Kfz-Gutachten Kosten
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Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Hierzu muss der Unfallschaden allerdings präzise und sorgfältig beurteilt und die Schadenshöhe genau beziffert werden. Daher ist meistens die Einschaltung eines Sachverständigen unumgänglich. Das Kfz-Gutachten eines Sachverständigen bestimmt den Wert des Fahrzeugs und informiert über die Kosten der anstehenden Reparaturen.
Wir klären Sie umfassend rund um das Thema Kfz-Gutachten auf, informieren Sie über die Kosten und wann die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen sinnvoll ist.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Akzeptieren Sie keinesfalls einen vom Versicherer beauftragten Gutachter, Sie haben Entscheidungsfreiheit über den Kfz-Sachverständigen.
- Ein Bagatellschaden bis etwa 750 Euro erfordert seitens der Kfz-Haftpflichtversicherer meist kein Gutachten. Hier empfiehlt sich ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
- Die Höhe des Honorars für den Sachverständigen wird von der Schadenshöhe bestimmt.
- Ein Kfz- Sachverständiger rechnet in der Regel direkt mit der Versicherung ab.

Zögern Sie nicht zu lange und rufen Sie uns direkt an
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Nach einem Unfall nimmt der Sachverständige eine umfassende Besichtigung des Fahrzeuges vor, bewertet den Zustand, dokumentiert die Schäden am Auto und schätzt die Reparaturkosten sowie den aktuellen Wert ein.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen vom Umfang des Schadens ab.
In die Kosten fließen zusätzlich weitere Faktoren ein, sodass die Höhe von Fall zu Fall variieren kann. Folgende Faktoren spielen eine Rolle für die Kalkulation der Preise:
Weiterhin fließt das Honorar der Sachverständigen in die Kostenhöhe des Gutachtens ein. Die Höhe des eigentlichen Honorars wird dabei von der Schadenshöhe bestimmt. Bei einem Schaden von 500 Euro liegt das Honorar bei 135 Euro und bei einem Schaden in Höhe von 14.000 Euro wird ein Honorar von 1.081 Euro fällig.
Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Honorartabelle von Gutachten-Amawi:
Kfz-Gutachten Kosten Honorartabelle:
Schadenhöhe | Grundhonorar |
100,00 € | 10 € |
250,00 € | 25 € |
500,00 € | 135 € |
600,00 € | 172 € |
750,00 € | 271 € |
1.000,00 € | 314 € |
1.250,00 € | 347 € |
1.500,00 € | 386 € |
1.750,00 € | 413 € |
2.000,00 € | 432 € |
2.250,00 € | 453 € |
2.500,00 € | 474 € |
2.750,00 € | 494 € |
3.000,00 € | 511 € |
3.250,00 € | 530 € |
3.500,00 € | 541 € |
3.750,00 € | 559 € |
4.000,00 € | 591 € |
4.250,00 € | 609 € |
4.500,00 € | 624 € |
4.750,00 € | 640 € |
5.000,00 € | 653 € |
5.250,00 € | 668 € |
5.500,00 € | 683 € |
5.750,00 € | 698 € |
6.000,00 € | 713 € |
6.500,00 € | 736€ |
7.000,00 € | 759 € |
7.500,00 € | 782 € |
8.000,00 € | 806 € |
8.500,00 € | 831 € |
9.000,00 € | 856 € |
Schadenhöhe | Grundhonorar |
9.500,00 € | 881 € |
10.000,00 € | 909 € |
10.500,00 € | 935 € |
11.000,00 € | 959 € |
11.500,00 € | 984 € |
12.000,00 € | 1.007 € |
12.500,00 € | 1.031 € |
13.000,00 € | 1.056 € |
14.000,00 € | 1.081€ |
14.500,00 € | 1.123 € |
15.000,00 € | 1.165 € |
16.000,00 € | 1.207 € |
17.000,00 € | 1.246 € |
18.000,00 € | 1.288 € |
19.000,00 € | 1.331 € |
20.000,00 € | 1.372 € |
21.000,00 € | 1.417 € |
22.000,00 € | 1.461 € |
23.000,00 € | 1.503 € |
24.000,00 € | 1.1544€ |
25.000,00 € | 1.590 € |
26.000,00 € | 1.650 € |
27.000,00 € | 1.688 € |
28.000,00 € | 1.732 € |
29.000,00 € | 1.771 € |
30.000,00 € | 1.825 € |
31.000,00 € | 1.845 € |
32.000,00 € | 1.868 € |
33.000,00 € | 1.889 € |
34.000,00 € | 1.908 € |
35.000,00 € | 1.929 € |
36.000,00 € | 1.945 € |
Welche Arten von Gutachten gibt es?

