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StVO Änderungen 2017 und Bußgeldkatalog 2017 Änderungen – Neue Verkehrsregeln in Deutschland und im Ausland

In Deutschland ist es keine Seltenheit: Mit dem Anbruch des neuen Jahres kommen neue Verkehrsgesetze. Um nicht unnötige Strafen zu kassieren, sollten Sie sich über neue Verkehrsgesetze und Bußgelder informieren.

Bußgeldkatalog 2017: Da drohen härtere Strafen und höhere Kosten

Änderungen: Bußgeld für Parkverstöße

Achten Sie zukünftig noch besser darauf, wo Sie parken: Das Bußgeld für Parkverstöße erhöht sich um fünf Euro. Somit zahlen Sie nun zehn Euro dann, wenn ein Parkticket um 30 Minuten überschritten wurde. Bei einer Überschreitung von einer Stunde liegt das Bußgeld schon bei 15 Euro. 35 Euro werden fällig, wenn Sie zum Beispiel vor einer Feuerwehrzufahrt oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz stehen.

Handyverbot am Steuer wird ausgeweitet

Das Handyverbot am Steuer wird ausgeweitet, so sind 2017 einige Gesetzesänderungen im Gespräch. Zukünftig sollen auch Tablets am Steuer verboten werden.

Vorsicht: So funktioniert die Rettungsgasse

Es gibt unzählige Erste-Hilfe-Verzögerungen, weil die Rettungsgasse nach einem Unfall nicht durchfahrbar ist. Zukünftig soll eine neue Regelung zur Rettungsgasse Hilfe für Sanitäter und Polizisten schaffen. Schon bei stockendem Verkehr sind sie verpflichtet, eine Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen frei zu halten. Das heißt, dass bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den danebenliegenden Spuren die Rettungsgasse gebildet werden muss.

Mehr 30er Zonen vor Schulen und Kitas: Änderungen der Abläufe

Bisher mussten die Behörden bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen darstellen, dass Unfallschwerpunkte vorliegen. Nun sind diese Nachweise nicht mehr erforderlich. Wir können damit rechnen, dass zukünftig deutlich mehr 30er-Zonen die Straßen vor Schulen, Kindertagesstätten und Altenheimen sicherer machen.

Gesetzesänderung für Radfahrer: Verkehrsampeln für Fahrverkehr

Bisher galt: Die Fußgängerampel zeigt an, wie Radfahrer sich zu verhalten haben, wenn es keine extra Radfahrerampel gibt. Ab 2017 ändert sich die Reglung: Gibt es keine Fahrradampel, regelt die Fahrbahnampel für den Autoverkehr den Fahrweg. Die Fußgängerampel darf nur dann genutzt werden, wenn sie eindeutig ein Fahrradsymbol anzeigt.

Gesetzesänderung für Radfahrer: Einbahnstraßen

Als Fahrradfahrer kennen wir Zusatzzeichen, die eine Nutzung von Einbahnstraßen gegen die Verkehrsrichtung ausweist, nicht immer waren diese bisher vorhanden. Das ändert sich 2017: Ist kein Zusatzteichen vorhanden, gilt immer die Regelung in der Einbahnstraße, an die sich auch der Autoverkehr halten muss.

StVO für E-Bikes: Schild sorgt für Verwirrung

2017 wird ein neues Schild auf deutschen Straßen auftauchen: „E-Bikes erlaubt“. Das Schild ist irreführend. Bisher sind Elektrofahrräder mit 25km/h auf Fahrradwegen erlaubt, alle E-Bikes bis 45km/h dürfen dort nicht fahren. Das bleibt auch so. Das Schild richtet sich an Elektro-Mofas und  -Scooter. Diese gibt es aber in Deutschland kaum.

Verkehrsregeln im Ausland: Das ändert sich 2017

Höhere Bußgelder in Italien und in den Niederlanden werden für Verkehrssünder fällig. In Italien wird zudem das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mit dem Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten bestraft. In Frankreich müssen Motorradfahrer nun mit Handschuhen fahren.

Bußgeldkatalog 2017

Sie sind unsicher in Bußgeldregelungen oder möchten sich über weitere Änderungen in den Straßenverkehrsregeln informieren? Hier  finden Sie den neuen Bußgeldkataolg im Überblick sowie einen Bußgeldrechner für alle Sparten des Verkehrsrecht.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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