Ein Verkehrsunfall ist für die beteiligten Verkehrsteilnehmer mit großem Stress verbunden. Viele Autofahrer sind mit diesem Ausnahmezustand im ersten Moment überfordert und nicht jeder Autofahrer führt die Versicherungsdaten zu seiner Kfz-Haftpflichtversicherung im Auto mit. Als Geschädigter benötigen Sie nach einem Unfall zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unbedingt die Daten der gegnerischen Kfz-Versicherung. In dieser Situation hilft auf Anfrage der Zentralruf der Autoversicherer.
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Zuverlässigkeit seit vielen Jahrzehnten.
Der Zentralruf der Autoversicherer wurde 1972 ursprünglich als Modellversuch gegründet und war zur damaligen Zeit auf das Stadtgebiet Hamburg begrenzt. Die benötigten Informationen erhielten die anfragenden Autofahrer damals innerhalb von 24 Stunden. Rund ein Jahr später gab es bereits 13 Standorte und die Telefonnummern wurden im Verkehrsfunk beworben. Eine einheitliche Rufnummer wurde 1986 eingeführt, allerdings war noch immer die Wahl der individuellen Vorwahl erforderlich. Dies änderte sich erst mit der Einführung einer einheitlichen Rufnummer für das gesamte Bundesgebiet im Jahr 1997. Neue EDV-Systeme und eine von den Versicherern eingerichtete Datenbank sorgten für eine schnellere und effizientere Auskunft. Seit dem Jahr 2000 wurde dieser Service im Rahmen der Vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie in der gesamten EU eingeführt.
Sinn & Zweck des Zentralrufs
Der Grund für die Einführung des Zentralrufs war der Wunsch, die Schadensregulierung nach Autounfällen schneller und einfacher zu gestalten. Da die relevanten Versicherungsdaten schnell und unkompliziert ermittelt werden können, erhält ein Geschädigter nach einem Unfall in kurzer Zeit eine Entschädigung von der zuständigen Versicherung. Für das Versicherungsunternehmen ist dieser zentrale Service ebenfalls vorteilhaft, da eine kostenintensive Ermittlung der Daten des Geschädigten hier entfällt. Hinter dem Zentralruf der Autoversicherer stehen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sowie nahezu alle deutschen Kfz-Versicherer. Der Zentralruf ist ein gesetzlich anerkannter Auskunftsservice gemäß § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).
Serviceleistung des Zentralrufs
In einer Unfallsituation kommt es häufig vor, dass die Unfallbeteiligten lediglich Anschriften und Autokennzeichen notieren und in der Hektik keine Angaben zum gegnerischen Versicherungsunternehmen erfassen. Das ist jedoch kein Problem, denn dank der Mithilfe des Zentralrufs der Autoversicherer erhalten Sie im Handumdrehen die benötigten Informationen. Der Aufgabenbereich des Zentralrufs bezieht sich ausschließlich auf die Mitteilung der Versicherungsdaten zu einem bestimmten Kraftfahrzeug. Der Anruf bei dieser Service-Hotline ersetzt jedoch keinesfalls die spätere Meldung an das Versicherungsunternehmen. Die eigentliche Schadensmeldung senden Sie im Anschluss an das Gespräch selbst schnellstmöglich an die gegnerische Kfz-Versicherung. Es handelt sich bei dem Serviceangebot des Zentralrufs somit ausschließlich um eine reine Auskunftsfunktion, Sie erhalten jedoch keine Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kommt es diesbezüglich zu Problemen, sollten Sie sich an einen versierten Fachanwalt wenden.
Wer kann sich an den Zentralruf wenden?
Generell ist die Kontaktaufnahme für alle Beteiligten eines Verkehrsunfalls möglich. Als Geschädigter können Sie sich somit im Schadenfall zur Abfrage der benötigten Versicherungsdaten an den Zentralruf wenden. Die Kontaktaufnahme kann auch durch einen Vertreter erfolgen, beispielsweise:
- Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler
- Rechtsanwälte
- Sachverständige
- Mitarbeiter von Reparaturwerkstätten
- Mitarbeiter von Abschleppunternehmen
- Autovermieter
Der Service des Zentralrufs ist kostenfrei und in der Regel erhalten Sie die benötigten Angaben innerhalb von wenigen Minuten. In seltenen Fällen kann auch eine längere Bearbeitung erforderlich sein. Bei Auslandsfällen gelten generell längere Bearbeitungszeiten. Allerdings beschränkt sich die Inanspruchnahme des Serviceangebotes ausschließlich auf ein berechtigtes Interesse im Schadenfall. Ohne berechtigtes Interesse ist die Ermittlung der Versicherungsdaten nicht zulässig und ein Missbrauch des Zentralrufs kann strafrechtlich verfolgt werden.
