Das neue Jahr hält einige Änderungen für Autofahrer bereit, darunter steigende Benzin- und Dieselpreise und mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. Nachstehend erfahren Sie, ob Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, wie Sie Ihren Verbandskasten aufrüsten und welche weiteren Neuregelungen im Straßenverkehr ebenfalls eine Rolle spielen.
Das Wichtigste in Kurzform
- Die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung begünstigt einen Anstieg der Diesel- und Benzinpreise.
- Ab 2022 müssen zwei Masken im Verbandskasten enthalten sein.
- Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis 31.12.1998 ausgestellte Papierführerscheine austauschen lassen.
- Die Rechte der Verbraucher beim Gebrauchtwagenkauf wurden gestärkt.
- Die Innovationsprämie für E-Fahrzeuge bleibt erhalten.
Nächste Stufe der CO₂-Steuer: Diesel- und Benzinpreise steigen
Mit Jahresbeginn stieg die CO₂-Abgabe von bisher 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne und führte in der Folge zu einer deutlichen Verteuerung bei Diesel und Benzin. An der Zapfsäule sehen sich Autofahrer mit einem Preisanstieg von rund 8,5 Cent pro Liter für Benzin und 9,5 Cent pro Liter für Diesel konfrontiert. Grundsätzlich hängt die Entwicklung der Spritpreise in erster Linie vom Ölpreis ab, der steigende CO₂-Preis ist jedoch ebenfalls ein wichtiger Faktor. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, dass auf Dieselfahrer möglicherweise eine weitere Kostensteigerung zukommt. Dort ist zu lesen, dass Diesel steuerlich an den Benzin-Steuersatz angepasst werden soll. Dies würde bedeuten, dass für Diesel mit einem weiteren Preisanstieg von rund 18 Cent zu rechnen ist.
Maskenpflicht im Verbandskasten: Änderung der DIN-Norm geplant
Was in einem Verbandskasten enthalten sein muss, ist durch die DIN-Norm 13164 klar geregelt. Im Januar wurde eine veränderte Fassung veröffentlicht, die ab Februar 2022 gültig wird. Zukünftig müssen zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Ergänzen Sie die Masken oder kaufen Sie einen neuen Verbandskasten, damit Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht mit der Zahlung eines Bußgeldes konfrontiert werden.
Bis 2033 müssen rund 43 Millionen Deutsche nach und nach die alten Papier-Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare im Scheckkartenformat tauschen. Mit dem neuen Jahr sind Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch alter Papier-Führerscheine verpflichtet, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Ursprünglich galt für diesen Personenkreis eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022, inzwischen soll jedoch ein längerer Austausch möglich sein. Diesen Entschluss fasste die Verkehrsministerkonferenz aufgrund der coronabedingten Engpässe, mit denen in zahlreichen Fahrerlaubnisbehörden zu rechnen ist. Da bei vielen Ämtern derzeit eingeschränkte Öffnungszeiten gelten, ist eine Fristverlängerung bis 19. Juli 2022 vorgesehen. Die Ordnungsbehörden sind angewiesen, bis zu diesem Zeitpunkt keine Bußgelder zu verhängen.
Führerschein: Umtausch beginnt 2022

Verschärfte Förderrichtlinien für Plug-in-Hybride
Die staatliche Förderung beim Kauf von Plug-in-Hybriden steht bereits seit einiger Zeit in der Kritik. Ab Herbst 2022 soll eine Verschärfung der bisherigen Förderrichtlinien in Kraft treten, die eine Förderung nur noch bei rein elektrisch erzielbarer Reichweite von mindestens 60 km (bisher: 40 km) vorsieht. Eine Ausnahme gilt jedoch für Plug-in-Hybride, die weniger als 50 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen. In diesem Fall kann die Förderung auch bei weniger als 60 km Reichweite erfolgen. Laut dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungsparteien ist für den 01. August 2023 eine weitere Anpassung der Mindestreichweite auf dann mindestens 80 km vorgesehen. Spätestens ab 2025 soll die Prämie vollständig entfallen.
