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Überholverbot: Wann darf man nicht überholen

Wissen Sie genau, wann Sie zum Überholen ansetzen dürfen und wann die StVO dies strikt untersagt? Ein Überholverbot dient primär der Sicherheit auf unübersichtlichen oder engen Straßenabschnitten und soll gefährliche Kollisionen im Gegenverkehr verhindern. Wer ein solches Verbot missachtet, setzt nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. In vielen Situationen greift die Regelung sogar ganz ohne explizite Beschilderung, etwa bei schwierigen Witterungsbedingungen. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Schilder sowie die Konsequenzen bei Verstößen.

Das Wichtigste vorab in Kürze

  • Das Verkehrszeichen 276 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen anderer mehrspuriger Kfz.
  • Überholverbote gelten auch ohne Schild bei unklarer Verkehrslage oder unzureichender Sichtweite.
  • Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mofas dürfen trotz Verbot oft überholt werden (Abstand beachten!).
  • Verstöße führen zu Bußgeldern ab 70 € und mindestens einem Punkt in Flensburg.
  • Nach einem Unfall beim Überholen ist eine professionelle Beweissicherung durch ein Gutachten essenziell.

Was bedeutet ein Überholverbot?

Ein Überholverbot ist eine verkehrsrechtliche Anordnung, die es Fahrzeugführern untersagt, langsamere Fahrzeuge während der Fahrt zu passieren. Es dient der Gefahrenabwehr an Stellen, an denen ein Überholvorgang aufgrund der Straßenführung oder der Verkehrsdichte zu riskant wäre. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für einen flüssigen und sicheren Verkehrsablauf unerlässlich. Verstöße gegen diese Anordnungen werden im Bußgeldkatalog streng sanktioniert, da sie häufig zu schweren Unfällen führen. Ein bestehendes Verbot entbindet den Fahrer zudem nicht von der Pflicht, die allgemeine Verkehrslage stets im Blick zu behalten.

Definition laut Straßenverkehrsordnung

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Überholen in § 5 geregelt, wobei ein Überholverbot die Ausnahme vom allgemeinen Recht zum Überholen darstellt. Grundsätzlich darf nur überholt werden, wenn die gesamte Überholstrecke frei einsehbar ist und eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann. Ein Verbot untersagt diesen Vorgang explizit für bestimmte Fahrzeuggruppen oder unter spezifischen Bedingungen. Es gilt dabei nicht nur das Passieren von fahrenden, sondern auch von langsam rollenden Fahrzeugen als Überholen. Die StVO unterscheidet hierbei präzise zwischen der Beschilderung und allgemeinen Verhaltensregeln. Das Ziel ist es, riskante Manöver in kritischen Zonen von vornherein zu unterbinden.

Unterschied zwischen allgemeinem Überholverbot und situationsbedingtem Überholverbot

Das allgemeine Überholverbot wird durch ortsfeste oder mobile Verkehrszeichen dauerhaft oder zeitweise für einen bestimmten Streckenabschnitt angeordnet. Im Gegensatz dazu ergibt sich ein situationsbedingtes Überholverbot aus der aktuellen Lage, ohne dass ein Schild vorhanden sein muss. Dies ist beispielsweise bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall der Fall, wenn die Sichtweite stark eingeschränkt ist. Auch an engen Stellen, an denen der Seitenabstand (innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m) nicht eingehalten werden kann, greift dieses implizite Verbot. Fahrer müssen in solchen Momenten eigenverantwortlich entscheiden, ob ein Manöver sicher durchführbar ist. Die rechtliche Bindung ist in beiden Fällen gleichermaßen vorhanden und verpflichtend.

Typische Einsatzbereiche

Überholverbote finden sich häufig an Unfallschwerpunkten oder auf Streckenabschnitten mit eingeschränkter Übersichtlichkeit. Dazu gehören insbesondere Kurvenbereiche, Bergkuppen oder Strecken mit schmaler Fahrbahnführung, die keinen sicheren Begegnungsverkehr zulassen. Auch im Bereich von Baustellen werden oft temporäre Verbote eingerichtet, um die Sicherheit der Arbeiter und der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In Tunneln oder auf Brücken sind diese Regelungen ebenfalls Standard, um Kettenreaktionen bei Unfällen zu vermeiden. Schulen und Kindergärten stellen weitere sensible Zonen dar, in denen Überholmanöver oft durch Beschilderung unterbunden werden. Die räumliche Begrenzung wird meist durch Aufhebungszeichen oder die nächste Einmündung definiert.

Welche Verkehrszeichen zeigen ein Überholverbot an?