Für professionelle Nutzer wie Rechtsanwälte oder Sachverständige existiert mit dem Webservice Z@Online eine spezielle Abfrageplattform, die kostenfrei die Abfrage direkter Auskünfte aus der Datenbank ermöglicht. Nach der einmaligen Registrierung können Profis das System umgehend nutzen. Pro Mitarbeiter und Tag sind bis zu 20 Abfragen möglich.
Erreichbarkeit des Zentralrufs der Autoversicherer
Die Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer steht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Telefonisch ist der Service im Inland unter folgender Rufnummer erreichbar:
Ebenfalls möglich ist eine Abfrage per Fax über 040 33965 401. Auf der Webseite des Zentralrufs können Sie mit einem speziellen Formular eine Online-Anfrage einleiten. In diesem Fall erhalten Sie spätestens nach 24 Stunden eine Rückmeldung per E-Mail mit Angabe der angefragten Versicherungsdaten. Seit 2012 ist über mobile.zentralruf.de auch eine mobile Abfrage per Smartphone möglich.
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie das Kennzeichen des Schadengegners sowie den Schadentag angeben. Anschließend ermittelt der Servicemitarbeiter in der Regel innerhalb weniger Minuten die relevanten Versicherungsdaten. Bei einer Online-Abfrage ist zusätzlich die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Weitere Angaben wie Fax- oder Telefonnummer sind freiwillig, erleichtern jedoch die Abwicklung des Vorgangs. Auch bei Unfällen mit Kleinkrafträdern ist eine Anfrage möglich, zur Abfrage genügt hier die Angabe der dreistelligen Buchstabenkombination des Versicherungskennzeichens. Bei der Mofakennzeichenabfrage werden ausschließlich Auskünfte zum aktuellen Verkehrsjahr erteilt.
Zentralruf der Autoversicherer bei Auslandsunfällen
Wenn Sie in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt wurden, ist der Zentralruf nicht zuständig. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte. Bei Unfällen im europäischen Ausland können Sie den Service des Zentralrufs ebenfalls in Anspruch nehmen. Aus dem Ausland wenden Sie sich an die folgende Hotline des Zentralrufs:
Diese Servicenummer ist von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt. In diesem Fall geben Sie zusätzlich zu Autokennzeichen und Schadentag noch das Unfallland sowie das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs an. Möglich ist die Ermittlung von Versicherungsdaten zu Fahrzeugen, die in der EU oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder in der Schweiz gemeldet sind. Neben den Versicherungsdaten wird bei einem Unfall im Ausland zusätzlich der Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt. Jedes europäische Versicherungsunternehmen verfügt in jedem Mitgliedsland der EU über spezielle Mitarbeiter, die als Schadenregulierungsbeauftragte mit der Regulierung von Unfallschäden betraut sind.
Der Anspruchssteller wird vom Beauftragten zur Zusendung unterschiedlicher Dokumente aufgefordert, zu denen beispielsweise der Europäische Unfallbericht, Schadenfoto, die Grüne Karte und Nachweise zu den entstandenen Schäden gehören. Anschließend stellt der Beauftragte den Kontakt zur ausländischen Versicherung her, bittet um Übermittlung einer Deckungszusage und fordert die Schadenanzeige an. Die Ermittlung des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten erfolgt über die Zentralruf-Abfrage.
Wenn Sie eine Fahrt ins Ausland planen, sollten Sie in jedem Fall einen Europäischen Unfallbericht mitführen. Dieses Formular ist europaweit einheitlich gestaltet und erleichtert dank einer mehrsprachigen Ausfüllanleitung die Schadenaufnahme auch bei vorhandenen Verständigungsproblemen aufgrund einer Sprachbarriere. Der Zentralruf stellt Ihnen auf Wunsch kostenfrei ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts zur Verfügung.
Fazit:
Der Service des Zentralrufs der Autoversicherer erleichtert im Schadenfall die Ermittlung der Versicherungsdaten des Schadenverursachers. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Themenbereiche Verkehrsunfälle und Fahrzeugbegutachtung gerne vertrauensvoll an uns. Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.