Die Werkstattbindung: Vereinbarung mit Sparpotenzial
Wenn Sie in der Kaskoversicherung den Faktor Werkstattbindung einschließen, profitieren Sie von günstigen Konditionen. Im Gegenzug müssen Sie Ihr Fahrzeug im Schadensfall jedoch in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen. Wir zeigen Ihnen, welche Vor- und Nachteile diese Regelung bietet und was Sie unbedingt beachten sollten.
Seitenübersicht
Die wichtigsten Punkte vorab
- Eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung kann um bis zu 20 Prozent günstiger sein.
- Im Schadensfall wird das Auto in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert.
- Die Vorgaben gelten ausschließlich in der Kaskoversicherung eines Kfz-Vertrages.
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Was ist die Werkstattbindung?
Bei einer Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung sind die Beiträge je nach Versicherer um bis zu 20 Prozent günstiger. Im Schadensfall darf der Versicherungsnehmer jedoch nur eine vom Versicherer bestimmte Partnerwerkstatt aufsuchen. Meist werden die Begriffe Partnerwerkstatt und Vertragswerkstatt synonym verwendet, dies ist jedoch nicht ganz korrekt.
Was versteht man unter Vertragswerkstatt?
Bei einer Vertragswerkstatt handelt es sich um eine vom Kfz-Hersteller vertraglich autorisierte Reparaturwerkstatt. Ausstattung und Leistungsumfang sind hier explizit auf die Modelle einer bestimmten Automarke abgestimmt. Neben modernen Diagnosegeräten besitzt eine Vertragswerkstatt häufig auch Zugriff auf die Fehlerdatenbanken der jeweiligen Hersteller. Im Zusammenhang mit der Werkstattbindung ist die Bezeichnung irreführend, hier wird der Begriff Partnerwerkstatt verwendet.
Wann lohnt sich Werkstattbindung?
Fahranfänger starten in der Regel mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse und sind daher dankbar, wenn sie durch die Nachlässe Kosten einsparen können. Grundsätzlich profitieren jedoch alle Versicherungsnehmer, die eine Kaskoversicherung vereinbart haben. Bei älteren Fahrzeugen ist der Einschluss des Rabattes meist durchaus empfehlenswert.
Welche Nachteile bietet die Werkstattbindung?
Neben dem positiven Aspekt der Beitragsersparnis gibt es auch Nachteile, die Sie keinesfalls unbeachtet lassen sollten. Ein entscheidender Nachteil ist die Tatsache, dass Sie bei einem Kaskoschaden nicht die Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen dürfen. So kann die Partnerwerkstatt Ihres Versicherers beispielsweise durchaus in größerer Entfernung zu Ihrem Wohnort liegen. Insbesondere im ländlichen Raum kann das Netz der Partnerwerkstätten sehr lückenhaft sein und Sie müssten im Zweifelsfall weite Wege einplanen. Meist enthalten die Versicherungsunterlagen Angaben zur zumutbaren Entfernung.
Auch sind die betreffenden Reparaturwerkstätten meist keine Vertragswerkstätten einer bestimmten Marke, in der Regel handelt es sich bei den Partnern der Versicherungsunternehmen um freie Werkstätten. Wenn Sie die Reparatur durch eine Markenwerkstatt bevorzugen, sind Sie diesbezüglich daher im Nachteil. Sie können sich die Werkstatt nicht aussuchen und müssen die Vorgabe des Versicherers akzeptieren. Durch die vertragliche Vereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen kann eine Werkstatt meist mit einem höheren Auftragsvolumen rechnen. Gibt es in Ihrer Nähe nur eine Partnerwerkstatt, kann es bei der Reparatur daher durchaus zu längeren Wartezeiten kommen.
Werkstattbindung umgehen – ist das möglich?
Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten, die Vorgaben zu umgehen. Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen und auf einer fiktiven Abrechnung bestehen, zahlt Ihnen die Versicherung die kalkulierten Reparaturkosten aus. Allerdings sollten Sie beachten, dass sich dieser Betrag grundsätzlich an den Preisen der Partnerwerkstatt orientiert. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein neueres Modell und wurde das Auto bisher regelmäßig in einer Markenwerkstatt repariert und/oder gewartet, sind auch höhere Erstattungen möglich, die sich an den Preisen des betreffenden Anbieters orientieren.
Das sollten Sie vor dem Abschluss beachten
Wenn Sie den Rabatt in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie vor Vertragsabschluss die Partnerwerkstätte prüfen. Achten Sie genau auf die Vertragsbedingungen und fragen Sie nach, welche Partnerwerkstätten im Umkreis zuständig sind. Bei vielen Versicherern können Sie auch direkt auf der Webseite nach entsprechenden Betrieben in Ihrer Nähe suchen. Es kann zudem sinnvoll sein, wenn die Versicherung einen kostenfreien Hol- und Bringdienst anbietet. Dies erspart Ihnen im Zweifelsfall lange Wege.
