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Schadenminderungspflicht beim Kfz-Schaden: Rechte & Pflichten

Was bedeutet Schadenminderungspflicht?

Die Schadenminderungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 254 BGB) verankert ist. Sie besagt, dass der Geschädigte nach einem Unfall den Schaden so gering wie möglich halten muss. Das bedeutet nicht, dass Sie auf Ihre legitimen Rechte verzichten müssen. Sie dürfen die Kosten für die gegnerische Versicherung jedoch nicht mutwillig oder fahrlässig in die Höhe treiben. Ein Verstoß kann dazu führen, dass die Versicherung Ihre Erstattung nachträglich kürzt.

Typische Beispiele im Kfz-Bereich

Besonders häufig greift die Pflicht bei Nebenkosten wie Mietwagen oder Standgebühren. Ist Ihr Auto nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher, dürfen Sie für die Zeit bis zur Reparatur in der Regel keinen Mietwagen beanspruchen. Auch Standgebühren bei der Werkstatt dürfen nicht unnötig in die Länge gezogen werden – Sie müssen zügig entscheiden, was mit dem Unfallwagen geschieht. Zudem müssen Sie das Fahrzeug vor Folgeschäden schützen, etwa durch das Abdecken einer zerstörten Scheibe bei drohendem Regen.

Die Rolle des Kfz-Gutachters

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter hilft Ihnen aktiv dabei, diese Pflicht einzuhalten. Er dokumentiert im Gutachten präzise die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Dadurch wird exakt definiert, für welchen Zeitraum Ihnen ein Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht. Halten Sie sich an diese zeitlichen Vorgaben des Gutachtens, handeln Sie im Sinne der Schadenminderungspflicht und sind gegenüber der Versicherung rechtlich auf der sicheren Seite.

Fazit

Die Schadenminderungspflicht verlangt lediglich wirtschaftlich vernünftiges Handeln. Ein professionelles Kfz-Gutachten dient Ihnen hierbei als Nachweis, dass Sie alle Fristen und Maßnahmen korrekt eingehalten haben.