Was ist ein Kaskoschaden?
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt, zerstört oder entwendet wird und die Regulierung über die eigene Kfz-Versicherung erfolgt. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, bei dem ein dritter Unfallverursacher haftet, greift hier die freiwillige Kaskoversicherung des Halters. Man unterscheidet zwischen der Teilkasko, die für Elementarschäden wie Hagel, Steinschlag, Wildunfälle oder Diebstahl aufkommt, und der Vollkasko. Letztere deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden sowie Schäden durch Vandalismus ab.
Die Besonderheit: Das Weisungsrecht der Versicherung
Während Sie bei einem unverschuldeten Haftpflichtunfall das Recht auf einen freien Kfz-Gutachter haben, basiert die Kaskoregulierung rein auf dem Versicherungsvertrag. Hier gilt das gesetzliche Weisungsrecht des Versicherers. Das bedeutet: Die Versicherung bestimmt, wie der Schaden ermittelt wird und ob ein Kfz-Sachverständiger bestellt wird. Beauftragen Sie ohne vorherige Freigabe selbst einen Gutachter, müssen Sie dessen Kosten im Kaskofall meist selbst tragen. Eine vorherige Absprache ist daher zwingend erforderlich.
Abzüge und Besonderheiten bei der Regulierung
Bei der Kaskoregulierung müssen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung einplanen. Zudem versuchen Versicherer häufig, Abzüge wie „Neu für Alt“ (Wertverbesserung durch Neuteile) geltend zu machen oder Verbringungskosten zu streichen. Auch vertragliche Klauseln wie eine Werkstattbindung schränken die Reparaturmöglichkeiten ein. Ein präzises Kfz-Gutachten sorgt hierbei für Klarheit und stellt sicher, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen vollumfänglich und fair abgerechnet werden.
Fazit
Ein Kaskoschaden unterliegt klaren vertraglichen Spielregeln. Stimmen Sie jeden Schritt vorab mit Ihrer Versicherung ab, um böse Überraschungen bei der Erstattung zu vermeiden.