Ein Verkehrsunfall kann schnell und unerwartet passieren. Viele Fahrzeughalter und Unfallbeteiligte wissen in so einem Fall nicht, was zu tun ist, welche Rechte sie haben und wer den entstandenen Schaden letztlich reguliert. Prinzipiell ist zuerst jedoch zu unterscheiden, wer von den Unfallbeteiligten Geschädigter und wer Verursacher des Unfalls ist. Jeder Fahrzeughalter, der unschuldig in einen Verkehrsunfall gerät, sollte seine Ansprüche nach Verkehrsunfall mithilfe eines Anwalts geltend machen. Die Kosten für den Anwalt muss die Versicherung des Schädigers übernehmen.
Für das Unfallgutachten einen Gutachter beauftragen
Ein Unfallgutachten benötigen Geschädigte, wenn die Regulierung des Haftpflichtschadens über die Versicherung des Unfallgegners erfolgen soll. Das Gutachten sollte nach Möglichkeit ein unabhängiger Sachverständiger, wie die Gutachter von gutachten-amawi.de, erstellen. Es muss Angaben zum aktuellen Fahrzeugwert, Fotos des Unfallschadens und Angaben zur Höhe des Schadens enthalten. Für Geschädigte, die Geld von der Versicherung haben möchten, führt in der Regel kein Weg an einem Unfallgutachten vorbei. Die damit verbundenen Kosten für den Gutachter trägt der Unfallverursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung. Wenn der Schaden am Fahrzeug beträchtlich ist, kann das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen wichtig für die Höhe der Schadensregulierung sein. Wer hingegen ein Sachverständigengutachten von einem Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers erstellen lässt, muss davon ausgehen, dass die Schadenssumme im Interesse des Versicherers kleiner ausfällt.
Nutzungsausfallentschädigung geltend machen
Neben den Kosten, die für die Reparatur des Unfallfahrzeugs entstehen, oder den Kosten, für den Ersatz des PKWs, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, können Geschädigte auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Das setzt lediglich voraus, dass kein Mietwagen in der Ausfallzeit benutzt wird.
Die Zahlung der Entschädigung erfolgt, wenn das eigene Auto wegen des Unfalls für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzbar ist, weil es sich in der Werkstatt befindet. Sie wird für die Dauer der Reparatur oder die Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs gezahlt. Wie hoch der Entschädigungsbetrag pro Tag ist, hängt vom Fahrzeugtyp ab. Je jünger und hochwertiger das geschädigte Fahrzeug, desto höher ist der Entschädigungsbetrag.
Wer nicht zwingend auf ein Auto angewiesen ist, weil alternativ öffentliche Verkehrsmittel, ein Fahrrad oder ein Zweitwagen zur Verfügung stehen, kann die Entschädigung für den Nutzungsausfall beantragen. Vor allem wenn die Schuldfrage am Unfall nicht eindeutig geklärt ist, kann die Nutzungsausfallentschädigung vorteilhafter als ein Mietwagen sein. Da gegnerische Versicherungen die Kosten für einen Mietwagen nur teilweise übernehmen, wenn dem Geschädigten ein Mitverschulden am Unfall nachzuweisen ist. Mehr zum Thema Nutzungsausfallentschädigung hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/nutzungsausfallentschaedigung
Die Auslagekosten geltend machen
Ist ein Unfall passiert, hat der Geschädigte in der Regel erhöhte Kosten für Telefon und Porto. Diese Kosten regulieren Versicherer mit einem Pauschalbetrag. Ohne detaillierte Nachweise zahlen die Versicherungen aktuell pauschal 25 Euro.
Weitere Ansprüche in Form von Auslagekosten können in Form von Kosten für das Abschleppen des Unfallfahrzeugs, Kosten für die Abmeldung und Anmeldung eines Neufahrzeugs, Kosten für die Entsorgung des Fahrzeugs, Kosten für Schäden am im Fahrzeug transportierten Gegenständen wie Laptop oder Kamera entstehen..
Solche Schäden und die damit verbundenen Kosten sind gegenüber dem Versicherer konkret einzeln mit Belegen nachzuweisen. Wenn der Hauptgeschädigte teilweise eine Mitschuld an dem Unfall trägt, werden die Ausfallkosten meist auch nur teilweise erstattet.
Etwas anders ist die Situation für den Verkehrsteilnehmer, der den Unfallschaden verursacht hat. Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht, werden im Rahmen der Haftpflichtversicherung nur die Schäden reguliert, die der Fahrzeughalter beim Unfallgegner verursacht hat (mehr zumn Thema Vollkaskoversicherung hier: http://www.bild.de/infos/kfz-versicherung/vollkasko/vollkasko-9011646.bild.html). Auf den anderen Schäden bleibt der Unfallverursacher sitzen. Hat er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, reguliert die Versicherung auch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Dafür erfolgt dann jedoch eine Höherstufung, was in Zukunft höhere Versicherungsprämien nach sich zieht.
Bei dem Text handelt es sich um keine anwaltliche Rechtsbelehrung.
1 Kommentar
Danke, dass Sie erklärt haben, wie Geschädigte einen Unfallbericht benötigen. Meine Frau hatte gerade einen Unfall, bei dem unser Auto demoliert wurde. Ich werde meiner Frau helfen, einen Unfallbericht zu bekommen, und wir werden alles tun, was wir können, um unser Auto zu reparieren.