Nach einem Verkehrsunfall treten in vielen Fällen Probleme mit der Schadensregulierung auf. Auch dann, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, wissen viele Geschädigte nicht, welche Ansprüche sie geltend machen können. Es geht dabei um Reparaturkosten, Leihwagen und mitunter sogar um die Wertminderung nach dem Unfall.
Reparaturkosten und Wertminderung nach Unfall
Rein rechtlich gesehen hat der Geschädigte nach einem Unfall einen Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Bei kleineren Schäden bis zu einem Wert von 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung einer Werkstatt als Schadensnachweis für die Versicherung aus. Bei größeren Schäden wird ein unabhängiger Gutachter bestellt. Dieser erfasst sämtliche Schäden am Fahrzeug und ermittelt die Reparaturkosten. Bei älteren Fahrzeugen übersteigen die Kosten für die Instandsetzung den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Die Versicherungen sprechen in dem Fall von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Geschädigten erhalten dann nicht die Reparaturkosten, sondern lediglich noch den Betrag, den das Fahrzeug vor dem Unfall an Wert hatte. Der Wert des Fahrzeugs wird anhand unabhängiger Listen relativ exakt ermittelt. Die Kosten für den Gutachter werden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Vorsicht ist geboten, wenn die gegnerische Versicherung einen Abwicklungsservice anbietet. Was praktisch und zuvorkommend klingt, ist in Wahrheit ein Versuch der Versicherungen ihre eigenen Kosten zu drücken – oft auf Kosten des Unfallgeschädigten (mehr dazu siehe hier: http://www.zeit.de/mobilitaet/2013-10/auto-unfall-versicherung).
Bei neueren Fahrzeugen tritt nach einem Unfall eine erhebliche Wertminderung ein. In solch einem Fall kann der Geschädigte eine Wertminderung nach einem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung fordern. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen. Nach einer Reparatur müssen immer noch optische oder technische Mängel offensichtlich sein, die den Wiederverkaufswert reduzieren. Des Weiteren muss ein Nachweis über aufwendige Richt- und Schweißarbeiten erbracht werden. In der Regel ist es so, dass eine Wertminderung nach Unfall nur für Fahrzeuge in Frage kommt, die jünger als fünf Jahre sind und die eine Laufleistung von weniger als 100.000 Kilometer haben.
Um auch bei älteren Fahrzeugen eine Wertminderung geltend zu machen, muss nachgewiesen werden, dass sich das Auto vor dem Unfall in einem hervorragenden Zustand befand. Dafür ist ein Nachweis eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich.
Anspruch auf Leihwagen nach Unfall
Da für das Schadensgutachten und die darauf folgende Reparatur immer eine gewisse Zeit benötigt wird, hat ein Geschädigter das Recht auf einen Leihwagen nach dem Unfall. Dies muss er bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Vor der Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung ist es auf keinen Fall ratsam, sich bei der nächstgelegenen Autovermietung, einen Leihwagen zu besorgen. Es ist zuvor zu klären, welche Kosten die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tatsächlich übernimmt. Oft knausern die Versicherungen beim Mietwagen. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist es so, dass sie lediglich die Kosten für einen Leihwagen übernehmen, der kleiner ist als das Fahrzeug, das der Geschädigte bei dem Unfall fuhr. Dadurch kann es passieren, dass der durch den Unfall geschädigte Fahrzeughalter einen Teil der Kosten für den Leihwagen aus eigener Tasche bezahlen muss (mehr dazu hier: http://www.experto.de/verbraucher/versicherung/autoversicherung/mietwagen-nach-unfall-was-zahlt-die-versicherung.html).
Wer nicht unbedingt einen Leihwagen benötigt, kann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Entschädigung für die Zeit verlangen, in der das eigene Auto aufgrund von Reparaturarbeiten nicht genutzt werden kann.
Nach einem Unfall die Ansprüche durchsetzen
Jeder Autofahrer, der an einem Unfall beteiligt ist, muss Angaben zu seiner Adresse und zu seiner Haftpflichtversicherung machen. Das gilt sowohl für den Unfallverursacher als auch für den, der durch den Unfall geschädigt wurde. Der Geschädigte muss sich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Vorteilhaft in diesem Zusammenhang ist eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung. Auch für den Geschädigten ist es sinnvoll, eine solche Versicherung über das Schadensereignis zu informieren. Insbesondere dann, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig zu klären ist, kommt es zu Problemen mit der Schadensregulierung. Das kann dazu führen, dass ein Verkehrsunfall zu einem Rechtsstreit führt.
Bei dem Text handelt es sich um keine anwaltliche Rechtsbelehrung.
Weitere Artikel zu dem Thema:
Ansprüche nach einem Unfall (1)
Ansprüche an die gegnerische Versicherung (1)
Ansprüche an die gegnerische Versicherung (2)
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
4 Kommentare
Gut zu wissen, dass ich einen Anspruch au einen Leihwagen habe. Ich war erst schockiert, wie ich nun noch meine Arbeit vollrichten sollte, da ich ein Auto brauche. Nun brauche ich nur noch eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle, die mir weiter hilft.
Super Artikel zum Thema [insert blog title or keyword]. Meine Schwester hat auch erst vor kurzem darüber geredet und mir empfohlen mich mehr darüber zu informieren.
Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Unfallschaden. Ein anderes Fahrzeug ist neulich gegen sein Auto gefahren, und das hintere Ende seines Wagens ist zertrümmert. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.
Interessant zu wissen, dass ein Unfall bei neuen Fahrzeugen einen Grund für die Wertminderung sein kann. Das ist ja nervig. Auf jeden Fall kann eine Begutachtung vom Sachverständiger vom Vorteil sein.