Unfallgutachten
Wir erstellen präzise Unfallgutachten, die alle Schäden an Ihrem Fahrzeug detailliert dokumentieren. So sichern Sie zuverlässig Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern.

Kaskogutachten
Mit einem professionellen Kaskogutachten erfassen wir sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug objektiv und transparent. Dadurch gewährleisten wir eine schnelle und faire Schadenregulierung mit Ihrer Versicherung.

Oldtimer-Gutachten
Mit unserem fundierten Oldtimer-Gutachten dokumentieren wir den Zustand und Wert Ihres Klassikers detailliert. Dies sichert Ihnen den passenden Versicherungsschutz und dient als Grundlage für Werterhalt und Wertsteigerung.

Fuhrparkmanagement
Wir übernehmen das professionelle Management Ihres Fuhrparks und sorgen für optimale Wirtschaftlichkeit und Mobilität. Damit reduzieren Sie Kosten und sichern langfristig den Wert Ihrer Fahrzeugflotte.

Kostenvoranschläge
Mit unserem fundierten Oldtimer-Gutachten dokumentieren wir den Zustand und Wert Ihres Klassikers detailliert. Dies sichert Ihnen den passenden Versicherungsschutz und dient als Grundlage für Werterhalt und Wertsteigerung.

Autobewertung
Wir bewerten Ihr Fahrzeug schnell und kompetent nach aktuellen Marktstandards. Sie erhalten eine objektive und marktgerechte Einschätzung für Verkauf, Kauf oder Leasing.

LKW-Gutachten
Unsere Experten erstellen präzise LKW-Gutachten, um Schäden an Nutzfahrzeugen exakt festzustellen. So sichern Sie eine zügige Reparaturfreigabe und reduzieren Ausfallzeiten Ihrer Nutzfahrzeuge.
Ab wann entstehen Kosten für ein Kfz-Gutachten?
Als Geschädigter tragen Sie das Kostenrisiko für ein Kfz-Gutachten nicht selbst, da die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernimmt. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie den Sachverständigen des Versicherers nicht akzeptieren und einen eigenen Gutachter beauftragen möchten.
Allerdings: Geschädigte unterliegen der Schadenminderungspflicht, daher kann es bei einem Bagatellschaden vorkommen, dass die gegnerische Versicherung die Kosten eines umfangreichen Gutachtens nicht übernimmt. Wenn die Versicherung hier auf ein Gutachten verzichtet und Sie dennoch einen Sachverständigen einschalten, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. In diesem Fall ist ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag deutlich empfehlenswerter.
Damit es später nicht zu Problemen hinsichtlich der Regulierung der Kfz-Gutachten-Kosten kommt, sollten Sie jedoch vor der Beauftragung in jedem Fall Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Versicherungsunternehmens halten.
Im Falle eines Kaskoschadens werden die Kosten für das Kfz-Gutachten von Ihrer Kfz-Versicherung übernommen. Das Versicherungsunternehmen beauftragt dann einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Falls Sie jedoch einen eigenen Sachverständigen beauftragen, haben Sie die Gutachterkosten bei einem Kaskoschaden selbst zu tragen.