Die visuelle Kommunikation durch Verkehrszeichen ist das wichtigste Mittel, um ein Überholverbot im Straßenraum anzuzeigen. Diese Schilder sind kreisrund, haben einen roten Rand und zeigen stilisierte Fahrzeuge, die den Geltungsbereich verdeutlichen. Sie müssen für jeden Verkehrsteilnehmer gut sichtbar aufgestellt sein, um ihre Rechtskraft zu entfalten. In der Regel beginnt das Verbot direkt am Standort des Schildes und gilt bis zur Aufhebung. Ignorieren dieser Zeichen führt unmittelbar zu einem Regelsatz im Bußgeldkatalog.

Verkehrszeichen 276 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge

Das Verkehrszeichen 276 ist das wohl bekannteste Schild und zeigt ein rotes Auto neben einem schwarzen Auto auf weißem Grund. Es verbietet Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder ohne Beiwagen dürfen hingegen weiterhin überholt werden, sofern der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Dieses Zeichen richtet sich somit an Pkw-Fahrer, Motorradfahrer und Lkw-Fahrer gleichermaßen. Es wird oft dort eingesetzt, wo die Fahrbahnbreite für ein sicheres Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen nicht ausreicht. Die Missachtung dieses Zeichens gilt als schwerwiegender Eingriff in die Verkehrssicherheit.

Verkehrszeichen 277 – Überholverbot für Lkw

Das Verkehrszeichen 277 zeigt auf der linken Seite einen roten Lkw und auf der rechten Seite einen schwarzen Pkw. Dieses spezifische Verbot gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger sowie für Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Busse sind von dieser Regelung normalerweise ausgenommen, sofern keine Zusatzzeichen etwas anderes bestimmen. Ziel dieses Verbotes ist es, den Verkehrsfluss auf Autobahnen und Bundesstraßen zu harmonisieren und „Elefantenrennen“ zu unterbinden. Es schützt zudem schwächere Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren, die durch die langen Überholwege schwerer Fahrzeuge entstehen. Lkw-Fahrer müssen hier besonders aufmerksam auf die Gewichtsbeschränkungen achten.

Verkehrszeichen 280 – Ende des Überholverbots

Das Verkehrszeichen 280 markiert das Ende des zuvor angeordneten Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art. Es ist grau gehalten und zeigt die zuvor roten Symbole mit fünf diagonalen schwarzen Linien durchgestrichen. Ab diesem Punkt ist das Überholen unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht wieder gestattet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Aufhebung nicht bedeutet, dass blindlings überholt werden darf. Die allgemeine Verkehrslage und die Sichtverhältnisse müssen dennoch ein sicheres Manöver erlauben. Oft findet man dieses Zeichen nach Kurven oder Bergkuppen, sobald die Strecke wieder gut einsehbar ist.

Wann gilt ein Überholverbot auch ohne Schild?

Ein Überholverbot resultiert nicht ausschließlich aus einer Beschilderung, sondern ergibt sich oft direkt aus der Verkehrssituation. Die StVO schreibt vor, dass die Sicherheit jederzeit Vorrang hat. 

In folgenden Situationen ist das Überholen generell untersagt:

  • Bei unklarer Verkehrslage (wenn nicht absehbar ist, was der Vorausfahrende plant).
  • Bei unzureichender Sichtweite durch Witterung (Nebel, Schneefall, Starkregen).
  • Wenn die Gegenfahrbahn nicht auf der gesamten Überholstrecke frei einsehbar ist.
  • An unübersichtlichen Kurven oder vor Bergkuppen.
  • An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) darf grundsätzlich nicht überholt werden.
  • Wenn der erforderliche Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten werden kann.

Welche Fahrzeuge dürfen trotz Überholverbot überholt werden?

Auch wenn das Schild 276 aufgestellt ist, gibt es Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuggruppen. Diese dürfen passiert werden, da sie aufgrund ihrer geringen Breite den Verkehrsfluss weniger beeinträchtigen oder den Überholweg kurz halten. Erlaubt ist das Überholen von:

  • Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter).
  • Mofas und Kleinkrafträdern.
  • Motorrädern ohne Beiwagen.
  • Fußgängern und Reitern.


Wichtig: Mehrspurige Fahrzeuge (Traktoren, Autos, Lkw) dürfen
nicht überholt werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Überholverbot?

Die Missachtung eines Überholverbots wird streng nach Bußgeldkatalog geahndet, da hierbei oft hohe Geschwindigkeiten im Spiel sind. Je nach Situation steigen die Bußgelder und die Anzahl der Punkte deutlich an.

