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Neuer Bußgeldkatalog – Höhere Strafen und mehr Punkte – Alles zum aktuellen Stand!

Seit April 2020 sollte eigentlich der neue Bußgeldkatalog gelten. Bezüglich der Fahrverbote gab es jedoch einen Formfehler, dieser Teil musste daher ausgesetzt werden. Nach vielen Verhandlungen hat sich nun die Verkehrsministerkonferenz auf neue Regelungen verständigt, die jetzt seit dem 9. November 2021 in Kraft getreten sind. Wichtige Punkte sind vor allem höhere Geldstrafen und mehr Punkte in Flensburg für Raser und Parksünder, es wird auch mehr Fahrverbote geben. Insgesamt geht die Tendenz dahin, dass Verkehrssünder zunächst am Geldbeutel gepackt werden sollen. Parken in zweiter Reihe kostet nun zum Beispiel mindestens 55 Euro, mit Unfallfolge sogar 110 Euro. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind wesentlich höher als zuvor. Bevor Sie unliebsame Überraschungen erleben, informieren Sie sich hier über die Neuregelung beim Bußgeldkatalog.

Das Wichtigste vorab

  • Raser werden durch drastische Erhöhungen der Bußgelder stärker bestraft bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Falschparker werden vor allem auf Geh- und Radwegen stärker zur Kasse gebeten.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder selbst die Rettungsgasse nutzt, wird stärker bestraft.
  • Radfahrer und Fußgänger werden durch die Neuregelungen stärker geschützt.
  • Einige Erleichterungen für Carsharing-Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge sind neu dazugekommen.

Welche Änderungen gibt es im neuen Bußgeldkatalog?

Die neuen Regelungen gelten seit 9. November 2021 und sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Dafür wurden vor allem die Bereiche Geschwindigkeitsüberschreitung und Rettungsgasse mit höheren Strafen belegt. In der Neuregelung wurden vor allem die Geldstraßen erhöht, Fahrverbote sind ebenfalls eher möglich als früher. Daneben wurden mit den neuen Regelungen die Bedingungen für Radfahrer und Carsharing verbessert.
Hier die Neuerungen und der aktuelle Stand im Einzelnen:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – ab 26 km/h zu schnell sind jetzt 180 Euro zu zahlen und es droht ein Fahrverbot

Geschwindigkeitüberschreitungen

Der neue Bußgeldkatalog weist für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts verschärfte Strafen auf. Schon wer 21 km/h zu schnell unterwegs ist, riskiert einen Punkt in Flensburg und wer 26 km/h zu schnell unterwegs ist, kann jetzt einen Monat Fahrverbot kassieren – in der Regel allerdings erst, wenn dies zum zweiten Mal innerhalb von 12 Monaten vorkommt. Dazu kommen 180 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Sobald man 31 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt man 260 Euro, bekommt einen Punkt in Flensburg und auf jeden Fall ein Fahrverbot für einen Monat.
Wird bis zu 10km/h zu schnell gefahren innerorts, sind jetzt 30 Euro fällig, bis 15km/h zu schnell sind es jetzt 50 Euro und bis 20 km/h zu schnell sind es jetzt 70 Euro. Damit wurden die bisherigen Bußgelder verdoppelt.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird schon ab 21 km/h zu schnell strafbar sein.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird schon ab 21 km/h zu schnell strafbar sein.

Außerhalb von Orten werden lt. neuem Bußgeldkatalog jetzt bereits ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein Punkt in Flensburg und 100 Euro Bußgeld, ab 26 km/h zu viel Geschwindigkeit ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro verhängt, dazu kann ein Monat Fahrverbot kommen, falls es die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 12 Monaten ist. Auch für zu schnelles Fahren außerhalb von Ortschaften wurden die Bußgelder verdoppelt bis zu einer Überschreitung von 20 km/h. Es sind jetzt 20 Euro für Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h, 40 Euro für Überschreitungen bis 15 km/h und 60 Euro für eine überhöhte Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h zu zahlen.

Geschwindigkeit außerhalb von Orten – ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt

Rettungsgasse – Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt!

Eine Rettungsgasse bilden ist Pflicht für Autofahrer. Wer keine Rettungsgasse bildet oder die Rettungsgasse sogar selbst zum Durchfahren nutzt, wird mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro bestraft. Außerdem wird ein Monat Fahrverbot verhängt und es gibt zwei Punkte in Flensburg.
Neu bei dieser Regelung ist nicht unbedingt die Höhe der Strafen, sondern, dass bisher nur dann bestraft wurde, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter oder zu einer Sachbeschädigung kam. Ab nun werden die Strafen auch verhängt, wenn keine Behinderung oder konkrete Gefahr verursacht wurde.

Bußgeld von mindestens 200 Euro für diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden.
Bußgeld von mindestens 200 Euro für diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden.

Härtere Strafen für Raser und Poser

Raser werden mit den Neuregelungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen (siehe oben) weitaus schneller und stärker zur Kasse gebeten. Aber auch die sogenannten „Auto-Poser“, die unnötig hin- und herfahren und dabei Menschen mit Lärm und Abgasen belästigen, werden jetzt höher bestraft. Bisher waren es 20 Euro Bußgeld, jetzt werden 100 Euro fällig.

