Wie kann ein abgemeldetes Fahrzeug sicher und legal im Straßenverkehr bewegt werden? Die Lösung ist das Überführungskennzeichen – ein speziell für diesen Zweck geschaffenes Kurzzeitkennzeichen. Ob Sie ein neu gekauftes Fahrzeug nach Hause überführen, eine Probefahrt machen oder ein Auto zur Hauptuntersuchung bringen wollen – das Überführungskennzeichen bietet eine flexible Möglichkeit, Fahrzeuge ohne dauerhafte Zulassung zu bewegen. Es gibt verschiedene Arten wie Kurzzeit-, Ausfuhr- oder rote Händlerkennzeichen, je nach Verwendungszweck und Gültigkeitsdauer. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Beantragung, die Kosten und die Einsatzmöglichkeiten des Überführungskennzeichens.
Das Wichtigste in Kurzform
Ein Überführungskennzeichen erlaubt die temporäre Nutzung abgemeldeter Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Es gibt verschiedene Arten von Überführungskennzeichen: Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und rote Händlerkennzeichen.
Die Kosten variieren je nach Kennzeichenart und Gültigkeitsdauer; Kurzzeitkennzeichen sind meist günstiger als Ausfuhr- oder rote Kennzeichen.
Für die Beantragung sind Dokumente wie Personalausweis, Versicherungsnachweis und gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile die Möglichkeit der Online-Beantragung an.
Definition: Überführungskennzeichen
Ein Überführungskennzeichen ist ein temporäres Kfz-Kennzeichen, das für die kurzzeitige Nutzung eines abgemeldeten oder nicht zugelassenen Fahrzeugs im Straßenverkehr verwendet wird. Es dient als Oberbegriff für verschiedene Arten von Kennzeichen, darunter das Kurzzeitkennzeichen, das Zoll- und Ausfuhrkennzeichen oder das rote Kennzeichen.
Überführungskennzeichen – Kurzzeitkennzeichen
Diese Form des Überführungskennzeichens ist die meist verwendete Form und wird auch als Tageskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen bezeichnet. Es ist für Überführungen innerhalb Deutschlands gedacht und für maximal fünf Tage gültig und für Privatpersonen geeignet.
Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen
Dieses Kennzeichen wird für den Import oder Export von Fahrzeugen aus dem oder ins Ausland verwendet. Es hat eine Gültigkeit von mindestens 14 Tagen und kann bei Bedarf verlängert werden.
Rotes Überführungskennzeichen
Diese sind ausschließlich für Händler und Werkstätten bestimmt und haben eine Gültigkeit von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Wofür braucht man ein Überführungskennzeichen?
Transport eines gekauften Fahrzeugs
Haben Sie ein Fahrzeug in einer anderen Stadt oder im Ausland erworben, das noch keine Zulassung besitzt oder abgemeldet ist, benötigen Sie ein Überführungskennzeichen, um es nach Hause zu überführen.
Probefahrten
Für Probefahrten, z.B. beim Autohändler, wo das Fahrzeug noch keine dauerhafte Zulassung besitzt, ist ein Überführungskennzeichen erforderlich.
Prüfungsfahrten
Wenn ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (TÜV) oder zu einem Gutachter gebracht werden muss, ermöglicht das Überführungskennzeichen die legale Fahrt dorthin.
Import und Export von Fahrzeugen
Beim grenzüberschreitenden Fahrzeugtransfer, insbesondere in Nicht-EU-Länder, ist ein Überführungskennzeichen notwendig, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Innerhalb Deutschlands und der EU wird für kürzere Überführungen häufig das Kurzzeitkennzeichen genutzt. Für Überführungen in Länder außerhalb der EU wird hingegen ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Autohändler und Werkstätten verwenden meist ein rotes Überführungskennzeichen für Probe-, Prüf- oder Überführungsfahrten.
Ein Überführungskennzeichen ermöglicht die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme am Straßenverkehr für Fahrzeuge ohne dauerhafte Zulassung. Es bietet dabei nicht nur ausreichenden Versicherungsschutz, sondern auch flexible Nutzungsmöglichkeiten für kurzfristige Überführungen ohne feste Anmeldung. So sorgt das Überführungskennzeichen dafür, dass Fahrzeuge – sei es für private Zwecke, den Handel oder für Im- und Export – sicher und legal bewegt werden können. Planen Sie, Ihr Fahrzeug zu verkaufen? Lassen Sie sich von uns ein umfassendes und präzises Wertgutachten anfertigen! Damit sind Sie beim Verkauf auf der sicheren Seite.
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Für ein Überführungskennzeichnen können aufgrund der jeweiligen Art und der Gültigkeitsdauer Kosten anfallen.
Die Kosten für ein Überführungskennzeichen hängen von der Art des Kennzeichens und dessen Gültigkeitsdauer ab. Grundsätzlich entstehen Gebühren für die Bearbeitung durch die Zulassungsstelle, die Prägung des Kennzeichens und eine Versicherung. Hier eine Übersicht der typischen Kosten.