VerstoßBußgeld in €*PunkteFahrverbot
Überholen im Überholverbot98,501nein
… mit Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage278,5021 Monat
… mit Sachbeschädigung bei unklarer Verkehrslage328,5021 Monat
unzulässig rechts überholen außerorts128,501nein
unzulässig rechts überholen innerorts58,500nein
mangelnder Seitenabstand beim Überholen58,500nein
… mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage128,50 1nein
Zum Überholen ausgeschert und dabei den nachfolgenden Verkehr behindert108,501nein
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert48,500nein
Bei Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht58,500nein


Stand: 03/2026
* Bußgelder inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr

Häufige Unfallursachen beim Überholen

Unfälle beim Überholen zählen zu den gefährlichsten Ereignissen im Straßenverkehr, da sie oft in Frontalkollisionen enden. Häufigste Ursache ist eine falsche Einschätzung der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oder des eigenen Überholweges. Auch das Ausscheren ohne Schulterblick oder das Ignorieren von unübersichtlichen Stellen führen regelmäßig zu schweren Zusammenstößen. Ein zu geringer Seitenabstand beim Wiedereinscheren provoziert zudem oft seitliche Berührungen. Ablenkung durch Smartphones oder Stress verstärken das Risiko für Fehlentscheidungen beim Ansetzen zum Überholen zusätzlich.

Sie hatten einen Unfall bei einem Überholvorgang? Die rechtliche Klärung von Überholunfällen ist oft komplex und erfordert fachkundige Unterstützung. Gutachten Amawi unterstützt Sie bei der präzisen Analyse von Überholunfällen und der professionellen Rekonstruktion des Unfallhergangs. Wir erstellen fundierte Gutachten für Versicherungen und Gerichte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und wenden Sie sich bei Unfällen oder Gutachten gerne an uns – wir helfen Ihnen kompetent weiter!

Was tun nach einem Unfall beim Überholen?

Nach einer Kollision beim Überholen ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt, um Folgeschäden zu vermeiden und die Beweislast zu sichern.

  1. Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
  2. Erste Hilfe leisten: Verletzte versorgen und bei Bedarf umgehend den Rettungsdienst sowie die Polizei unter 112 bzw. 110 verständigen.
  3. Beweise sichern: Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge, der Fahrbahnmarkierung, den beteiligten Verkehrsschildern und den Schäden machen.
  4. Daten austauschen: Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten notieren; Zeugen um Kontaktdaten bitten.
  5. Kein Schuldeingeständnis: Geben Sie vor Ort keine schriftlichen oder mündlichen Schuldbekenntnisse ab, da dies die spätere Schadensregulierung erschwert.
  6. Gutachter kontaktieren: Beauftragen Sie zeitnah einen unabhängigen Sachverständigen zur Dokumentation der Schäden und Klärung der Schuldfrage.

Fazit

Ein Überholverbot ist ein entscheidendes Instrument der Verkehrssicherheit und sollte niemals leichtfertig ignoriert werden. Ob durch Schilder wie das Zeichen 276 angeordnet oder durch schwierige Sichtverhältnisse bedingt – die Einhaltung schützt Leben und erspart hohe Bußgelder. Sollte es dennoch zu einem Vorfall gekommen sein, ist eine fachliche Aufarbeitung unerlässlich.

Haben Sie Fragen zu einem Schadensfall oder benötigen Sie ein Gutachten? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Gutachten Amawi. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Schadensaufnahme und sorgen für Klarheit. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Welche Fahrzeuge darf man trotz Überholverbot überholen?

Trotz eines bestehenden Überholverbots durch das Verkehrszeichen 276 dürfen bestimmte Fahrzeuge weiterhin überholt werden. Dazu zählen ausschließlich einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder ohne Beiwagen. Das Verbot bezieht sich explizit auf mehrspurige Kraftfahrzeuge. Es ist jedoch essenziell, dass beim Überholvorgang der vorgeschriebene Seitenabstand von mindestens anderthalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts stets eingehalten wird.

Das allgemeine Überholverbot, signalisiert durch das Verkehrszeichen 276, gilt für alle Führer von Kraftfahrzeugen jeglicher Art. Dies umfasst Personenkraftwagen, Lastkraftwagen sowie Motorräder mit Beiwagen. Diese Fahrzeuge dürfen keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge oder Traktoren überholen. Wer ein solches Schild passiert, muss zwingend hinter dem vorausfahrenden, mehrspurigen Fahrzeug bleiben, bis das Verbot durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen endet oder die Strecke verlassen wird.

Die Sanktionen für das Missachten eines Überholverbots variieren je nach Schwere des Verstoßes und der jeweiligen Gefährdungssituation. Kommen eine Sachbeschädigung oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, steigen die Kosten deutlich an. Zusätzlich wird mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, was langfristige Konsequenzen hat.

Kfz-Meisterin

*Wenn Sie ein Unfallgutachten wünschen, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung! Für alle anderen inhaltlichen oder themenspezifischen Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unter dem Artikel. So kann ich Ihnen schnell und effizient weiterhelfen!

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