Ein Autounfall ist schnell passiert- und nicht immer ist man selbst an der Entstehung beteiligt. Nun setzt sich eine Maschinerie in Gang, bei der es schwer ist, den Überblick zu bewahren. Der Express berichtete vor zwei Tagen davon, mit welchen Tricks die Versicherungen versuchen, die Kosten im Schadensfall zu minimieren.
Die Redaktion des Express bezieht sich im Artikel auf einen aktuellen Bericht im Magazin “Finanztest” der Stiftung Warentest. Demnach kommt es häufig vor, dass sich die Versicherer direkt beim Geschädigten melden. Mitunter versprechen sie sogar noch am Unfallort umfassende Hilfe. Klingt gut, aber der Express erinnert daran: “(…) Ziel der Versicherer ist es nicht, dem Unfallopfer zu helfen, sondern die Entschädigung so niedrig wie möglich zu halten.”
Wichtigster Hinweis ist daher zunächst: nie die gegnerische Versicherung anrufen und Kontaktversuche durch diese abblocken.
Die eigenen Rechte gegenüber der Versicherung kennen und wahren
Wer sich unter dem Schock des Unfalls von der gegnerischen Versicherung kontaktieren lässt, verliert häufig Rechte. Denn die Versicherung übernimmt die Kontrolle über die Reparaturen und Sie als Geschädigter haben keine Übersicht darüber, was passiert und ob die Werkstatt gute Arbeit leistet.
Zu Ihren Rechten:
Sofern Sie keine Schuld am Unfallgeschehen trifft, gehört auch, dass Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen. Davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, denn in der Regel hat der geschulte Sachbearbeiter der Gegenseite einen großen Vorsprung an Know-how. Sie sollten daher nicht auf kompetente Beratung verzichten.
Auch ein Mietwagen gehört zu Ihren Rechten, denn Sie müssen mobil bleiben können. Dieser ist dann in jedem Fall Vollkasko versichert. Wenn Sie ihn nicht selbst nutzen können, etwa aufgrund von Verletzungen als Folge des Unfalls, darf eine dritte Person mit dem Wagen fahren. Auch dies muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Falls es nötig ist, Ihren Wagen vom Unfallort abzutransportieren, so ist die Versicherung des Unfallverursachers ebenfalls verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen. “Selbst wenn die Heimatwerkstatt des Unfallopfers bis zu 120 Kilometer entfernt liegt, muss der Wagen dorthin gebracht werden”.
Auch beim Gutachten ist Vorsicht angesagt
Natürlich möchte die Versicherung auch über die Gutachten die Kontrolle behalten. Sie sollten aber auf einen unabhängigen Sachverständigen bestehen. Auch dies ist Ihr gutes Recht und die Versicherung der gegnerischen Seite muss die anfallenden Kosten begleichen. Wichtig bei der Auswahl des Gutachters: seien Sie sich darüber im Klaren, dass der Begriff “KfZ-Sachverständiger” nicht geschützt ist- jeder kann sich so nennen. Achten Sie daher stets darauf, dass Sie sich wirklich an einen unabhängigen KfZ-Meister wenden, der ein Gutachten professionell und kompetent erstellen kann.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.