Gute Nachricht für E-Fahrzeug-Käufer: Innovationsprämie bleibt erhalten
Die eigentlich bis 31. Dezember 2021 befristete Innovationsprämie wird bis Ende 2022 verlängert. Wenn Sie einen rein elektrisch betriebenen Neuwagen kaufen, können Sie somit weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 9.570 Euro in Anspruch nehmen, bei Plug-in-Hybriden liegt die maximale Förderung bei 6.750 Euro.
Nutzer von E-Fahrzeugen profitieren von eingesparten CO₂-Emissionen
Seit 01. Januar 2022 bietet sich Haltern von rein elektrischen Fahrzeugen die Möglichkeit, eingesparte CO₂-Emissionen an Unternehmen zu verkaufen. Dazu wurde für E-Autos eine pauschale Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) eingeführt. Viele Unternehmen wie beispielsweise Mineralölunternehmen mussten bei Überschreitung bestimmter CO₂-Grenzwerte hohe Strafen zahlen und können diesen Forderungen durch den Kauf von THG-Quoten nun entgehen. Dies bietet Haltern die Möglichkeit, mehrere Hundert Euro pro Jahr zu verdienen.
In der EU müssen die Hersteller ab dem 06. Juli 2022 bei der Typzulassung von neuen Fahrzeugen die Pflicht zur Ausstattung mit mindestens neun Assistenzsystemen beachten. Dazu gehören beispielsweise
- intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Notbremsassistent
- Müdigkeitsassistent
- Rückfahrassistent
Ab 2022 ist für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Transporter, Lkw) zudem ein Abbiegeassistent vorgeschrieben.
Pflicht für Assistenzsysteme bei Neuwagen

Mehr Rechte beim Gebrauchtwagenkauf
Ab dem 01. Januar 2022 gilt eine Reform des deutschen Kaufrechts, von der insbesondere die Käufer von Gebrauchtwagen profitieren. Zukünftig müssen Händler bei Mängeln haften, die innerhalb von 12 Monaten auftreten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass innerhalb dieses Zeitraums auftretende Probleme bereits beim Kauf bestanden und stärkte daher die Rechte der Verbraucher. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer dazu verpflichtet, einen entsprechenden Beweis zu erbringen, dass Schäden oder Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren.
Welche Änderungen kommen auf Fahranfänger zu?
Die neue Bundesregierung plant, das Alter für begleitetes Fahren von 17 auf 16 Jahre abzuändern, ein konkreter Termin für die neue Regelung ist bisher jedoch noch nicht bekannt. Bei einer weiteren Regelung gibt es jedoch bereits konkrete Pläne. Aufgrund der hohen Anzahl von Unfällen, an denen Fahranfänger beteiligt sind, soll die Probezeit nach den Plänen der Verkehrsminister von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Allerdings soll eine Verkürzung um ein Jahr erfolgen, wenn Fahranfänger zwei freiwillige Feedbackfahrten von je 90 Minuten absolvieren. Diese Fahrten sollen frühestens vier Monate nach Erhalt des Führerscheins möglich sein.
Benachbartes Ausland: Temposündern drohen harte Strafen
Auch im benachbarten Ausland sind im neuen Jahr Änderungen für Autofahrer zu beachten. Raser erwartet in Polen ein deutlich höheres Bußgeld und auch in den Niederlanden müssen Sie bei Verkehrsverstößen tiefer in die Tasche greifen. Wiederholungstätern und bei extremer Raserei drohen in Österreich besonders drastische Strafen, in diesen Fällen kann die Polizei das betreffende Fahrzeug beschlagnahmen.
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Fazit
Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit den neuen Regelungen befassen, damit Sie mögliche Probleme wie beispielsweise einen unvollständigen Verbandskasten zuverlässig vermeiden können. Welche weiteren Änderungen für Autofahrer die neue Bundesregierung zusätzlich plant, ist derzeit noch nicht absehbar. Sie haben Fragen zu Themen wie Schadensregulierung oder Unfallgutachten? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.