Kosten: Kurzzeitkennzeichen (für Überführungen innerhalb Deutschlands/EU)
Bearbeitungsgebühr der Zulassungsstelle: 10 bis 12 Euro
Kosten für die Prägung des Kennzeichens: 15 bis 25 Euro
Versicherungskosten: 30 bis 130 Euro für eine Kfz-Haftpflichtversicherung
Gesamtkosten: In der Regel zwischen 55 und 167 Euro
Kosten: Ausfuhrkennzeichen (für Überführungen außerhalb der EU)
Verwaltungsgebühren: Höher als bei Kurzzeitkennzeichen
Versicherungskosten (abhängig von der Dauer):
15 Tage: 60 bis 70 Euro
30 Tage: ca. 75 Euro
3 Monate: ca. 500 Euro
1 Jahr: 1.800 bis 2.000 Euro
Gesamtkosten: Deutlich höher als beim Kurzzeitkennzeichen und können je nach Gültigkeit zwischen ca. 100 Euro und über 2.000 Euro liegen
Kosten: Rotes Überführungskennzeichen
Zulassungsgebühr: Zwischen 25 und 250 Euro, je nach Zulassungsstelle; im Durchschnitt etwa 100 Euro pro Jahr
Kennzeichenprägung: 10 bis 20 Euro
Kfz-Steuer: 191,73 Euro jährlich für Pkw, 46,02 Euro für Motorräder
Versicherung: Ab 495 Euro jährlich, kann je nach Versicherung und Nutzungsart teurer sein
Gesamtkosten: Zwischen ca. 725 und 2.000 Euro jährlich, abhängig von Region und spezifischen Konditionen.
Weitere Faktoren wie die Region und Art des Fahrzeugs können die Kosten beeinflussen. So sind die Kosten für Überführungskennzeichen für Motorräder und Anhänger oft etwa halb so hoch wie die für PKW. Einige Versicherungen bieten zudem an, die Kosten für ein Überführungskennzeichen zu übernehmen, wenn das Fahrzeug anschließend bei ihnen versichert wird.
Überführungskennzeichen beantragen – so geht’s
Bei einer Beantragung eines Überführungskennzeichens müssen einige Schritte befolgt werden.
Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:
Zuständige Zulassungsstelle auswählen: Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Wohnortes oder des Ortes, wo das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Notwendige Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie folgende Dokumente vor:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
Bei gewerblicher Nutzung: Gewerbenachweis
Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag persönlich bei der Zulassungsstelle ein oder nutzen Sie – falls angeboten – die Online-Beantragung.
Gebühren bezahlen: Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr (ca. 10-15 Euro) sowie die Kosten für die Kennzeichenprägung (ca. 15-20 Euro).
Kennzeichen prägen lassen: Gehen Sie mit dem ausgestellten Schriftstück zur Prägestelle und lassen Sie das Kennzeichen prägen.
Zulassungsstempel erhalten: Bringen Sie das geprägte Kennzeichen zurück zur Zulassungsstelle, um den amtlichen Stempel aufdrucken zu lassen.
Versicherungsschutz sicherstellen: Schließen Sie für die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens eine Kurzzeitversicherung ab.
Überführungskennzeichen online?
Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen auch eine Online-Beantragung an, bei der Sie die erforderlichen Dokumente digital einreichen können. Informieren Sie sich am besten vorab auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde über den genauen Ablauf und die Verfügbarkeit dieser Option. Das Land NRW bietet dafür dieses Online-Portal.
Fazit
Ein Überführungskennzeichen ist eine praktische und notwendige Lösung für die sichere und legale Nutzung nicht zugelassener Fahrzeuge im Straßenverkehr – sei es für den Transport eines gekauften Fahrzeugs, Probefahrten, Prüfungsfahrten oder internationale Überführungen. Je nach Bedarf stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung, von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen bis hin zum roten Händlerkennzeichen. Die Beantragung ist unkompliziert und kann oft auch online durchgeführt werden. Die anfallenden Kosten variieren je nach Kennzeichenart, Versicherungsumfang und Fahrzeugtyp, bieten aber in jedem Fall eine flexible Möglichkeit, Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum im Verkehr zu nutzen. So gewährleistet das Überführungskennzeichen rechtlichen Schutz und Versicherungssicherheit – ideal für Privatpersonen und gewerbliche Nutzer gleichermaßen.
Wer kann ein Überführungskennzeichen beantragen?
Überführungskennzeichen wie das Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen beantragt werden. Das rote Überführungskennzeichen ist hingegen ausschließlich gewerblichen Nutzern wie Autohändlern und Werkstätten vorbehalten.
Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?
Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Kennzeichenart: Kurzzeitkennzeichen sind für bis zu 5 Tage gültig, Ausfuhrkennzeichen ab 14 Tagen, und rote Kennzeichen sind in der Regel für ein Jahr gültig.
Was passiert, wenn die Gültigkeit des Überführungskennzeichens abläuft?
Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden. Es muss dann entweder dauerhaft zugelassen, erneut überführt oder – je nach Kennzeichenart – das Kennzeichen verlängert werden, wie etwa beim roten Händlerkennzeichen.
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