Weitere wichtige Fragen zum neuen Bußgeldkatalog
Ab wann ist der neue Bußgeldkatalog gültig?
Die neuen Regelungen wurden im Februar 2020 beschlossen und waren ab 28.04.2020 gültig, allerdings wurde die Gültigkeit in Bezug auf Fahrverbote ausgesetzt. Die neuen Regelungen für Fahrverbote und Geschwindigkeitsüberschreitungen sind am 09.11.2021 in Kraft getreten.
Gibt es einen Bußgeldrechner für den neuen Bußgeldkatalog?
Das entsprechende Bußgeld für einzelne Verstöße können im Bußgeldrechner vorab berechnet werden. Damit ist es möglich, sich auf anstehende Sanktionen vorzubereiten. Es werden bei der Berechnung nicht nur die Bußgelder sondern auch Punkte in Flensburg und eventuelle Fahrverbote (Führerscheinentzug) angegeben.
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Beim Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg werden Punkte für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im sogenannten Fahreignungssregister gespeichert. Die Höhe der Punkte richtet sich nach der Art des Vergehens.
Eine Übersicht dazu gibt es hier
Werden insgesamt 8 Punkte erreicht, wird der Führerschein entzogen. Aber keine Angst, die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto, sondern verfallen bzw. verjähren nach einer bestimmten Zeit. Dies ist abhängig, von der Art des Verstoßes.
Punkte, die vor der Reform von 2014 angefallen sind, verjähren noch nach den alten Fristen, d.h., dass Punkte, die für Ordnungswidrigkeiten erteilt wurden, nach 2 Jahren verjährten, nach 5 Jahren verfielen Punkte, die für Straftaten erteilt wurden und Punkte nach Straftaten mit Führerscheinentzug verjährten erst nach 10 Jahren.
Für alle nach dem 1.Mai 2014 angefallenen Punkte gibt es neue Verjährungsfristen:
• Die Punkte verfallen pro Verstoß einzeln!
• 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren
• 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren
• 3 Punkte verjähren nach 10 Jahren