Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt gesetzlich vorgeschrieben Unfallopfer im Straßenverkehr. Verursachen Sie einen Unfall, zahlt Ihre Versicherung die Schäden des Gegners. Sind Sie unverschuldet Unfallgegner, reguliert die Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihren Schaden (Haftpflichtschaden).
Der Haftpflichtschaden: Weitreichende Rechte für Geschädigte
Im Kaskoschaden gelten die engen Regeln Ihrer eigenen Versicherung. Beim Haftpflichtschaden hingegen stehen Ihnen weitreichende gesetzliche Rechte zu (§ 249 BGB). Sie müssen finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nie eingetreten. Ihre wichtigsten Optionen:
- Freie Gutachterwahl: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit dem Schadengutachten beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig (außer bei Bagatellschäden).
- Freie Werkstattwahl: Sie bestimmen selbst, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wird. Eine Werkstattbindung darf Ihnen nicht vorgeschrieben werden.
- Rechtsbeistand: Sie dürfen einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Auch dessen Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung, um Waffengleichheit zu garantieren.
Die Relevanz des Gutachtens für die Regulierung
Gegnerische Versicherungen versuchen bei der Schadensregulierung oft, berechtigte Ansprüche wie Wertminderung, Mietwagenkosten oder Stundenverrechnungssätze zu kürzen. Ein professionelles Kfz-Gutachten dient Ihnen hier als unanfechtbares Beweismittel. Der Sachverständige ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall völlig unabhängig und sichert Ihre Ansprüche ab.
Fazit
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den gesamten Unfallschaden decken. Ein freier Kfz-Gutachter verhilft Ihnen dabei zu Waffengleichheit auf Augenhöhe.