Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist eine der zentralen Kenngrößen im Kfz-Schadensrecht. Er beziffert die Summe, die ein Geschädigter aufwenden muss, um auf dem seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erwerben. „Gleichwertig“ bedeutet, dass das Ersatzfahrzeug in Typ, Alter, Laufleistung, Ausstattung sowie dem Pflege- und Erhaltungszustand dem verunfallten Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadensereignis entsprechen muss. Er unterscheidet sich vom reinen Zeitwert dadurch, dass er auch die Händlermarge und regionale Marktgegebenheiten einbezieht.
Warum ist der Wert für die Schadensregulierung so wichtig?
Bei der Regulierung eines Haftpflicht– oder Kaskoschadens bildet der Wiederbeschaffungswert die finanzielle Obergrenze. Er ist die Basis zur Feststellung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn die kalkulierten Reparaturkosten plus ein eventueller Minderwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen (Ausnahme ist die sogenannte 130-Prozent-Regel). Zudem wird bei einem Totalschaden die Entschädigungssumme berechnet, indem der verbliebene Restwert des Unfallwagens vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Die Rolle der Mehrwertsteuer
Ein kritischer Punkt bei der Regulierung ist die Mehrwertsteuer. Ein Kfz-Gutachter weist im Gutachten stets aus, wie das Fahrzeug am Markt gehandelt wird: regelbesteuert (mit 19 % MwSt.), differenzbesteuert (ohne ausweisbare MwSt. nach § 25a UStG) oder steuerneutral (Privatmarkt). Versicherer erstatten die Umsatzsteuer bei einer Abrechnung auf Totalschadensbasis nur in der Höhe, wie sie beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs tatsächlich anfällt und nachgewiesen wird.
Fazit
Ein präzise ermittelter Wiederbeschaffungswert durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter schützt Sie vor finanziellen Einbußen und sorgt für eine faire Regulierung.