Was ist die Teilkasko?
Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Ihr Fahrzeug. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, die nur Schäden an Dritten reguliert, schützt die Teilkasko Ihr eigenes Auto vor finanziellen Verlusten durch äußere Einflüsse, auf die Sie keinen Einfluss haben. Sie greift in der Regel bei Diebstahl, Glasschäden (wie Steinschlag), Marderbissen, Wildunfällen sowie Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Brand.
Wann wird ein Kfz-Gutachter im Teilkaskofall benötigt?
Bei vielen Teilkaskoschäden ist die Wertermittlung durch einen Sachverständigen unverzichtbar. Typische Beispiele sind großflächige Hagelschäden oder die Bewertung nach einem Fahrzeugbrand (Totalschaden). Da es sich um eine Kaskoversicherung handelt, gilt das Weisungsrecht des Versicherers: Die Gesellschaft darf bestimmen, welcher Gutachter den Schaden schätzt. Dennoch ist eine neutrale Überprüfung wichtig. Ein herstellerkonformes Gutachten stellt sicher, dass alle notwendigen Reparaturen – wie etwa die lackschonende Dellentechnik bei Hagel – voll berücksichtigt werden.
Selbstbeteiligung und Schadensregulierung
Bei der Regulierung über die Teilkasko wird die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 150 oder 300 Euro) abgezogen. Ein großer Vorteil der Teilkasko gegenüber der Vollkasko: Es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse). Eine Schadensmeldung führt also nicht zu einer Rückstufung und somit nicht zu teureren Beiträgen im Folgejahr. Bei reinen Glasreparaturen verzichten viele Versicherer sogar ganz auf die Selbstbeteiligung.
Fazit
Die Teilkasko schützt vor unvorhersehbaren Risiken. Ein präzises Schadengutachten sorgt auch im Kaskofall dafür, dass die Werkstattkosten fair kalkuliert und erstattet werden.