Falschparken – Wer sich nicht an die Regeln hält, zahlt jetzt mehr!

Wer den Straßenverkehr durch Falschparken behindert, wird in Zukunft stärker zur Kasse gebeten. Dies gilt vor allem, wenn Radfahrer oder Fußgänger behindert werden.

Bußgeld für Parken auf Radwegen oder auf Gehwegen

Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen – also auf aufgemalten Radwegen auf der Straße – ist jetzt verboten. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt.
Verfügen Straßen über einen Radweg, ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen jetzt in Abstand von acht Metern verboten – ansonsten (ohne Radwege) gilt ein Abstand von fünf Metern.
Wer auf Geh- oder Radwegen hält oder parkt, bezahlt nun 55 Euro, bisher waren es nur 20 Euro. Wird jemand behindert oder gefährdet, wird es noch wesentlich teurer. Bis 110 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.

Bußgeld für Parken im Halteverbot oder Parkverbot

Allgemein ein Halteverbot zu missachten, kostet nun 20 Euro statt 10 Euro. Kommt es aufgrund des Haltens zu Behinderungen, sind es 35 Euro – statt früher 15 Euro.
Parken im Halteverbot wird ebenfalls teurer, es fallen nun statt 15 Euro bis zu 25 Euro an. Falls es durch das Parken zu einer Behinderung kommt oder falls das unrechtmäßige Parken länger als eine Stunde dauert, können bis zu 50 Euro Strafe anfallen, früher waren es lediglich 35 Euro.
Unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen kostet neu 35 Euro, früher waren es lediglich 15 Euro. Kommt es infolge des unerlaubten Parkens gar zu Behinderungen anderer, werden 55 Euro statt vorher 35 Euro fällig.

Bußgeld für Parken in zweiter Reihe

Früher wurde Parken und Halten in zweiter Reihe mit 20 Euro bestraft, jetzt sind es 55 Euro. Mit Behinderung, Gefährdung oder sogar Sachbeschädigung wird es noch teurer – es sind bis zu 110 Euro Strafe möglich und es droht ein Punkt in Flensburg.

Bußgeld für Parken in Feuerwehreinfahrten

Vor Feuerwehrzufahrten gilt generell ein absolutes Halteverbot, darin inbegriffen ist natürlich ein Parkverbot. Die Bußgelder reichen bis 65 Euro. Außerdem ist es möglich, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.

Bußgeld für Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen

Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte parkt, wird jetzt mit 55 Euro zur Kasse gebeten, früher waren es nur 35 Euro.

Bußgeld für Parken ohne Parkschein

Wenn Parkscheibe oder Parkschein fehlen oder wenn die Parkuhr abgelaufen ist, werden jetzt mindestens 20 Euro fällig. Je nach Dauer kann es auch bis zu 40 Euro (statt bisher 30 Euro) kosten.

Bußgeld für Parken auf ausgeschilderten Parkflächen für Elektrofahrzeuge

Parkflächen, die für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sind, dürfen auch nur von solchen Fahrzeugen genutzt werden. Dort unerlaubt zu parken kann 55 Euro Bußgeld kosten. Es ist jetzt erlaubt, solche Sonderparkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auszuweisen.

Nicht vergessen, die Zeit gut zu planen! Mit einem gültigen Parkschein sparen Sie Geld.
Nicht vergessen, die Zeit gut zu planen! Mit einem gültigen Parkschein sparen Sie Geld.

Neue weitere Bußgeldregelungen

Wer beim Ein- und Aussteigen nicht aufpasst, kann mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft werden. Falls es zu Sachbeschädigungen kommt, wären es 50 Euro.
Wer Gehwege, Radwege, Seitenstreifen oder Verkehrsinseln vorschriftswidrig nutzt, wird mit bis zu 55 Euro Bußgeld bestraft, früher waren es tatsächlich nur 10 Euro. Je nach Schweregrad können es sogar 100 Euro Bußgeld werden.
Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss jetzt mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Falls jemand gefährdet wird, verdoppelt sich die mögliche Strafe von früher 70 Euro auf 140 Euro, zusätzlich drohen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Radfahrern und Fußgängern werden mehr Rechte im Verkehr eingeräumt

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, ist beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Rollern innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerhalb von Ortschaften sind es 2 Meter. Bisher wurde lediglich ein ausreichender Abstand gefordert.
LKW müssen innerorts beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit einhalten, falls mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist. Wird dies nicht beachtet, drohen für den LKW Fahrer 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Der Grünpfeil an Ampeln zum Rechtsabbiegen gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder auf einem Radfahrstreifen. Es wird ab jetzt auch möglich sein, gesonderte Grünpfeile nur für Radfahrer einzurichten.
Neben Fahrradstraßen wird es die Möglichkeit geben, ganze Fahrradzonen einzurichten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In diesen Zonen darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden.
Lastenräder sollen im Straßenverkehr zukünftig mehr Raum bekommen. Es wurde beschlossen, dass Parkplätze und Ladeflächen für Lastenräder in Zukunft durch ein neues Symbol gekennzeichnet werden können, damit Be- und Entladen von Lastenrädern und deren Abstellen unkomplizierter möglich ist und keine Behinderungen hervorruft.
Allerdings haben Radfahrer in Zukunft nicht nur mehr Rechte im Straßenverkehr sondern es erwarten sie auch höhere Strafen bei Regelverstößen. Fährt ein Fahrradfahrer unerlaubt auf dem Bürgersteig, sind inzwischen 25 Euro Strafe statt früher 15 Euro zu zahlen. Gefährdet der Radfahrer dabei andere Verkehrsteilnehmer, so fallen 35 Euro statt vorher 25 Euro an

