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Wiederbeschaffungsdauer beim Kfz-Schaden: Definition & Bedeutung

Was versteht man unter der Wiederbeschaffungsdauer?

Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet im Kfz-Schadensrecht den Zeitraum, den ein Unfallgeschädigter benötigt, um nach einem Totalschaden ein gleichwertiges  Ersatzfahrzeug zu erwerben. Dieser Wert wird bei einem unverschuldeten Unfall von einem unabhängigen Kfz-Gutachter im Schadensgutachten ermittelt. Die Angabe erfolgt in Kalendertagen und umfasst neben der eigentlichen Suche auch die Zeit für Besichtigungen, Kaufverhandlungen sowie die Zulassung des neuen Autos.

Warum ist dieser Zeitraum so wichtig?

Die Wiederbeschaffungsdauer ist für die Schadenregulierung essenziell, da sie direkt die Höhe der Mobilitätskosten beeinflusst. Für die im Gutachten festgelegte Anzahl an Tagen steht dem Geschädigten entweder ein Mietwagen zu oder alternativ eine finanzielle Nutzungsausfallentschädigung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese Kosten für die gesamte Dauer tragen, sofern der Geschädigte die Ersatzbeschaffung im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht zügig vorantreibt.

Ermittlung durch den Kfz-Gutachter

Der Sachverständige schätzt die Dauer basierend auf der aktuellen Marktlage und der Verfügbarkeit des Fahrzeugmodells ein. Bei gängigen Pkw liegt die Wiederbeschaffungsdauer meist bei 10 bis 14 Tagen. Bei seltenen Modellen, Oldtimern oder Spezialfahrzeugen kann sie deutlich länger sein. Versicherungen versuchen häufig, diesen Zeitraum willkürlich zu kürzen, um Kosten zu sparen. Ein detailliertes Kfz-Gutachten schützt Sie vor solchen Kürzungen und sichert Ihre Ansprüche.

Fazit

Die Wiederbeschaffungsdauer stellt sicher, dass Sie nach einem Totalschaden ohne finanziellen Druck nach einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug suchen können.