Werkstattbindung bei Neuwagen und Leasingfahrzeugen
Als Neuwagenbesitzer sollten Sie bei diesem Rabatt eher skeptisch sein. Zwar wirkt sich eine Reparatur in der Regel nicht negativ auf die Herstellergarantie oder die gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung des Verkäufers aus, bei möglichen Kulanzleistungen sieht dies jedoch anders aus. Voraussetzung für eine Kulanzleistung nach Ende der Garantiezeit ist meist, dass bisherige Reparaturen ausnahmslos in einer Vertragswerkstatt erfolgten. Bei Neuwagen ist es daher empfehlenswert, auf die Rabattvereinbarung zu verzichten und sie bei Bedarf erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Vertrag einzuschließen.
Auch bei Leasingfahrzeugen ist der Einschluss des Rabattes nicht sinnvoll. Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist grundsätzlich der Leasinggeber – er bestimmt, in welcher Werkstatt das Auto repariert werden soll. Bei Autokrediten ist dies meist ähnlich. Meist wird in Leasing- und Kreditverträgen explizit vereinbart, dass das Fahrzeug ausschließlich in einer vom jeweiligen Hersteller autorisierten Fachwerkstatt repariert werden darf. Mit diesen Vorgaben beabsichtigen die Leasing- und Kreditgeber, dass ein Wertverlust so gering wie möglich ausfallen soll. Würden Sie das Fahrzeug nach Vorgabe der Versicherung bei einer Partnerwerkstatt reparieren lassen, stellt dies eine Vertragsverletzung dar und kann mit fristloser Kündigung des Leasing- oder Kreditvertrages enden.
Was bedeutet Werkstattbindung bei Teilkasko?
Werkstattbindung bei Teilkasko bedeutet, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen muss. Dies betrifft grundsätzlich alle Teilkaskoschäden wie beispielsweise Wildschäden, Hagelschäden oder Glasbruch. Bei Vereinbarung der Werkstattbindung kann die Reparaturwerkstatt im Schadensfall nicht frei gewählt werden.
Kaskoversicherung mit Werkstattbindung
Grundsätzlich kommt die Regelung nur bei Kasko mit Werkstattbindung zum Einsatz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Vertrages bleibt davon unberührt, da sie ausschließlich der Kosten des Geschädigten übernimmt.
Was passiert, wenn die Werkstattbindung nicht beachtet wird?
Wenn Sie sich im Schadensfall nicht an die Vorgaben des Versicherers hinsichtlich der Werkstattbindung halten, müssen Sie meist einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen. In diesem Fall zahlt das Versicherungsunternehmen in der Regel nur einen Betrag, der auch für die Reparatur in der Partnerwerkstatt angefallen wäre. Zudem lohnt sich im Vorfeld ein Blick in die Vertragsbedingungen. Viele Versicherer drohen bei einem Verstoß gegen die Regelung der Werkstattbindung mit hohen Vertragsstrafen. Häufig wird die Selbstbeteiligung in diesem Fall in doppelter oder dreifacher Höhe fällig.
Was ist Kasko SELECT?
Der Versicherer HUK24 bietet mit Kasko SELECT eine spezielle Variante der Kaskoversicherung an. Als Regulierungspartner der HUK24 übernimmt die HUK-COBURG im Falle eines Kaskoschadens die Wahl der Partnerwerkstatt. So können Großkundenkonditionen und Kostenvorteile genutzt werden. Von dieser Vorgehensweise profitieren auch die Versicherungsnehmer, da HUK24 die Vorteile weitergibt und geringere Kaskobeiträge erhebt.
