Was kostet ein Überführungskennzeichen?

Für ein Überführungskennzeichnen können aufgrund der jeweiligen Art und der Gültigkeitsdauer Kosten anfallen.
Die Kosten für ein Überführungskennzeichen hängen von der Art des Kennzeichens und dessen Gültigkeitsdauer ab. Grundsätzlich entstehen Gebühren für die Bearbeitung durch die Zulassungsstelle, die Prägung des Kennzeichens und eine Versicherung. Hier eine Übersicht der typischen Kosten.
Kosten: Kurzzeitkennzeichen (für Überführungen innerhalb Deutschlands/EU)
- Bearbeitungsgebühr der Zulassungsstelle: 10 bis 12 Euro
- Kosten für die Prägung des Kennzeichens: 15 bis 25 Euro
- Versicherungskosten: 30 bis 130 Euro für eine Kfz-Haftpflichtversicherung
Gesamtkosten: In der Regel zwischen 55 und 167 Euro
Kosten: Ausfuhrkennzeichen (für Überführungen außerhalb der EU)
- Verwaltungsgebühren: Höher als bei Kurzzeitkennzeichen
- Versicherungskosten (abhängig von der Dauer):
- 15 Tage: 60 bis 70 Euro
- 30 Tage: ca. 75 Euro
- 3 Monate: ca. 500 Euro
- 1 Jahr: 1.800 bis 2.000 Euro
Gesamtkosten: Deutlich höher als beim Kurzzeitkennzeichen und können je nach Gültigkeit zwischen ca. 100 Euro und über 2.000 Euro liegen
Kosten: Rotes Überführungskennzeichen
- Zulassungsgebühr: Zwischen 25 und 250 Euro, je nach Zulassungsstelle; im Durchschnitt etwa 100 Euro pro Jahr
- Kennzeichenprägung: 10 bis 20 Euro
- Kfz-Steuer: 191,73 Euro jährlich für Pkw, 46,02 Euro für Motorräder
- Versicherung: Ab 495 Euro jährlich, kann je nach Versicherung und Nutzungsart teurer sein
Gesamtkosten: Zwischen ca. 725 und 2.000 Euro jährlich, abhängig von Region und spezifischen Konditionen.
Weitere Faktoren wie die Region und Art des Fahrzeugs können die Kosten beeinflussen. So sind die Kosten für Überführungskennzeichen für Motorräder und Anhänger oft etwa halb so hoch wie die für PKW. Einige Versicherungen bieten zudem an, die Kosten für ein Überführungskennzeichen zu übernehmen, wenn das Fahrzeug anschließend bei ihnen versichert wird.
Überführungskennzeichen beantragen – so geht’s

Bei einer Beantragung eines Überführungskennzeichens müssen einige Schritte befolgt werden.
Um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:
- Zuständige Zulassungsstelle auswählen: Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Wohnortes oder des Ortes, wo das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
- Notwendige Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie folgende Dokumente vor:
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- Bei gewerblicher Nutzung: Gewerbenachweis
- Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag persönlich bei der Zulassungsstelle ein oder nutzen Sie – falls angeboten – die Online-Beantragung.
- Gebühren bezahlen: Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr (ca. 10-15 Euro) sowie die Kosten für die Kennzeichenprägung (ca. 15-20 Euro).
- Kennzeichen prägen lassen: Gehen Sie mit dem ausgestellten Schriftstück zur Prägestelle und lassen Sie das Kennzeichen prägen.
- Zulassungsstempel erhalten: Bringen Sie das geprägte Kennzeichen zurück zur Zulassungsstelle, um den amtlichen Stempel aufdrucken zu lassen.
- Versicherungsschutz sicherstellen: Schließen Sie für die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens eine Kurzzeitversicherung ab.
Überführungskennzeichen online?
Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen auch eine Online-Beantragung an, bei der Sie die erforderlichen Dokumente digital einreichen können. Informieren Sie sich am besten vorab auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde über den genauen Ablauf und die Verfügbarkeit dieser Option. Das Land NRW bietet dafür dieses Online-Portal.