen zum Unfallgeschehen sowie unfallanalytischen Gutachten kann die Beweislage geklärt werden.
Kann ein provozierter Autounfall vermieden werden?
Vorausschauendes Fahren und ausreichender Abstand zum vorderen Fahrzeug sind empfehlenswert, können allerdings nicht immer einen fingierten Unfall verhindern. Wurden Sie trotz aller Vorsicht in einen Unfall verwickelt, sollten Sie nach möglichen Zeugen Ausschau halten und genau auf das Verhalten des vermeintlichen Opfers achten.
Fazit:
Frau Mussa-Amawi von Gutachten Amawi steht Ihnen bei Fragen und Problemen gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie auch bei anderen Themen wie beispielsweise der fairen Preisfindung für Oldtimer oder Youngtimer. Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen oder zur Terminvereinbarung anzurufen.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.