HUK Partnerwerkstatt – Liste
Als Kunde der HUK-Coburg können Sie auf der Webseite des Versicherungsunternehmens die relevanten Partnerwerkstätten abrufen. Nach Eingabe des Ortes werden Ihnen zur Werkstattbindung der HUK mehrere Betriebe angezeigt, zudem erhalten Sie Informationen zu Anschrift, Telefonnummer und Entfernung. Kategorisiert nach Orten haben wir Ihnen nachstehend Partnerwerkstätte für Köln, Düsseldorf, Neuss und Krefeld aufgelistet:
Köln & Umgebung:
- FISCHER-MEYER GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 59, 50829 Köln, Tel.: 0221/591516
- BRILLANT GmbH, Fuggerstr. 31-35, 51149 Köln, Tel.: 02203/30240
- ESSER GmbH KAROSSERIE LACK KFZ-TECHNIK, Robert-Bosch-Str. 51, 50769 Köln, Tel.: 0221/7087776
- AUTO-SERVICE BUSSE GmbH, Niederkasseler Str. 18, 51147 Köln, Tel.: 02203/63759
- JÜRGEN RUHL, Am Stadion 29, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202/937400
- HILTSCHER GmbH, Scheidtbachstr. 1, 51469 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202/32494
- AUTO PUNKT INH. ALEN POLJO, Quettinger Str. 289 A, 51381 Leverkusen, Tel.: 02171/737268
- WOLFGANG MANN LACKIER- & KAROSSERIE Fachbetrieb, Röntgenstr. 83, 50169 Kerpen, Tel.: 02237/975260
- HEIDINGER GmbH, Speestr. 28, 53840 Troisdorf, Tel.: 02241/3975640
- ALBERT BARUTZKY GmbH IDENTICA KAROSSERIE & LACK, Zum Alten Wasserwerk 5, 51491 Overath, Tel.: 02204/973329
Düsseldorf & Umgebung:
- THEDENS GmbH MEILENSERVICE, Ronsdorfer Str. 20, 40233 Düsseldorf, Tel.: 0211/7377860
- DRÖGE & GLEISENSTEIN GmbH, Holterkamp 14, 40880 Ratingen, Tel.: 02102/1328155
- WOLFGANG KLOCKE AUTOTECHNIK, Feldheider Str. 47, 40699 Erkrath, Tel.: 02104/31999
- AUTOMOBIL-SERVICE DERNEN GmbH, Industriestr. 94, 40764 Langenfeld, Tel.: 02173/250202
- ERNST JÜNTGEN GmbH & CO. KG, An den Eichen 9, 42699 Solingen, Tel.: 0212/645855255
- HILLMANN, Dieselstr. 8, 42579 Heiligenhaus, Tel.: 02056/56676
- KOLAHI, Langmaar 17, 41238 Mönchengladbach, Tel.: 02166/87643
- LAUPENDAHLER KFZ GmbH, Ruhrtalstr. 101, 45239 Essen, Tel.: 0201/849000
- ESSER GmbH KAROSSERIE LACK KFZ-TECHNIK, Robert-Bosch-Str. 51, 50769 Köln, Tel.: 0221/7087776
- AUTO PUNKT INH. ALEN POLJO, Quettinger Str. 289 A, 51381 Leverkusen, Tel.: 02171/737268
Neuss & Umgebung:
- THEDENS GmbH MEILENSERVICE, Ronsdorfer Str. 20, 40233 Düsseldorf, Tel.: 0211/7377860
- DRÖGE & GLEISENSTEIN GmbH, Holterkamp 14, 40880 Ratingen, Tel.: 02102/1328155
- KOLAHI, Langmaar 17, 41238 Mönchengladbach, Tel.: 02166/87643
- WOLFGANG KLOCKE AUTOTECHNIK, Feldheider Str. 47, 40699 Erkrath, Tel.: 02104/31999
- AUTOMOBIL-SERVICE DERNEN GmbH, Industriestr. 94, 40764 Langenfeld, Tel.: 02173/250202
- ERNST JÜNTGEN GmbH & CO. KG, An den Eichen 9, 42699 Solingen, Tel.: 0212/645855255
- KLP KAROSSERIE & LACK PROFI GmbH, Süchtelner Str. 20, 47929 Grefrath, Tel.: 02158/404300
- HILLMANN, Dieselstr. 8, 42579 Heiligenhaus, Tel.: 02056/56676
- ESSER GmbH KAROSSERIE LACK KFZ-TECHNIK, Robert-Bosch-Str. 51, 50769 Köln, Tel.: 0221/7087776
- LAUPENDAHLER KFZ GmbH, Ruhrtalstr. 101, 45239 Essen, Tel.: 0201/849000
Krefeld & Umgebung:
- KLP KAROSSERIE & LACK PROFI GmbH, Süchtelner Str. 20, 47929 Grefrath, Tel.: 02158/404300
- DRÖGE & GLEISENSTEIN GmbH, Holterkamp 14, 40880 Ratingen, Tel.: 02102/1328155
- KOLAHI, Langmaar 17, 41238 Mönchengladbach, Tel.: 02166/87643
- HEDENS GmbH MEILENSERVICE, Ronsdorfer Str. 20, 40233 Düsseldorf, Tel.: 0211/7377860
- HOFFMANN & ZUR GmbH & CO. KG KAROSSERIE- & LACKIERZENTRUM, Theodor-Heuss-Str. 49, 47167 Duisburg, Tel.: 203/581081
- A. GORNY GmbH, Liricher Str. 126, 46049 Oberhausen, Tel.: 0208/208845
- LAUPENDAHLER KFZ GmbH, Ruhrtalstr. 101, 45239 Essen, Tel.: 0201/849000
- WOLFGANG KLOCKE AUTOTECHNIK, Feldheider Str. 47, 40699 Erkrath, Tel.: 02104/31999
- HILLMANN, Dieselstr. 8, 42579 Heiligenhaus, Tel.: 02056/56676
- PRECOAT GmbH, Wolfsbankring 48, 45355 Essen, Tel.: 0201/7265648
Fazit:
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen zum Thema Werkstattbindung haben. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für eine rechtlich bindende Beratung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.