Carsharing wird mehr unterstützt

Es gibt ein neues Symbol, dass Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken erlaubt. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe soll solche gemeinsam genutzten Fahrzeuge kennzeichnen. Wer unerlaubt auf so ausgezeichneten Parkplätzen parkt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro bestraft werden.

Blitzer Apps sind illegal – Wer sie nutzt, wird bestraft!

Sowohl Navigationsgeräte als auch Handys bieten oft eine sogenannte „Blitzer“ Warnung. Es war schon vorher verboten, diese Warnfunktion in Navigationsgeräten zu nutzen (der Besitz solcher Geräte war und ist jedoch nicht verboten – nur die Nutzung!). Nun wurden auch explizit Handys und die entsprechenden Apps in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Wird die Warnfunktion genutzt, muss ein Bußgeld von 75 Euro gezahlt werden und es gibt einen Punkt in Flensburg. Allerdings wird es eher schwierig sein, die Nutzung einer solchen App zu kontrollieren. Die Polizei darf Fahrzeuge nicht ohne begründeten Verdacht durchsuchen und sie darf auch nicht aktiv ein Handy im Hinblick auf die Nutzung einer solchen App kontrollieren.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind übrigens die „Blitzer-Meldungen“ über Radiosender. Dies wird damit begründet, dass diese Meldungen wesentlich unpräziser seien im Hinblick auf den Standort der Blitzer und damit die Sicherheit erhöhen, da Autofahrer sich über einem größeren Zeitraum und in einem größeren Gebiet an die empfohlenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Weitere wichtige Fragen zum neuen Bußgeldkatalog

Ab wann ist der neue Bußgeldkatalog gültig?

Die neuen Regelungen wurden im Februar 2020 beschlossen und waren ab 28.04.2020 gültig, allerdings wurde die Gültigkeit in Bezug auf Fahrverbote ausgesetzt. Die neuen Regelungen für Fahrverbote und Geschwindigkeitsüberschreitungen sind am 09.11.2021 in Kraft getreten.

Gibt es einen Bußgeldrechner für den neuen Bußgeldkatalog?

Das entsprechende Bußgeld für einzelne Verstöße können im Bußgeldrechner vorab berechnet werden. Damit ist es möglich, sich auf anstehende Sanktionen vorzubereiten. Es werden bei der Berechnung nicht nur die Bußgelder sondern auch Punkte in Flensburg und eventuelle Fahrverbote (Führerscheinentzug) angegeben.

Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?

Beim Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg werden Punkte für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im sogenannten Fahreignungssregister gespeichert. Die Höhe der Punkte richtet sich nach der Art des Vergehens.

Werden insgesamt 8 Punkte erreicht, wird der Führerschein entzogen. Aber keine Angst, die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto, sondern verfallen bzw. verjähren nach einer bestimmten Zeit. Dies ist abhängig, von der Art des Verstoßes.
Punkte, die vor der Reform von 2014 angefallen sind, verjähren noch nach den alten Fristen, d.h., dass Punkte, die für Ordnungswidrigkeiten erteilt wurden, nach 2 Jahren verjährten, nach 5 Jahren verfielen Punkte, die für Straftaten erteilt wurden und Punkte nach Straftaten mit Führerscheinentzug verjährten erst nach 10 Jahren.

Für alle nach dem 1.Mai 2014 angefallenen Punkte gibt es neue Verjährungsfristen:

• Die Punkte verfallen pro Verstoß einzeln!
• 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren
• 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren
• 3 Punkte verjähren nach 10 Jahren

Fazit

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind kein Kavaliersdelikt. Je nach Höhe des Bußgeldes handelt es sich um Straftaten. Viele Autofahrer werden die neuen Bußgelder empfindlich im eigenen Geldbeutel spüren und ein vorübergehendes Fahrverbot bringt für viele Fahrer, die berufsbedingt mit dem Wagen unterwegs sein müssen, viele Nachteile mit sich.
Deshalb: Verhalten Sie sich Straßenverkehr umsichtig, halten Sie sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen und parken Sie nicht (auch nicht mal ganz kurz!) auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe. Die Bußgelder sind hoch! Die „mal eben schnell“ gekauften Brötchen können teuer werden.
Wir wünschen Ihnen in diesen Sinne eine stets sichere Fahrt! Und sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommen – wir sind als KFZ-Gutachter immer für Sie da!

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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Kfz-Meisterin

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