Anforderungen an einen Kfz Sachverständigen
- Grundsätzlich muss ein Gutachter keine bestimmten Qualifikationen vorweisen.
- ABER: Um das Gutachten vor Gericht verwenden zu können, sollte der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein.
- Eine unter Eid abgelegte und bestandene Fachprüfung bestätigt objektive und unabhängige Gutachten.
- Die Kosten für einen vereidigten Sachverständigen liegen höher als bei einem unvereidigten Sachverständigen.
Wie rechnet ein Kfz Gutachter ab?
Der Sachverständige wird in der Regel direkt mit der zuständigen Versicherung abrechnen. Das bedeutet Sie als Geschädigter müssen somit nicht in Vorleistung treten.
Was wird bei einem KFZ-Gutachten gemacht?

Wenn Sie einen Sachverständigen einschalten, wird der Experte das Fahrzeug eingehend untersuchen und alle Schäden, Defekte und weitere Mängel dokumentieren. Dabei achtet der Gutachter neben unfallbedingten Schäden auch auf ältere Beschädigungen, die bereits vor dem Unfall entstanden sind. Er listet die Fakten auf und führt eine entsprechende Beurteilung durch. Folgende Informationen werden im Gutachten festgehalten:
- technische Angaben zum Fahrzeug
- Besonderheiten & Ausstattungsmerkmale
- Lichtbilder des Fahrzeuges und der Beschädigungen
- Dokumentation möglicher Altschäden
- detaillierte Beschreibung der Schäden
- Auflistung der erforderlichen Reparaturen
- Kalkulation der Kosten für die Reparatur
- Einschätzung zum Zeitaufwand der Reparatur
- Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- Wertminderung und Restwert
- aktueller Wiederbeschaffungswert
- geschätzte Ausfallzeit

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Wie hoch sind die Kosten für ein Kfz Gutachten?
Wenn Sie als Geschädigter einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen möchten, übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers auch in diesem Fall die Kosten dafür. Denn im Allgemeinen müssen Geschädigte nicht das Kostenrisiko tragen. Die gegnerische Versicherung kann jedoch bei einem Bagatellschaden die Kosten für ein umfangreiches Gutachten ablehnen. In diesem Fall ist ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag empfehlenswerter, allerdings sollten Sie vor der Beauftragung Rücksprache mit dem Sachbearbeiter der Versicherung halten. Bei einem Kaskoschaden kommt Ihre eigene Kfz-Versicherung für die Kosten eines Gutachtens auf. Die Kfz-Versicherung beauftragt in diesem Fall einen eigenen Gutachter. Wenn Sie allerdings selbst einen Sachverständigen einschalten wollen, haben Sie die Gutachterkosten zu zahlen.
Was kostet ein Oldtimer Wertgutachten?
Das Alter eines Autos ist nicht der einzige Faktor, der einen alten Gebrauchtwagen in einen wertvollen Oldtimer verwandelt. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, dass für die Zulassung als Oldtimer ein entsprechendes Oldtimer-Gutachten vorliegen muss. Wenn Ihr Auto das begehrte H-Kennzeichen erhalten soll, ist somit ein entsprechendes Wertgutachten unerlässlich. Zudem verlangen auch viele Versicherer die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens, um das Fahrzeug in den günstigen Oldtimertarif einstufen zu können.
Mit welchen Kosten Sie für die Erstellung eines Oldtimer-Gutachtens rechnen müssen, hängt vom Arbeitsaufwand und Fahrzeug ab.
Bei einem Oldtimergutachten wird das Fahrzeug zuerst von Außen geprüft. Dabei wird die Lackschicht gemessen und nach Kratzern und Rost gesucht. Auch der Unterboden wird auf Undichtigkeitenuntersucht. Anschließend wird die Funktionstüchtigkeit des Oldtimers überprüft. Hierbei spielen Abgasanlage, Bremsen, Motor, Getriebe sowie das Fahrverhalten eine Rolle. Am Ende erhält das Fahrzeug eine Bewertung von 1 „makellos“ bis hin zu 5 „restaurierungsbedürftig“.

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