Der Sommer hat viele schöne Seite: Warme Tage laden zum gemeinsamen grillen ein, Freibäder und Gewässer bieten Abkühlung. Die Tage werden länger und unser Körper genießt die Sonnenstrahlen. Heißes Wetter bringt aber gleichzeitig Stürme und Unwetter mit nach Deutschland: Erst neulich haben Wärmegewitter und Hagelschauer wieder einige Bundesländer kräftig mitgenommen.
Auch bei den Versicherungen läuft dann wieder das Telefon heiß: Umgekippte Bäume auf geparkten PKWs , tausende Dellen im Blech von Hagelkörnern und gesprungene oder geplatzte Autoscheiben durch herumfliegende Gegenstände. Wann zahlt welche Versicherung im Schadenfall und worauf müssen Sie bei der Abwicklung Ihres Schadens achten ?? Wir helfen Ihnen weiter.
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Schäden am Auto durch Sturm: Wann zahlt die Versicherung
Viele Menschen neigen heutzutage dazu ihre Fahrzeuge nicht genug abzusichern , sagen die Erfahrungswerte der Autoversicherer. Oft gibt es vor allem in alten Versicherungsverträgen gefährliche Versicherungslücken bei Fahrzeugversicherungen. Deshalb sollte man mal die alten Versicherungsverträgen gut studieren und gegebenenfalls ändern beziehungsweise erneuern lassen.
Wie bei Gebäudeversicherung , Haftpflicht und Co. gilt auch beim Fahrzeug: Die Versicherung zahlt bei Sturmschäden erst ab Windstärke acht.
Teil- sowie die Vollkaskoversicherung ersetzen Ihnen entstandene Schäden durch herumfliegende Gegenstände, wie zum Beispiel Hagel , Dachziegel , Äste oder Fassadenzubehör. Eine einzige Ausnahme bietet die Vollkaskoversicherung denn allein eine Vollkaskoversicherung zahlt auch dann den Schaden am eigenen Fahrzeug , wenn sie aufgrund des Sturmes einen Unfall gebaut haben.
Eigenbeteiligung bei Sturmschäden am Auto
Natürlich gilt auch im Schadensfall bei Sturmschäden am Auto, dass Sie den von Ihnen vertraglich festgelegten Anteil der Selbstbeteiligung selbst übernehmen müssen. Sollten Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, zahlt diese leider keinen Cent: Die Reparaturkosten ihres Autos müssen Sie selbst tragen.
Sind manche Sturmschäden am Auto bei der Versicherung eindeutig einzureichen, ist es bei einem umgekippten Baum auf das Auto und bei umgefallenen Straßenschildern schwieriger zu bestimmen, wer für den Schaden aufkommt.
Ihnen fällte bei Sturm ein Baum aufs Auto !! Wer zahlt?
Grundstückseigentümer unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht, das bedeutet, dass sie den Baumbewuchs auf dem eigenen Grundstück regelmäßig kontrollieren müssen. Dabei reicht eine Sichtkontrolle, um festzustellen, ob morsche Äste oder eine beschädigte Rinde die Sicherheit anderer beeinträchtigen können.
Sollte Ihr Auto durch einen Baum nach einem Sturm beschädigt sein, müssen Sie zuerst den Eigentümer des Grundstückes kontaktieren. Ist dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, zahlt seine Haftpflichtversicherung den Sturmschaden am Auto. Ist er dieser nicht nachgekommen, muss er selbst den Schaden übernehmen.
Straßenschilder beschädigen Ihr Auto bei Sturm ! Wer haftet ?
Ähnlich sieht es bei Sturmschäden am Auto durch heruntergefallene oder umgekippte Straßenschilder aus. War das Straßenschild nicht ordnungsgemäß verankert, muss der Aufsteller zumeist die Stadt für Schäden am Auto durch das Straßenschild aufkommen.
Roller und Motorräder: Versicherung bei Sturm
Ähnlich wie beim Auto verhält sich die Versicherungsregel bei Sturm bei Rollern und Motorrädern. Sturmschäden am Roller oder Sturmschäden am Motorrad werden durch die Teilkaskoversicherung übernommen, die Vollkasko zahlt bei Unfällen während des Unwetters.
Sollte ein umgekippter Roller oder ein umgekipptes Motorrad während des Sturms Schaden an anderen Fahrzeugen anrichten, übernimmt das die Haftpflichtversicherung.
Sie benötigen nach einem Sturm ein Gutachten für Ihre Versicherung? Als Kfz Gutachter helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie zum KFZ Gutachter-Team in Düsseldorf jetzt Kontakt auf.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.